Frühere Mitarbeiter klagen gegen Bundestag
AFP VOM 12.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1315 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundestag, Scheinselbstständigkeit
Ex-Honorarkräfte sehen Scheinselbstständigkeit gegeben
Zwei ehemalige Beschäftigte der Bundestagsverwaltung, die als Honorarkräfte tätig waren, haben beim Berliner Arbeits- und Sozialgericht wegen angeblicher Scheinselbstständigkeit auf Festeinstellung geklagt. Die Ex-Mitarbeiter behaupten, die Verwaltung habe über Jahre hinweg getrickst, um Sozialabgaben zu sparen und ihnen Arbeitnehmerrechte zu verwehren, wie der Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" berichtet.
Laut dem Bericht will die Deutsche Rentenversicherung für einen früheren Mitarbeiter Abgaben in fünfstelliger Höhe nachfordern. Dazu werde eine vorgezogene Betriebsprüfung in der Bundestagsverwaltung vorgenommen. Der Bundestag wies dem Bericht zufolge die Vorwürfe zurück und klagt seinerseits vor dem Sozialgericht gegen die geforderte Nachzahlung. In der Bundestagsverwaltung arbeiten rund 2600 Menschen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit war Anfang 1999 in Kraft getreten. Demnach unterliegen alle Personen, die regelmäßig nur für einen "Auftraggeber" arbeiten und selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, der Rentenversicherungspflicht.
12.12.2010 - 14:31 Uhr


