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Fotos von Christos Werken darf nur Christo vertreiben

AFP VOM 27.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 782 Aufrufe
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Christo, Bilder, Fotos

Landgericht Berlin urteilt gegen Berliner Fotoagentur

Der Künstler Christo hat das alleinige Recht, Bilder seiner Kunstwerke zu verkaufen. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil. Danach hat eine Berliner Fotoagentur nicht das Recht, beispielsweise Fotos vom verhüllten Reichstag oder der verhüllten Pariser Brücke "Pont Neuf" zu vertreiben.

Zur Begründung erklärte das Gericht, Christo stehe ein "urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch" zu. Ein Recht der Fotoagentur auf Berichterstattung über Kunstaktionen von Christo und seiner mittlerweile verstorbenen Frau Jeanne-Claude ergebe sich dagegen "weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit".

Christo will auch Schadensersatz verlangen. Über diesen Antrag wird in einem späteren Verfahrensstadium geurteilt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Christo und Jeanne-Claude hatten den Reichstag in Berlin zwischen dem 25. Juni und dem 7. Juli 1995 mit 100.000 Quadratmetern silbergrauem Stoff verhüllt. Die Aktion zog damals rund fünf Millionen Besucher an. Christo und Jeanne-Claude hatten sich die Vermarktungsrechte für die Verhüllung gesichert, um mit dem Verkauf von Bildern das Projekt zu finanzieren.

27.09.2011 - 18:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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