Fotografieren

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Fotografieren

Hallo,

unsere Nachbarin schient nicht mit der Welt zufrieden zu sein. Am Neujahrstag haben meine Kinder ihre Ganzjahresfeuerwerke (Bienen und Knallerbsen) verballern dürfen. Sie fotografierte sie und rief die Polizei. Die schmunzelte und beruhigte mich.

Heute erfahre ich, dass sie meinen Sohn fotografiert, wenn er von der Schule kommt, die Huastüre aufschließt und der Hund ihn "bellend" begrüßt. Vermutlich stört sie sich nun auch noch daran, dass der Hund auch eine Stimme hat.

Darf sie fotografieren und was will sie damit?

Gruß

-----------------
"Barbi"

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Unverschämtheit! Darf sie nicht, und ich würde Anzeige erstatten, wenn sie das nicht umgehend unterlässt. Könntest ihr ja die Frage stellen, ob sie das Fotografieren Deines Sohnes antörnt, oder so... Sie wird dies geschockt von sich weisen, aber es bestimmt lassen, aus Angst, man könnte DAS von IHR denken :grins:

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Barbi, kann man jetzt schon Geräusche fotografieren;).
Den Vorschlag von Dinsche finde ich gut. Ihr einen Brief schreiben und um Unterlassung bitten, da du sie sonst verklagst (Recht auf das eigene Bild).
War die Nachbarin schon immer so oder ist sie jetzt erst so geworden? Könnte dann (ernst gemeint) der erste Hinweis auf Altersdemenz sein.
Hatten auch eine nette Nachbarin (ehrlich), die fing auf einmal an zu behaupten, der andere Nachbar klaut ihre Zeitung usw., usw., und 6 Monate später wußte sie nicht mehr, wer wir waren.

Ich hätte da als Vorschlag - dein Sohn dreht sich um und winkt freundlich zu ihr hin/ Der Hund hat beim Türöffnen ein Schild um den Hals: bin taubstumm und verstehe nur Gebärdensprache:

-- Editiert von sika0304 am 10.01.2008 08:52:53

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was ist daran denn FALSCH, wenn Du es doch selbst schreibst? Bildrecht. Dazu kommt noch, dass das Fotografieren, wenn nicht gewünscht, zu unterlassen ist. Das ist FAKT.

Beispiel: Vielleicht ist es jemanden schon aufgefallen, aber wenn z.B. Heidi Klums Kinder mit ihr PRIVAT fotografiert werden, sind die Gesichter verwischt, sodass das normale Volk sie nicht erkennen kann... Da sie prominent ist lässt es sich nicht vermeiden, dass Bilder von den Kindern gemacht werden, aber sie hat das Recht, jede Zeitschrift zu verklagen, die diese Bilder veröffentlicht.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Oh bitte, stell Dich doch net so **** an :bang:

Ich bin Mutter. Mein Kind wird von einer Fremden stets und ständig fotografiert, obwohl ich dies nicht erlaubt habe und auch nicht wünsche. PUNKT! Wie würdest DU reagieren?!

Als Erwachsener kannst Du Dich wehren und sagen, dass Du es nicht wünscht, aber ein Kind kann sich nun mal nicht wehren. Das würde jeder Richter auch so sehen.

Der einzige Grund, warum Kinder von Prominenten fotografiert werden, ist der, dass ihre Eltern nun mal in der Öffentlichkeit stehen. Erst letztes Jahr gab es darüber eine Diskussion, die in der Presse ausgetragen wurde. Diverse Promis hatten Anzeige erstattet, weil man ihnen Privat immerzu auflauerte, sie dies nicht wünschten, aber da sie sozusagen öffentliche Personen sind müssen sie es bis zu einem gewissen Grad hinnehmen, fotografiert zu werden. Seitdem sieht man immer mehr, dass Kinder von Prominenten, die mit fotografiert wurden, in den Zeitschriften unkenntlich gemacht werden.

Hier handelt es sich aber nicht um einen Prominenten, sondern um eine Privatperson, die in ihrem Privaten Umfeld UNGEFRAGT und UNERLAUBT fotografiert wird. Auch noch ein KIND, also ist es zu unterlassen.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das Kind geht ins Haus, zur Wohnungstür seiner Eltern, wird von dem Hund der Familie begrüßt. Alles PRIVAT, und laut meinem Anwalt, mit dem ich gestern Abend essen war, ist das Fotografieren von der Nachbarin NICHT GESTATTET!

Das zum Thema Unsinn.

-- Editiert von Dinsche am 11.01.2008 08:25:57

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hat er, und ich erinnere gern mal den Thread mit der Webcam im Treppenhaus, die auch nicht gestattet ist, wenn sie Mitbewohner aufnimmt/anzeigt, oder was auch immer.

Was die Nachbarin da macht ist Nötigung an einem Kind, und Barbi sollte sich das auf keinen Fall gefallen lassen.

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Webcam und Kamera... Ist so ziemlich das Gleiche, aber ich erwarte nicht mehr, dass Du das begreifst ;)

Werde auch künftig auf Deine dusseligen Kommentare nicht mehr reagieren.

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dinsche

besser is das, denn der user postet nur unfug seit er/sie/es hier ist

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/2.htm

sunbee

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#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ Sunbee1

Ich danke Dir für den Link :grins:

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#17
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

was hat denn dieser Link mit dem Thema zu tun?

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#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ganz einfach:

Fotos, die von jemandem in dessen Intim- oder Privatsphäre ohne seine Einwilligung gemacht werden, sind illegal, ohne dass es auf eine Veröffentlichung oder Verbreitung ankommt. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 , 1 Abs. 1 GG ). Dessen Schutzbereich umfasst die Intim- und Privatsphäre. Der Heranziehung der Rechtsfigur des "Rechts am eigenen Bild" bedarf es daher nicht mehr, weil der Schutz der Intim- und Privatsphäre umfassend ist, egal ob es sich bei den Fotografierten um Promis oder uns ganz normale Bürger handelt. Intim- und Privatsphäre gewähren also einen viel weitergehenden Schutz, als das Recht am eigenen Bild.

Und:

Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR (NJW-Rechtsprechungsreport) 1988, 425: Gegenseitiges Fotografieren in der Privatsphäre ist selbst dann unzulässig, wenn sich Nachbarn damit gegenseitige Eingriffe in eben diese Privatsphäre beweisen wollen.

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#19
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

jepp.

bereits bemerkt.

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#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ach Gott... Das Opfer und sein Sprachrohr :banana:

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