Fracking - Sinkende Gaspreise zu Lasten der Umwelt?

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Die Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Förderung von unkonventionellem Erdgas für Umwelt und Verbraucher

Die Bundesregierung will "Fracking" in Deutschland grundsätzlich erlauben. Fracking ist eine umstrittene Methode zur Erdöl- und Schiefergasförderung. 123recht.de fragte Sarah Walisko, Rechtsanwältin für Umweltrecht, nach den rechtlichen Hintergründen, Risiken und Erfahrungen mit dieser Förderart.

123recht.de: Frau Walisko, was genau ist "Fracking"?

Rechtsanwältin Walisko: Unter Fracking wird die Förderung von unkonventionellem Erdgas gemeint. Unter unkonventionellem Erdgas versteht man vereinfacht das Erdgas, das nur mit erheblichem technischen Aufwand in ausreichender Menge gefördert werden kann. Beim Fracking wird eine Bohrung durchgeführt, in das Bohrloch wird dann ein Wasser- und Chemikaliengemisch, das so genannte Frack-Fluid, unter großem Druck eingepresst. So entsteht ein Riss - der "Frack". Durch diesen Frack kann dann das Erdgas ausströmen und aus dem Gestein gelöst werden.

123recht.de: Fracking ist äußerst umstritten, da es zu schweren Umweltverschmutzungen führen kann. Können Sie das bestätigen? Was für Schäden sind möglich - oder unvermeidlich?

Rechtsanwältin Walisko: Ich kann das nur bestätigen. Die Erfahrungen in anderen Ländern haben ebenfalls gezeigt, dass es beim Fracking zu erheblichen Umweltverschmutzungen kommen kann.

Fluid, Flowback, Grundwasserleiter

Wichtig ist bei der Einschätzung des Gefährdungspotentials des Frackings im Bezug auf den Grundwasserschutz zu wissen, dass im Boden mehrere Grundwasserleiter gegeben sind. Jeder kennt z.B. im Rahmen eines Bauvorhabens das eintretende Grundwasser in die Baugrube. Dieses Grundwasser ist jedoch nur das oberflächennahe Grundwasser. Unter diesem ersten Grundwasserleiter befindet sich dann erneut eine mehrere Meter dicke Boden- bzw. Gesteinsschicht, darunter wieder ein Grundwasserleiter usw.. Beim Fracking wird durch mehrere dieser Grundwasserleiter hindurch gebohrt und das Frack-Fluid in die Bohrung geleitet.

Das Frack-Fluid wird zu einem gewissen Teil (bis circa 65% der eingepressten Menge) anschließend mit hinzutretenden Wassern und möglichen Reaktionsprodukten wieder zurück gepumpt (Flowback), allerdings verbleiben einige Teile und insbesondere die chemischen Zusätze im Gestein. Dieses Fluid und der Flowback sind auch schon zwei der großen „Kritikpunkte", da sie nicht natürlich im Boden vorkommen und daher eine Umweltverschmutzung darstellen können, sofern sie im Untergrund verbleiben und nicht ordnungsgemäß gesichert entsorgt werden. Eine gewisse Verunreinigung des Bodens und der Gesteinsschichten durch das Frack-Fluid ist daher nicht vermeidbar. 

Gefährdung hängt von Bohrverfahren und geologischen Verhältnissen ab

Wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die chemischen Zusätze in Wassergefährdungsklassen entsprechend ihres Gefährdungspotentials eingestuft werden. So kann die mögliche Gefährdung abgeschätzt werden. Hinzu kommt, dass das Gefährdungspotential erheblich von dem angewandten Bohrverfahren, der Sorgsamkeit der ausführenden Unternehmen, aber auch von den geologischen Verhältnissen abhängt, die nicht zuvor präzise vorausgesagt werden können. Es ist daher möglich, dass es zu einem nicht gewünschten Austausch zwischen den Grundwasserleitern kommt, folglich Verunreinigungen sogar in mehrere Grundwasserleiter gelangen können. Daher ist es eigentlich sehr wichtig, dass das Bohrloch gut abgedichtet wird, so dass ein Austausch nicht stattfinden kann.

Zusätzlich kann es zu einer Verunreinigung durch aufsteigendes Methangas kommen.Die größte „Gefahr" birgt jedoch die Unerfahrenheit mit dem Fracking. Weder liegen gesicherte Erkenntnisse über die chemischen und geologischen Reaktionen im Boden und Grundwasser vor, noch sind die Erkenntnisse über die Risiken und vor allem der Ablauf und die Risikominimierungsmöglichkeiten während der Bohrverfahren etc. fundiert abzuschätzen.

