Foto am Arbeitsplatz gemacht

27. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
postfach123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto am Arbeitsplatz gemacht

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Thema "Fotos machen am Arbeitsplatz".

Ich arbeite in einem kleinen Lager von einem (kleinen) Großhändler für Schuhe. Es ist viel zu wenig Platz und ich stoße als einzigster Angestellter des Lagers regelmäßig an meine Grenzen.

Ich habe jetzt mal von den letzten zwei Wareneingängen nach dem Einlagern je ein Foto mit dem Handy (kein Smartphone) gemacht. Zum einen wollte ich Freunden mal zeigen wie es bei uns so zugeht. Zum anderen ist das vielleicht auch ein klein wenig "selbstschutz".

Im Nachhinein habe ich Sorge, dass ich deswegen Ärger bekommen könnte.

In all den Jahren die ich schon bei der Firma bin habe ich noch nie etwas gelesen, dass das Fotografieren am Arbeitsplatz untersagt. Eine Betriebsordnung habe ich auch noch nie gesehen, wir scheinen keine zu haben. In meinem Arbeitsvertrag steht auch nichts dazu. Im Arbeitsvertrag steht auch nichts, es wird nur darauf hingewiesen, dass ich mich an eine Betriebsordnung halten müsste.

Auf den Fotos sind keine Türen, keine Fenster und keine SIcherheitssysteme zu erkennen. Es wurde einfach nur "ins Regal" fotografiert. Auf den Kartons steht auch nicht von welchem Lieferanten die Ware stammt.

Mich würde jetzt interessieren ob man an einem Arbeitsplatz "ohne zu fragen" ein Foto machen darf so wie ich es geamcht habe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. ob man an einem Arbeitsplatz "ohne zu fragen" ein Foto machen darf

Bei solchen Dingen ist die erste Frage zur Einordnung, ob das zur Tätigkeit gehört. Offenbar nicht, zumal du ja 'das Lager' fotografierst und nicht etwa einen Schnappschuss von KollegInnen bei der Arbeit. Und deine Begründung geht in dieselbe Richtung:
/// (a) Zum einen wollte ich Freunden mal zeigen wie es bei uns so zugeht. (b) Zum anderen ist das vielleicht auch ein klein wenig "selbstschutz".

(a) scheint mir nicht ausreichen oder sogar zweifelhaft
(b) 'Selbstschutz' könnte ein Motiv sein, wenn denn klar wäre, wogegen du dich schützen willst/musst. 'Platznot' für sich allein scheint mir kein guter Grund zu sein, Fotos zu machen; Verstöße gegen Vorschriften schon eher (Brandschutz oder was immer - passt dann aber nicht zu herumzeigen wollen).

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#2
 Von 
postfach123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eine erste Meinung.

Gibt es denn irgendwo auch Rechtsquellen die ich nachlesen könnte?
Was für ein (oder mehrere) Gesetzte regeln denn das fotografieren am Arbeitsplatz. vor allem wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mit konkreten Rechtsquellen wird es schwierig werden. Jeder Einzelfall wird in der Regel gesondert zu betrachten sein, auf den Einzelfall werden dann die entsprechenden Rechtsprinzipien angewendet. Verhandelt und entschieden worden sind auf alle Fälle Streitigkeiten, die durch Veröffentlichungen von Meinungen oder auch nicht mehr Meinungen auf YouTube usw., die dann konkret auf deinem Fall nicht passen, vielleicht aber in der Aussagerichtung. Für dein Thema wären an Rechtsprinzipien in Betracht zu ziehen einerseits die Verschwiegenheit, zu der du dich verpflichtet hast, zum anderen auch die Treuepflicht gegenüber deinem Arbeitgeber.

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