Frage: Anwaltskosten eintreiben
Hallo,
ich hoffe oich befinde mich hier im richtigen teil des forums.
Folgendes Beispiel:
Person A hat ausstehende Forderungen An Person B und beauftragt einen Anwalt C eine Mahnung zu schreiben.
Dadurch entstehen kosten... klar! und sollte die Mahnung berechtigt sein, so muss Person B die Anwaltskosten zahlen (schadensersatz oder what ever).
Soweit ist mir alles klar.
Meine Frage ist nun, wer ist dazu berechtigt die Anwaltskosten bei Person B einzutreiben?
Meines erachtens nach hat Person A den Anwalt beauftragt und muss diesen auch bezahlen... es obligt dann A Ansprüche auf
Schadensersatz oder kostenerstattung gegen B geltend zu machen und sich so sein Geld wiederzuholen.
In dem Fall mit dem ich mich derzeit aber rumärgere wendet sich der Anwalt direkt an B und versucht seine Rechnung (nicht die rechnung des Mandanten und auch nicht im nahmen des mandanten) per follstreckungsverfahren durchzusetzten.
Meine Frage ist daher kann der anwalt seine kosten direct bei B Einfordern.... Denn meiner meinung nach kann er maximal die erstattung der kosten im Auftrag von A einfordern.
Könnt ihr meine Ansichten bestätigen oder wiederlegen?
BR
Harald
-----------------
""
von Harald81 am 15.03.2010 22:07
Status: Stift (34 Beiträge)
Userwertung:
1,0
(von 1 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden