Überstundenabbau in der Ausbildung

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Zzimtstern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenabbau in der Ausbildung

Guten Tag,

in meinem Beitrag möchte ich eine Frage stellen, welche mich seit Anfang der Woche beschäftigt. Grundsätzlich erst einmal meine Situation:
Ich bin 23 Jahre alt und befinde mich im zweiten Jahr meiner Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Nun hat es sich bereits letztes Jahr, also zu Anfang meiner Ausbildung, ergeben, dass ich ein sehr großes Verständnis für Hardware (ebenfalls Tontechnik) besitze, weshalb ich auf Events geschickt werde / wurde. Dies habe ich auch gerne getan und war stets erfreut, wenn es einmal wieder nach Berlin, Wien, Frankfurt, usw. ging. Das ging soweit, dass alle so von meiner Arbeit zufrieden waren, dass ich komplett alleine Arbeiten konnte / durfte / musste. Das heißt, ich bin am Freitag nach Berlin gefahren, habe alles aufgebaut, damit am Samstag und Sonntag das Event betreut werden kann und am Sonntag, nach Beendigung des Events, wieder alles abgebaut und heimgefahren.

So habe ich über die Zeit an die 120 Überstunden gesammelt (ohne irgendwelche Sonntags- / Feiertagszuschläge). Diese habe ich nun am Montag (auf Anweisung meiner Abteilungsleiterin) versucht geltend zu machen. Meine Abteilungsleiterin / mit Ausbilderin, hat auch gesagt, dass ich alle Überstunden in Freizeit nehmen kann, sprich 2-3 Wochen zu Hause bleiben kann, um für meine Prüfungen zu lernen (da ich verkürze, habe ich nicht mehr so viel Zeit). Nun habe ich am Dienstag eine E-Mail der Personalleiterin erhalten, in der mir gesagt wird, dass ich meine Überstunden abbauen kann, aber nicht wie es vereinbart war, sondern jeden Tag 2-3 Stunden früher gehen / kommen soll. Aber da ich einen einfachen Arbeitsweg von 1 1/2 - 2 Stunden habe, lohnt sich das absolut nicht, da der Tag sowieso schon gelaufen ist.

Nun habe ich zwei Fragen:

1. Habe ich Anspruch auf Sonntags- / Feiertagszuschläge ?
2. Dürfen die bestimmen, dass ich die Überstunden so zu nehmen habe? Oder habe ich da irgendwelche Mitspracherechte?

*Ps: Ich habe bereits gesagt, dass ich ab sofort keine Wochenende / Mehrarbeit mehr leisten werde.

Vielen Dank für die kommenden Antworten :)

Lg
Zimti

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Zimti,

wie ist bei Euch denn die Arbeitszeit generell geregelt, gibt es Gleitzeit und wenn ja, wer muss da was genehmigen?

Wie regeln denn das die Kollegen, die die Events noch betreuen? Die werden ja wahrscheinlich auch ganz ordentlich Überstunden ansammeln...

Ach ja, und nicht zuletzt, gilt bei Euch ein Tarifvertrag?

Liebe Grüße

Line

-- Editiert von Line am 08.10.2015 10:32

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
1. Habe ich Anspruch auf Sonntags- / Feiertagszuschläge ?

Es gibt keinen automatischen Anspruch aus Sonntags-/Feiertagszuschlag.
Wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ein Zuschlag enthalten ist, dann gelten diese Regelungen.
Wenn weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag etwas zu den Zuschlägen geregelt ist, dann gibt es keinen Zuschlag.

Zitat:
2. Dürfen die bestimmen, dass ich die Überstunden so zu nehmen habe?

Ja.
Die Arbeitszeit unterliegt dem (freien) Direktionsrecht des Arbeitgebers - falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts Gegegenteiliges drinsteht.
Allerdings muss für für jeden gearbeiteten Sonntag oder Feiertag (nicht für Samstage) innerhalb der nächsten 2 Wochen ein Ersatzruhetag unter der Woche vorhanden sein.






-- Editiert von drkabo am 08.10.2015 11:43

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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