Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Chef hat vor einigen Wochen entschieden meine Stelle abzuschaffen. Ich habe dann das schriftliche Angebot auf Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung zu günstigeren Konditionen bekommen. Dieses habe ich aufgrund der Kurzfristigkeit vorerst zugesagt. Nun ist es aber so, dass ich bisher keinen Änderungsvertrag erhalten habe. Ich arbeite bereits in der neuen Abteilung. Aufgrund des fehlenden Änderungsvertrages wurde es auch versäumt die Konditionen anzupassen. Ich bekomme noch immer mein altes Gehalt. Meine Frage ist nun. Kann der Arbeitgeber obwohl kein unterschriebener Änderungsvertrag vorliegt und die Zahlungen weiterhin zu den alten Konditionen laufen, rückwirkend das Gehalt zurückverlangen. Für Ihre Beantwortung meiner Frage möchte ich mich im Voraus bedanken!
LG
Happypink
Vertragsanpassung - versäumter Änderunsvertrag - Versetzung und Konditionen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
// Kann der Arbeitgeber obwohl kein unterschriebener Änderungsvertrag vorliegt und die Zahlungen weiterhin zu den alten Konditionen laufen, rückwirkend das Gehalt zurückverlangen.
.. verstehe ich nicht. Zumindest dann nicht wenn /// .. "Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung zu günstigeren Konditionen bekommen" meint, dass die Konditionen für dich besser sind. Wie soll es da zu einer Überzahlung kommen?
Im Übrigen scheint mir, dass du durch konkludentes Verhalten den Änderungsvertrag faktisch angenommen hast, allein durch den Umstand, dass du dort arbeitest.
Hallo Blaubär,
herzlichen Dank für deine Antwort. Nein die neuen Konditionen sind natürlich schlechter. Bei uns kommt es öfter mal vor das jemand seine Position wechseln muss - allerdings ohne das sich etwas an den Konditionen ändert. Ich habe in meiner Zeit hier auch schon früher mal die Abteilung wechseln müssen. Damals sind die Konditionen auch gleich geblieben nur der Arbeitsplatz hatte sich geändert. Und ich habe einen Änderungsvertrag für die neue Abteilung bekommen. Diesmal wurde es wie mir scheint wohl vergessen. Ich arbeite hier zwar nur immer noch zu alten Konditionen - was für mich natürlich gut ist. Was wenn der Fehler auffällt?
LG
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.. als Erstes würde ich wohl 'Kulleraugen machen' und ganz erstaunt fragen "Wieso denn? Damals lief es doch auch so, dass die Bezüge nicht geändert worden sind." usw. Vielleicht kommt es dann zu einer Korrektur, aber ohne Rückzahlung. Vielleicht lohnt auch zu streiten (ich habe auch schon erlebt, dass die Ankündigung resp. der Schriftsatz den AG zum Einlenken bewegt hat).. In jedem Fall gilt es, die Ausschlussfrist zu kennen, so denn eine im Vertrag steht.
...oder es eine tarifliche Ausschlussfrist gibt (ggf. beim Betriebsrat nachfragen). Meines Erachtens gilt das konkludente Verhalten in beide Richtungen, wenn der AG das Gehalt weiter anstandslos zahlt, sehe ich keinen Grund zum Handeln...Im Zweifel würde ich hier aber einen Anwalt kontaktieren.
Liebe Grüße und viel Glück
Line
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