Kabel BW - muss ich meinen "Medienberater" reinlassen ?

18. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
LittleRedHood
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabel BW - muss ich meinen "Medienberater" reinlassen ?

Im Dezember 2004 bin ich umgezogen.
Vorgestern (Überraschung !) an meiner Wohnungstüre:
"Der Ihnen zugeschaltete Kabelanschluss ist nicht auf Ihren Namen angemeldet. Bitte setzen Sie sich dringend innerhalb von 3 Tagen mit Ihrem Medienberater in Verbindung."

Das liebe ich schon ganz besonders, wenn mir unbekannte Menschen dringende Fristen setzen. Noch dazu ist "mein" Medienberater nur von 7 bis 8 Uhr morgens erreichbar. Wahrscheinlich, weil er in der restlichen Zeit in meinem Wohnhaus rumschleicht.

Aber ich habe mir folgsam immerhin die Mühe gemacht, den mir zugeschalteten Kabelanschluss zu suchen. Bisher war der mir gar nicht aufgefallen, da ich an Nachbars SAT-Schüssel hänge.

Siehe da: in meinem Kellerabteil hängt eine Dose an der Wand, die Verteiler (?) sein könnte. Und wenn ich das alles richtig deute, ist meine Wohnung im ganzen Haus die einzige mit einem Kabelanschluss. Desweiteren habe ich noch ein anderes Kabel entdeckt, das wohl zur Dachantenne gehört. Also prima ausgestattet :-)

Offensichtlich haben also meine Vormieter den Anschluss nicht abgemeldet. Mein Vermieter weiss auch nichts von einem Kabelanschluss.
So, jetzt meine Frage: muss ich dem Medienberater Zugang zu meinem Keller gewähren, um den Anschluss abzuklemmen ?
Hat er irgendein Anrecht drauf, da ja kein Vertrag mit mir existiert und somit auch kein Zugangsrecht ?
Oder ist das einzig und allein das Problem von Kabel BW, diesen Anschluss abzuklemmen, und wenn sie dafür die Strasse aufbuddeln müssen ?

(Natürlich könnte ich den Medienberater auch kurz in den Keller lassen. Aber warum soll ich das Kabel abklemmen lassen, wenn ich es im Moment nicht nutze und evtl in einem halben Jahr gerne ein DigiTVPaket über Kabel BW beantragen möchte ? Stört ja keinen !)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Bei einem Bekannten von mir läuft diese Sache mit einer anderen Firma seit jetzt 4 Jahren...
Nein Reinlassen muss man den Medienberater nicht.
Unverletzlichkeit der Wohnung. Ist so wie mit der GEZ. Ihr Habt keinen Vertrag mit denen. Dann Müssen die sich wiederum an den Vormieter wenden. Der darf aber genau so wenig in die Wohnung. Und so kannst Du das ewig weiter machen... Allerdings wollte ich letztens meinen Bekannten besuchen und er machte die Tür nicht auf weil er keine Diskusion mit dem vermeintlichen Medienberater haben wollte. Hab deswegen den Wein selber getrunken. Und bin noch immer blau, wie man an meiner rechtschreibung sehen kann.
Findus

-- Editiert von findus am 18.11.2005 15:34:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Zutritt zur Wohnung kann ein Beauftragter der Kabelgesellschaft, mit der zudem kein Vertrag besteht, nicht verlangen.

Allerdings ist der Übergabepunkt im Keller (also der Anschlußkasten) weiterhin Eigentum der Kabelgesellschaft, genauso wie das Erdkabel. Diese läßt sich dann idR vor der Installation vom Hauseigentümer ein Zutrittsrecht zu diesem Übergabepunkt zusichern, das wiederum der Hauseigentümer gegenüber dem Besitzer des Kellers wird geltend machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LittleRedHood
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

>Diese läßt sich dann idR vor der Installation vom Hauseigentümer ein Zutrittsrecht zu diesem Übergabepunkt zusichern...

Nö, der Vermieter weiss von rein gar nichts.
Von Zutrittsrecht ganz zu schweigen.
Wie sieht die Sache dann aus ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo

Bei mir war auch einer und wollte sofort in den Keller. Ich habe ihm nur gesagt er solle sich schriftlich mit einer 14 tägigen frist anmelden. Ansonsten hätte er keine Chance. Ich habe nie wieder was von der Fa. gehört. Ist jetzt schon über 1 Jahr her ....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen