Fotos und Bilder in Social Networks

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Foto eingestellt: Login Daten für Facebook herausgeben?

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen mit Social Networks, insbesondere mit Fotos, Persönlichkeitsrecht und Recht am Bild.

Frage: Während des Unterrichts habe ich mit meinem Handy heimlich ein Foto von meinem Lehrer gemacht und es bei Facebook eingestellt. Mein Lehrer hat davon Wind bekommen und verlangt jetzt meine Login Daten, kann er das?

123recht.de: Nein, Ihre Zugangsdaten für das Netzwerk müssen Sie nicht an den Lehrer herausgeben. Ihr Lehrer kann aber sehr wohl verlangen, dass Sie das Foto auf der Webseite löschen oder zumindest den Zugriff Dritter auf das Bild verhindern. Zusätzlich kann der Lehrer die Benutzung von Handys im Unterricht verbieten.

Mein Profilfoto in Suchmaschinen gefunden

Frage: Ich habe mein Profilfoto von Xing jetzt auch auf 123people.de im Internet gefunden. Ist das erlaubt?

123recht.de: Solche Personensuchmaschinen können auf Fotos von Sozialen Netzwerken zugreifen, wenn diese ungeschützt sind. Entscheidend sind Ihre Datenschutz-Einstellungen. Wenn Sie Ihr Foto für Dritte gesperrt haben, ist eine Verwendung Ihres Fotos durch andere Webseiten verboten.

Bilder von unserem Baby in Facebook

Frage: Wir sind kürzlich glückliche Eltern einer Tochter geworden. Freunde von uns haben jetzt ungefragt Fotos von der Kleinen in Facebook eingestellt. Ich finde das nicht gut, kann ich etwas tun?

123recht.de: Veröffentlichungen von Bildern bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis der abgebildeten Person. Bei Minderjährigen müssen die Eltern einwilligen, denn auch Kleinkinder haben ein Recht am eigenen Bild. Sie können von Ihren Bekannten verlangen, die Bilder vom Netz zu nehmen.

Als Firma auf Facebook registriert

Frage: Auf Facebook habe ich mich zum Spaß als eine bekannte Firma registriert und in kurzer Zeit über 5.000 Freunde gewonnen. Die Firma verlangt jetzt, dass ich den gesamten Account herausgebe. Muss ich den Account mit der Freundesliste übergeben?

123recht.de: Sie verletzen Markenrechte der Firma - Die Firma kann von Ihnen oder Facebook Löschung des angelegten Profils verlangen. Eine Herausgabe des gesamten Accounts einschließlich aller Freunde halte ich dagegen für problematisch. Sie sollten ausweichen und das Profil vom Netz nehmen.

Ausschluss trotz Entschuldigung?

Frage: Ich habe auf dem Netzwerk Jappy.de anzügliche Bilder in meinem Profil hochgeladen, die nicht den Nutzungsbedingungen entsprechen. Jappy hat mein Profil gelöscht, obwohl ich mich entschuldigt habe. Habe ich keine zweite Chance verdient?

123recht.de: Ihr Ausschluss von der Plattform ist rechtlich in Ordnung. Sie haben gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, die Betreiber müssen Ihnen keine zweite Chance geben.

Bilderkennung bei Facebook

Frage: Ich habe gehört, dass Facebook Profilbilder von mir erkennt und zuordnet. Wie funktioniert das?

123recht.de: Ein Nutzer kann bei einem Bild von Ihnen in Facebook dazuschreiben, wer auf dem Bild zu sehen ist. Facebook weiß so, wie Sie aussehen und kann Sie auch auf anderen Bildern erkennen. Diese Bilder werden dann Ihren Freunden vorgeschlagen. Die Bilderkennung lernt so ständig dazu.

Frage: Ich will das nicht, wie kann ich mich davor schützen?

123recht.de: Die Bilderkennung muss von jedem Nutzer selbst deaktiviert werden. Gehen Sie dazu in die Einstellungen für Ihre Privatssphäre. Wer nicht bei Facebook Mitglied ist hat derzeit leider keine Chance, sein Recht am Bild zu kontrollieren und durchzusetzen.

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