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Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen

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Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen

Ich werde die Erbe leider ausschlagen.

Darf ich vorher aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter kleine Andenken nehmen: alte Fotos?

Darf ich den Kühlschrank ausräumen und abschalten, damit alles nicht vergammelt?

Ihre Unterlagen, Verträge hat sie mir gegeben, als sie mit Krankenwagen in das Krankenhaus gefahren wurde, ich bin nicht bevollmächtigt für irgendwelche Unterschriften. Soll ich die Unterlagen in Ihre Wohnung bringen?

Darf ich z.B. Telekom, Stadwerke, VErmieter, Kabeldeutschland mitteilen, dass meine Mutter verstorben ist? Ich weiß, dass ich nicht in meinem Namen kündigen darf.

Vielen Dank!

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-- Editiert cherepah am 14.08.2012 20:23


von cherepah am 14.08.2012 20:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 113 weitere Beiträge zum Thema "Wohnung".


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>Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen
quote:
Ich werde die Erbe leider ausschlagen.

Warum?



quote:
Darf ich vorher aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter kleine Andenken nehmen: alte Fotos?

Nein, dann wäre das Erbe angenommen.

Allerdings könnte man an den nächsten Erben/Nachlassverwalter herantreten und fragen ob mandnen nicht ein paar der Fotoahaben könnte. Das sind auch Menschen ...



quote:
Darf ich den Kühlschrank ausräumen und abschalten, damit alles nicht vergammelt?

Das würde ich bejahen,da dies ja der Werterhaltung und Sicherung der Erbmasse dient (Abwendung von Gefahr im Verzug)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 14.08.2012 23:03
Status: Tao (21166 Beiträge)
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>Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen
quote:
Darf ich vorher aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter kleine Andenken nehmen: alte Fotos?

Darf ich ...


Ja, das darfst du alles machen.

Erinnerungsstücke, die für dich einen grossen, sonst keinen Wert haben, darfst du dir nehmen. Kein Mensch wird auf die Idee kommen, dass du dadurch das Erbe annimmst.

Fürsorgemassnahmen sind auch kein Thema, da werden dir Vermieter und alle anderen Betroffenen dankbar sein.

Hier im Überblick:

http://www.streifler.de/ab-wann-ist-eine-erbschaft-konkludent-angenommen-3f-print8289.html

Auf die 6wöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB musst du aber achten.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.08.2012 21:25
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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