Fotos im Museum und von Kunstwerken
31.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht | 314 Aufrufe Mehr zum Thema:Museum, Foto, Urheberrecht, Kunstwerk, Gebäude
Ist das Fotografieren von Kunst in Museum erlaubt? Darf man die Fotos veröffentlichen?
Frage: Darf ich im Museum von Ausstellungsstücken Fotos machen?
123recht.net: Museen und andere Einrichtungen können ihr Hausrecht ausüben und das Fotografieren expliziet verbieten. So können selbst Fotos von alten Kunstwerken, bei denen es keine Urheberrechte mehr gibt, unterbunden werden. Wenn es kein entsprechendes Verbot in einem Museum gibt, können Sie Fotos machen, auch von neueren und noch geschützen Ausstellungsstücken. Beachten Sie dann aber, dass Sie die Fotos nicht ohne Genehmigung veröffentlichen, sondern nur privat nutzen dürfen.
Frage: Wie lange sind Kunstwerke denn geschützt?
123recht.net: Sobald ein Werk entstanden ist, hat es auch urheberechtlichen Schutz. Dieser Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab. Wenn z.B. ein Bild gemalt wurde, kann das Bild 70 Jahre nach dem Tod des Malers von jederman vervielfältigt und vertrieben werden. Ist der Maler unbekannt, gilt das Datum der Veröffentlichung.
Bilder von Kunstwerken veröffentlichen?
Frage: Bei der Reichtagsverhüllung von Christo damals habe ich viele Fotos von dem Reichstag gemacht. Ich überlege jetzt, die Bilder im Internet zu veröffentlichen. Darf ich das überhaupt?
123recht.net: Nur, wenn die Fotos ausschließlich Ihrem engsten Familien- oder Freundeskreis zugänglich sind. Eine nicht beschränkte Veröffentlichung im Internet ist Ihnen ohne Genehmigung des Urhebers Christo nicht erlaubt.
Frage: Aber ich kann doch auch Bilder vom Brandenburger Tor oder anderen öffentlich präsentierten Kunstwerken zeigen. Wieso die Verhüllung dann nicht?
123recht.net: Bei der Verhüllung handelte es sich um ein zeitlich befristetes Kunstwerk, bei dem die Vermarktungsrechte bei dem Urheber liegen. Nur bei bleibenden, öffentlich zugänglichen Kunstwerken können Sie Fotos machen und diese auch veröffentlichen.