123recht.de: Ist das Grundwasser nicht durch spezielle Gesetze geschützt?

Rechtsanwältin Walisko: Schon nach dem bisher geltenden Recht müsste eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen sein, um dem geltenden Besorgnisgrundsatz Rechnung zu tragen, der insbesondere im Wasserrecht maßgeblich ist. Es ist jedoch schlecht nachzuvollziehen, wie diese Besorgnis einer Grundwassergefährdung ausgeschlossen werden kann, wenn derzeit wenig wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verfahren etc. an sich gegeben sind.

Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang die derzeitige Beurteilung von kleinen auch privat betriebenen Erdwärmeanlagen. Erdwärme ist eine alternative Energie; dem Betreiber einer solchen Anlage ist es möglich, z.B. sein Haus mit Energie aus der Erdwärme zu versorgen. Zur Installation der Erdwärmeanlagen sind ebenfalls Bohrungen in den Erdboden notwendig; die Tiefe der Bohrung beträgt bei einem Wohnhaus ungefähr bis zu 100 Meter, während beim Fracking mehrere 100 Meter tief gebohrt werden müsste.

Bohrungen dürften in Wasserschutzgebieten nicht zugelassen werden

Schon bei der Erdwärme haben Gerichte in Deutschland entschieden, dass eine Bohrung in Wasserschutzgebieten nicht zugelassen werden kann, wenn die Risiken nicht zu überblicken sind, weil z.B. unsachgemäße Bohrungen immer möglich sind und nicht durch Auflagen der Behörden ausgeschlossen werden könnten.

In den Gerichtsentscheidungen heißt es beispielsweise: „Hiernach muss jedenfalls in Trinkwasserschutzgebieten dem ohnehin schon besonders bedeutsamen Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen eine alle anderen Belange überragende Bedeutung zukommen. Somit sind an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens in einem Trinkwasserschutzgebiet nur geringe Anforderungen zu stellen." (VGH Kassel, Beschluss vom 17. August 2011 – 2 B 1484/11, siehe dazu etwa auch BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 – 1 BvL 77/78 –, BVerfGE 58, 300, juris Rn. 152 ff.)

Soweit eine Verunreinigung daher nicht mit messtechnisch vertretbarem Aufwand kontrolliert werden kann, müsste eine Bohrung verboten werden. Da derzeit die möglichen Konsequenzen und Gefahren des Frackings nicht überblickt werden können, dürfte, nach konsequenter Anwendungen dieser Entscheidungen, das Fracking nicht zugelassen werden, um das Grundwasser in Wasserschutzgebieten zu schützen.

123recht.de: Es sind also Verunreinigungen des Bodens und des Grund- und Trinkwassers nicht auszuschließen. Gibt es noch andere Bedenken?

Hoher Platzbedarf für Bohrstelle

Rechtsanwältin Walisko: Ungeachtet dieser direkten Umweltgefahren für den Boden und das Grundwasser, die durch das Fracking hervorgerufen werden könnten, sind ferner mittelbare Auswirkungen auf die Umwelt einzubeziehen: So ist es zunächst erforderlich, den geeigneten Platz für die spätere Bohrung zu finden. Schon hierfür sind Erkundungsbohrungen nötig, der hierzu nötige Platz muss vorbereitet werden. Da zu erwarten ist, dass das Fracking im dicht besiedelten Raum nicht zugelassen werden wird, werden folglich z.B. Waldgebiete genutzt werden müssen. In dem im Jahre 2012 verfassten, von der NRW-Regierung beauftragten Gutachten, ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass Bohrplätze mit bis zu 20 Bohrungen einen Platzbedarf von 7.000 bis 10.000 m2 für den Bohrplatz und 1.000 bis 2.000 m2 für Nebenanlagen haben. Bohrplätze für einzelnen Bohrungen mit kleinen oder mobilen Bohranlagen haben noch einen Platzbedarf von ca. 3.000 m2, im Falle von stationären Anlagen von ca. 6.000 m2. (Quelle: Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW, Kurzfassung zum Gutachten „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung" 7. September 2012)

123recht.de: Kann man sagen, dass Fracking derzeit in Deutschland generell verboten ist? 

