Hallo zusammen,
bei der Einweihung des Büros für die Gleichstellungsbeauftragte habe ich Fotos gemacht, auf Wunsch der Kolleginnen. Die Redakteurin der Firma hatte keine Zeit.
Ich selbst bin da als Informatikerin angestellt, und habe die Fotos zum Teil in der Arbeitszeit, zum Teil in der Mittagspause, gemacht, mit meiner privaten Spiegelreflex.
Nun findet die Gleichstellungsbeauftragte es sind ihre Fotos und verbietet mir, diese irgendwo abzuspeichern oder auch nur irgendjemand ohne ihre Genehmigung zu zeigen.
Wer hat die Urheberrechte ? Die GL bestimmt nicht, auch wenn sie mich darum gebeten hat. Der AG ? Oder habe ich diese.
Könnte ich die Urheberrechte übertragen oder nur die Nutzungsrechte ?
Muss, bei diesem offiziellen Anlass, immer bei Veröffentlichung jeder abgebildete gefragt werden, ob er damit einverstanden ist (Hauspost der Firma, usw).
Hätt ich gewusst, dass es so einen Knatsch gibt, hätt ich die Fotos nicht gemacht.
Danke für die Infos.
-----------------
"Chylla"
Fotos im Betrieb gemacht - Urheberrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotogtrafen. Man kann nur Nutzungsrechte vergeben.
Andererseits gibt es das "Recht am eigenen Bild", das wiederum der fotografierten Person inne ist.
Fazit: Die Bilder gehören DIR, du darfst sie jedoch nicht veröffentlichen (quasi gar niemandem zeigen), wenn die dargestellte Person dies nicht will.
Bitte hier im Forum mal nach "Recht am eigenen Bild" und "Urheberrecht" suchen, es gab schon einige solcher Fälle.
Lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
du darfst sie jedoch nicht veröffentlichen (quasi gar niemandem zeigen)
Wieso sehen Sie keinen Unterschied zwischen 'veröffentlichen' und 'jemandem zeigen'?
Meine Urlaubsfotos darf ich in Familie und Freundeskreis problemlos herumzeigen, auch wenn sie Dritte als Hauptmotiv haben. Ich darf sie aber im letzteren Fall nicht unbedingt bei Flickr veröffentlichen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Duden:
qua/si <Adv.> [lat. = wie wenn, gerade als ob;]
Aber meinetwegen
Danke, mir ging es auch darum, ob es relevant ist, dass die Fotos zum Teil in der Arbeitszeit hergestellt wurden.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten