Fotos im Museum und von Kunstwerken

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Ist das Fotografieren von Kunst in Museum erlaubt? Darf man die Fotos veröffentlichen?

Frage: Darf ich im Museum von Ausstellungsstücken Fotos machen?

123recht.de: Museen und andere Einrichtungen können ihr Hausrecht ausüben und das Fotografieren expliziet verbieten. So können selbst Fotos von alten Kunstwerken, bei denen es keine Urheberrechte mehr gibt, unterbunden werden. Wenn es kein entsprechendes Verbot in einem Museum gibt, können Sie Fotos machen, auch von neueren und noch geschützen Ausstellungsstücken. Beachten Sie dann aber, dass Sie die Fotos nicht ohne Genehmigung veröffentlichen, sondern nur privat nutzen dürfen.

Von 123recht

Frage: Wie lange sind Kunstwerke denn geschützt?

123recht.de: Sobald ein Werk entstanden ist, hat es auch urheberechtlichen Schutz. Dieser Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab. Wenn z.B. ein Bild gemalt wurde, kann das Bild 70 Jahre nach dem Tod des Malers von jederman vervielfältigt und vertrieben werden. Ist der Maler unbekannt, gilt das Datum der Veröffentlichung.

Bilder von Kunstwerken veröffentlichen?

Frage: Bei der Reichtagsverhüllung von Christo damals habe ich viele Fotos von dem Reichstag gemacht. Ich überlege jetzt, die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Darf ich das überhaupt?

123recht.de: Nur, wenn die Fotos ausschließlich Ihrem engsten Familien- oder Freundeskreis zugänglich sind. Eine nicht beschränkte Veröffentlichung im Internet ist Ihnen ohne Genehmigung des Urhebers Christo nicht erlaubt.

Frage: Aber ich kann doch auch Bilder vom Brandenburger Tor oder anderen öffentlich präsentierten Kunstwerken zeigen. Wieso die Verhüllung dann nicht?

123recht.de: Bei der Verhüllung handelte es sich um ein zeitlich befristetes Kunstwerk, bei dem die Vermarktungsrechte bei dem Urheber liegen. Nur bei bleibenden, öffentlich zugänglichen Kunstwerken können Sie Fotos machen und diese auch veröffentlichen.

Recht am Bild einer Sache?

Frage: Ein Künstler in unserem Viertel hat eine Skulptur im Garten stehen. Darf ich die einfach so fotografieren und auf Instagram stellen?

123recht.de: Wenn die Skulptur offen einsehbar ist, dann können Sie diese fotografieren und das Bild dann auch verbreiten und verwerten. Es gibt kein Recht am Bild einer Sache, wie es das bei Personen gibt. Steht die Skulptur allerdings nur im privaten Bereich und kann von außerhalb des Gartens nicht eingesehen werden, dann brauchen Sie für das Foto die Genehmigung des Künstlers. Eine solche Erlaubnis umfasst nicht gleichzeitig die Verbreitung im Internet - das müssten Sie sich gesondert genehmigen lassen.

Foto von privater Kunstsammlung verkaufen?

Frage: Mein Nachbar hat mir die Erlaubnis gegeben, ein Foto von seiner Kunstsammlung zu machen. Das Foto ist toll geworden, ich würde es gerne verkaufen. Darf ich das?

123recht.de: Ihr Nachbar hat als Eigentümer alle Rechte an der Verwertung der Kunstsammlung. Auch Ihr Foto gehört dazu. Wenn Sie das Foto gewerblich nutzen wollen, dann müssen Sie hierzu die gesonderte Erlaubnis Ihres Nachbarn einholen. Die Zustimmung, ein Foto zu machen, bezieht sich nämlich nur auf die private Nutzung. Solange Sie nicht konkret darüber sprechen, dürfen Sie das Foto also nicht verkaufen.

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