Rechtsanwältin Walisko: Aufgrund der gegebenen Moratorien war Fracking nicht zulassungsfähig, wobei es ein gesetzliches Verbot nicht ausdrücklich gibt. So wurde z.B. in Nordrhein-Westfahlen im November 2011 ein Moratorium verkündet, dass Fracking generell in NRW nicht erlaubt werden konnte, bis die Risiken überblickt werden können. In Niedersachen hingegen gab und gibt es einige durchgeführte Frackingverfahren. So gab es beispielsweise ein Probeprojekt in Hannover, in dem ein Frack hervorgerufen wurde, um die im Boden vorhandene Wärmeenergie durch zu förderndes Wasser zu nutzen. Auf Grund von anschließenden Bedenken bezüglich des zu fördernden Grundwassers und vor allem der Geschwindigkeit der Förderung wurde eines der vielversprechenden Projekte jedoch nicht zu Ende geführt. Grundsätzlich ist jedoch das Thema Fracking schon seit den 1990ern - damals im Rahmen der Flözgasgewinnung - bekannt.

Preisvorteil für Verbraucher in Deutschland zweifelhaft

123recht.de: Trotz der von Ihnen angesprochenen Risiken und Auswirkungen wird an einem Gesetz gearbeitet, das Fracking grundsätzlich regeln soll. Die Befürworter betonen den wirtschaftlichen Vorteil und zukünftig sinkende Energiepreise…

Rechtsanwältin Walisko: Nach den bisherigen Erkenntnissen im Rahmen von Erkundungen zu den Erdgasvorkommen ist zu konstatieren, dass die Vorkommen in Deutschland nicht zu groß sind und vor allem der erforderliche Aufwand zur Förderung enorm ist. Ein tatsächlicher monetärer Vorteil, um dauerhaft die Energiepreise spürbar senken zu können, muss angezweifelt werden.

123recht.de: Was sind die Eckpunkte des Fracking-Gesetzes?

Rechtsanwältin Walisko: Kernpunkt des derzeitigen Gesetzes ist zum einen das Verbot des Frackings in Grundwasserschutzgebieten und zum anderen die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz "UVP". Bisher gab es keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP bei einer Fördermenge von weniger als 500.000 m3 pro Tag, bei einer Förderung über dieser Menge sah schon eine seit 1997 geltende Europarichtlinie eine UVP-Pflicht vor.

Eine Einführung der UVP-Pflicht bei allen Vorhaben halte ich auf Grund des Gefährdungspotentials und der hieraus entstehenden besseren Vorbereitung und Kontrolle für sinnvoll. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass dies auch erfordert, dass die zuständigen Behörden geschult werden, so dass sie überhaupt eine bessere Kontrolle und Vorbereitung gewährleisten können.Ferner wäre durch eine UVP eine bessere Information der Öffentlichkeit und aller beteiligten Behörden gewährleistet.

123recht.de: In welche bestehenden Gesetze greift der Gesetzentwurf ein?

Rechtsanwältin Walisko: Zu beachten sind die Gesetze und Verordnungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zum Berg-, Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht, insbesondere ist aber eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes notwendig. Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein Bundesgesetz und regelt den Umgang mit den Wasserressourcen, so auch den Umgang mit dem Grundwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz trifft sowohl vorsorgende Regelungen, also Regelungen, die eine Gefahr für das Grundwasser ausschließen sollen, als auch Regelungen der Gefahrenabwehr, in denen geregelt wird, wie mit vorhandenen Gefahren umgegangen werden muss.

Brennende Wasserhähne durch aufgestiegenes Methangas

123recht.de: In den USA wird das Verfahren schon länger angewandt. Wie sind die Erfahrungen dort?

Rechtsanwältin Walisko: In den USA hat die Erdgasförderung so stark zugenommen, dass die inländische Nachfrage nach unkonventionellen Erdgas nahezu aus eigenen Vorkommen befriedigt werden konnte und daher der Import von Energie weniger notwendig ist. Dies führte dort zu einer Reduzierung der Energiekosten.

Die Situation in den USA ist jedoch mit der in Deutschland nicht zu vergleichen, da in Deutschland im Verhältnis wesentlich geringe Vorkommen bekannt sind. Ferner ist es in vielen Gebieten auf Grund der geologischen und hydrologischen Verhältnisse nicht möglich, an die Vorkommen zu gelangen, so dass sich das Förderungspotential noch weiter verringert. Derzeit werden besonders für Niedersachen und Nordrhein-Westfalen mögliche Fördergebiete ausgewiesen und erwartet.

