Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen
Ich werde die Erbe leider ausschlagen.
Darf ich vorher aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter kleine Andenken nehmen: alte Fotos?
Darf ich den Kühlschrank ausräumen und abschalten, damit alles nicht vergammelt?
Ihre Unterlagen, Verträge hat sie mir gegeben, als sie mit Krankenwagen in das Krankenhaus gefahren wurde, ich bin nicht bevollmächtigt für irgendwelche Unterschriften. Soll ich die Unterlagen in Ihre Wohnung bringen?
Darf ich z.B. Telekom, Stadwerke, VErmieter, Kabeldeutschland mitteilen, dass meine Mutter verstorben ist? Ich weiß, dass ich nicht in meinem Namen kündigen darf.
Vielen Dank!
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-- Editiert cherepah am 14.08.2012 20:23
von cherepah am 14.08.2012 20:21
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>Fotos aus der Wohnung verstorbenen Angehörigen
quote:
Darf ich vorher aus der Wohnung meiner verstorbenen Mutter kleine Andenken nehmen: alte Fotos?Darf ich ...
Ja, das darfst du alles machen.
Erinnerungsstücke, die für dich einen grossen, sonst keinen Wert haben, darfst du dir nehmen. Kein Mensch wird auf die Idee kommen, dass du dadurch das Erbe annimmst.
Fürsorgemassnahmen sind auch kein Thema, da werden dir Vermieter und alle anderen Betroffenen dankbar sein.
Hier im Überblick:
http://www.streifler.de/ab-wann-ist-eine-erbschaft-konkludent-angenommen-3f-print8289.htmlAuf die 6wöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB musst du aber achten.
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