Foto auf Homepage im ehemaligen Betrieb

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
hary71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Foto auf Homepage im ehemaligen Betrieb

.....bin gerade über Homepage von Betrieb gestolpert in dessen ich von 1991-2004 beruflich tätig war.
Damals wurden Fotos für HP-Gestaltung gemacht, daher meine Frage ob dies rechtlich erlaubt ist, daß auf dieser Seite von mir noch ein Werbefoto aufscheint.
Zur damaligen Zeit wurde dieses nicht honoriert, bzw. ich habe nie dafür zugestimmt !!!

lg hary71

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie wurde das Foto erstellt? Einfach mal so im vorbeigehen oder war das ein gestelltes Foto?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hary71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist ein gestelltes Foto

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann wäre schon mal fraglich wie man die Argumentation "ich habe nie dafür zugestimmt" aufrecht erhalten will.


Die Honorarfrage ist recht einfach gelöst, solche Sachen sind bereits mit den Lohn abgegolten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hary71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

"Von mir"
damit ist gemeint, daß ich persönlich mit Chef dieser Firma auf einem Foto etwas darstelle.
Die Frage ist: ob dies rechtlich erlaubt ist, obwohl ich seit 2004 nicht mehr in dieser Firma tätig bin und diese Firma mit meiner "Wenigkeit" wirbt?

Lg hary

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Grundsätzlich darf man auch mit Bildern ausgeschiedener Mitarbeiter werben.

Da müsste man dann prüfen wie genau geworden wird.
Unzulässig wäre, wenn der Eindruck entstehen würde, das der ausgeschiedene Mitarbeiter dort noch aktiv tätig wäre.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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