Neben der positiven Konsequenz der reduzierten Energiepreisen gibt es jedoch auch in den USA negative Erfahrungen; es ist zum Teil zu erheblichen Schäden und Beeinträchtigungen in der öffentlichen Wasserversorgung gekommen. So sind sicherlich vielen die Bilder mit brennenden Wasserhähnen bekannt. Diese resultieren daraus, dass aus dem Frack entflammbares Methangas austreten und in die Wasserleitungen gelangen konnte und dann am Ende aus dem Wasserhahn austrat. Dies zeigt das Erfordernis, dass das austretende Methangas kontrolliert abgeleitet werden müsste, so dass eben keine Vermischung mit dem geförderten Wasser entstehen kann.

Dieses Gefahrenpotential muss in Deutschland besonders betrachtet werden, da Deutschland in den vorkommenreichen Gebieten dichter besiedelt ist, als es in den USA der Fall ist. Hier könnten mehr Menschen und Haushalte betroffen sein als in den USA.

123recht.de: Angenommen, es kommt dann zu einem Unfall in meinem Umkreis, also z.B. die Verseuchung des Grundwassers. Wer wäre verantwortlich? Das Unternehmen, das Bergamt, Bundesregierung, Bundesumweltamt?

Unternehmen haftet für Schäden

Rechtsanwältin Walisko: Grundsätzlich haftet für eine Verunreinigung des Grundwassers zunächst der Verursacher, also das Unternehmen, das die Verunreinigung zu vertreten hat oder die Arbeiten beauftragte, die zu der Verunreinigung führten. Sollte dieses Unternehmen nicht mehr in der Lage sein - z.B. im Falle einer Insolvenz - die notwendigen Schadenbeseitigungsarbeiten durchzuführen, so müssten die Behörden sicherstellen, dass eine bestehende gefährliche Verunreinigung des Grundwassers oder Bodens beseitigt wird. Eine Haftung der Behörden ist nur im Rahmen der derzeit schon geltenden Gesetze - Amtshaftungsansprüche - bei nachgewiesenem verschuldeten schädigenden Handlungen möglich.Bei Schäden an Grundbesitz, z.B. durch Bergschäden, kommt eine Haftung nach dem BergG in Betracht, ähnlich wie bei Bergschäden auf Grund des Kohleabbaus.

Die Befürchtung, dass es hier in Deutschland zu brennenden Wasserhähnen kommen kann, können jedoch ausgeräumt werden. Die gesetzlichen Strukturen und die Aufsicht der Behörden ist in Deutschland anders. Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Daseinsvorsorge des Staates, so dass sichergestellt sein muss, dass jeder Haushalt an sauberes Trinkwasser gelangen kann.

Fracking-Gesetz bei besserer Kontrolle wahrscheinlich

123recht.de: Wie schätzen Sie die Chance ein, dass das Gesetz wirklich kommt?

Rechtsanwältin Walisko: Es wird zu einer Abwägung der widerstreitenden Interessen kommen müssen: die Förderung der alternativen Energien gegen mögliche Gefahren für die Umweltmedien Wasser und Boden. Generell halte ich die Chancen für sehr hoch, dass das Fracking vermehrt zugelassen werden wird. Voraussetzung wird jedoch sein, dass die Kontrolle der Unternehmen durch z.B. eine UVP möglich ist. Nur so wird eine Mehrheit für die Gesetzesänderungen gefunden werden können. Sofern eine bessere Kontrolle und Vorbereitung gewährleistet wird, denke ich, dass die Gesetzesänderungen kommen werden.

123recht.de: Vielen Dank!


Zum Profil von Rechtsanwältin Sarah Walisko auf 123recht.de.

Leserkommentare
von Steinbeisser21 am 08.03.2013 15:51:19# 1
Hat Frau Walisko im vorletzen Absatz wirklich "Die Befürchtung, dass es wie in Deutschland zu brennenden Wasserhähnen kommen kann," gesagt? Ich glaube hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, oder? :) Soll bestimmt "hier in Deutschalnd" heißen.

    
von 123recht.de am 08.03.2013 16:26:06# 2
@Steinbeisser21 vielen Dnak für den Hinweis wir haben die Passage editiert. gemeint war natürlich "...hier in Deutschland".

LG

Admin
    
von Netzwerk Bergbaubetroffener am 09.03.2013 08:48:57# 3
Nach dem Gesetz müssten Bergschäden reguliert werden. Dumm ist nur, dass die Bergbaubetreiber selber mit eigenen Angestellten, die dem betroffenen Bürger sogar als Gutachter und Notare verkauft werden, entscheiden, wann ein Bergschaden vorliegt. Ansonsten teile ich Frau Waliskos Einschätzung voll und ganz.