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Fotos von Personen im Internet - Das Recht am eigenen Bild

Von Rechtsanwalt Lutz Schroeder
17.12.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 3036 Aufrufe
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Foto, Selbstbestimmung, Internet

Jeder Mensch hat das Recht an seinem eigenen Bild. Jeder Mensch kann also selbst bestimmen, ob er in der Öffentlickeit abgebildet werden möchte oder lieber anonym bleibt. Diesen Grundsatz regelt § 22 Kunsturhebergesetz.

Das Recht am eigenen Bild spielt im Internet eine erhebliche Rolle. Ob auf privaten Internetseiten, Homepages von Unternehmen oder Fotoplattformen: überall werden Bilder von Menschen veröffentlicht. Dies zu einem großen Teil ohne die entsprechende Einwilligung des Abgebildeten.

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Rechtsanwalt
Lutz Schroeder
Kiel

Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht
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Dabei kann eine solche Veröffentlichung schwere Folgen haben. Im besten Fall findet der Abgebildete nur, dass er unvorteilhaft getroffen wurde. Auch dies muss er nicht dulden, hier ist aber zum Glück nur die persönliche Eitelkeit betroffen.

Fotos aus der Privatspähre eines Menschen gehen die Öffentlichkeit aber nichts an und haben - ohne Zustimmung - im Netz nichts zu suchen.

Wenn Fotos von Menschen in despektierlichen Situationen auftauchen, kann dies sogar Folgen für die Karriere haben. Viele Arbeitgeber recherchieren vor der Einstellung neuer Mitarbeiter im Internet. Finden sich dort unvorteilhafte Bilder von privaten Feiern etc., hilft dies sicher nicht bei der Jobsuche. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder schon Jahre alt sind.

Wer also Bilder von sich im Netz findet, deren Veröffentlichung er nicht zugestimmt hat und die ihn potentiell in ein schlechtes Licht rücken, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen. Je länger Bilder im Netz verbreitet werden, desto schwerer wird es, sie vollständig zu entfernen.

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