Ich habe mein Arbeitszeugnis bekommen, bin mir aber nicht sicher was ich davon halten soll. Ein Ausschnitt:
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Wir haben Herrn C. als gewissenhaften und sehr zuverlässigen Mitarbeiter kennen gelernt, der bei seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt war.
Die Ihm übertragenen Aufgaben führte er mit Übersicht stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Nur der Ordnung halber bestätigen wir Ihm, dass er immer ehrlich, fleißig und pünktlich war.
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Was haben das "mit Übersicht" und "Nur der Ordnung halber" zu bedeuten. Das liest sich komisch.
Und wie ist der Gesamteindruck?
-- Editier von andr0id am 03.12.2015 18:52
Arbeitszeugnis Einschätzug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Android,
ich finde es schwer zu beantworten, da ich keine Informationen über den Rest des Zeugnisses habe. Mir wäre dazu die Information wichtig, wie groß das Unternehmen ist (z.B. eher kleiner Handwerksbetrieb oder Konzern) und ich fände dazu auch die Abschlussklausel wichtig.
Vielleicht ist es für Dich ok, den gesamten Wortlaut zu schreiben, dann kann man eher meiner Meinung nach eher etwas dazu sagen.
Liebe Grüße
Line
Zitat:
Vielleicht ist es für Dich ok, den gesamten Wortlaut zu schreiben, dann kann man eher meiner Meinung nach eher etwas dazu sagen.
Es handelt sich um ein kleines Windkraftunternehmen (ca. 20 Mitarbeiter)
Herr A. C. hat bei uns in der Zeit vom __ bis zum __ als Mechatroniker gearbeitet
Zu seinen Aufgaben zählte:
-
-
-
...
Diese Arbeiten konnte Herr C. nach kurzer Einweisung selbständig und fehlerfrei ausüben.
Wir haben Herrn C. als gewissenhaften und sehr zuverlässigen Mitarbeiter kennen gelernt, der bei seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt war.
Die Ihm übertragenen Aufgaben führte er mit Übersicht stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Nur der Ordnung halber bestätigen wir Ihm, dass er immer ehrlich, fleißig und pünktlich war.
Herr C. verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch zum __.
Wir wünschen Herr C. für seinen privaten und beruflichen Lebensweg alles Gute.
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Sehr merkwürdiger Gesamteindruck.
Einerseits ist die Gesamtnote eine "zwei" (stets zu unserer vollen Zufriedenheit).
Aber:
- Das Zeugnis ist doch recht knapp. Das wäre OK, wenn Sie nur kurz in dem Unternehmen waren, ist aber kritisch, wenn Sie länger dort waren. Je länger die Beschäftigungsdauer war, desto mehr Ausführlichkeit kann man erwarten.
- Im Schlusssatz fehlt das Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters. Bei einem Mitarbeiter, der stets zur vollen Zufriedenheit gearbeitet hat, erwartet man ein "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn C und wünschen ...".
- Die Betonung von Selbstverständlichkeiten ("fehlerfrei gearbeitet", "ehrlich", "pünktlich") sind eine klare Abwertung. Diese Punkte kann man von jedem Mitarbeiter erwarten, denn sonst kündigt man ihn. Wenn also die Punkte, die man von jedem Mitarbeiter als Selbstverständlichkeit erwarten kann, als besondere Leistung im Zeugnis erwähnt werden, bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass der Mitarbeiter außer diesen Selbstverständlichkeiten nichts an Leistung zu bieten hatte. Der Mitarbeiter hat also nur die Minimalanforderungen erfüllt.
Zitat:
- Das Zeugnis ist doch recht knapp. Das wäre OK, wenn Sie nur kurz in dem Unternehmen waren, ist aber kritisch, wenn Sie länger dort waren. Je länger die Beschäftigungsdauer war, desto mehr Ausführlichkeit kann man erwarten.
Ich war nur ein halbes Jahr da.
Danke für die Einschätzung
Mir kommt das auch sehr seltsam vor, da eigentlich alle mit meiner Arbeit sehr zufrieden waren und auch immer wieder erwähnt haben wie schade es ist das ich schon wieder gehe.
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