Fotos verurteilter Straftäter bleiben auch nach der Haft im Internet
AFP VOM 10.2.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1402 Aufrufe Mehr zum Thema:Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Fotos
Persönlichkeitsrechte der Sedlmayr-Mörder haben keinen Vorrang vor der Pressefreiheit
Die zwei verurteilten Mörder des bayrischen Volksschauspieler Walther Sedlmayer müssen akzeptieren, dass Ihre Namen und Fotos in Online-Zeitungsarchiven archiviert und nachforschbar sind. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen Spiegel Online entschieden.
Der BGH schloss sich mit seiner Entscheidung einem bereits bestehendem Urteil vom Dezember 2009 zu Gunsten des Deutschlandradios an.
Die Richter bestätigten in der Entscheidung zwar eine bestehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der beiden Männer, sehen aber hier die Pressefreiheit als das wichtigere Gut an.
Die zwei Täter wurden 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt, die sie im Jahre 2007 bzw. 2008 verbüßt hatten.
Die Verurteilten trugen vor, dass Sie durch die anhaltende Verfügbarkeit der Fotos und Meldungen bis in alle Ewigkeit am Pranger stehen würden und eine normale Resozialisierung somit ausgeschlossen sei.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und begründete dies damit, dass es sich bei den Nachrichten um wahre zeitgeschichtliche und rein sachliche Meldungen gehandelt habe.
Bei der Entscheidung handelt es sich um ein Urteil mit großer Relevanz für die Praxis, da Online-Archive bei einer gegenteiligen Entscheidung kaum mehr zu betreiben gewesen wären. Es ist allerdings eine weitere Klage der Mörder vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, über die noch nicht entschieden ist.
Es bleibt abzuwarten, wie der EUGH in der Sache entscheiden wird.


