Früherer Bundeswehr-Soldat mit Schmerzensgeldklage gescheitert
AFP VOM 20.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1137 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundeswehr
Mann führte Krebserkrankung auf Arbeit als Radarmechaniker zurück
Ein früherer Zeitsoldat der Bundeswehr, der eine Krebserkrankung auch auf eine Strahlenbelastung als Radarmechaniker zurückführt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte am Mittwoch in einem Berufungsverfahren ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Schmerzensgeld kann nach Überzeugung des Gerichts nur zugesprochen werden, wenn ein vorsätzliches Dienstvergehen vorliegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Richter hätten in dem Fall aber keine vorsätzliche Verletzung von Amtspflichten erkannt. Der Mann habe aber Versorgungsansprüche.
Der Kläger war von 1975 bis 1976 Radarmechaniker in Cochem, wobei er an Flugsicherungsradargeräten arbeitete. Im Jahr 2000 wurde bei ihm Krebs festgestellt. Er behauptete danach, seine Erkrankung sei auf die Strahlung der Radargeräte zurückzuführen. Im November vergangenen Jahres wies das Landgericht Koblenz seine Klage auf Schmerzensgeld ab. Nun scheiterte er auch im Berufungsverfahren.
20. Oktober 2010 - 14.40 Uhr
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