Stall Zwergkaninchen in der Nähe der Grundstücksgrenze

24. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Stall Zwergkaninchen in der Nähe der Grundstücksgrenze

Hallo liebe Forumsteilnehmer!
Bundesland NRW
Ein Gartengrundstück ca. 100 M lang und 10 M breit wird neu verpachtet/vermietet und in Stand gesetzt.
Das Grund Stück war vorher 10 Jahre nicht genutzt und massiv verwildert.
Die Nachbarn (Mieter) zu einer Seite stört nunmehr ein Hasenstall, übliches Baumarktformat, eine Etage, Höhe ca. 1 m länge ca. 1 m
der im Abstand von 50 cm von der Grenze im hinteren Grundstücksanteil des neu verpachteten Gartens steht.
Besatz 2 Zwergkaninchen, der Stall wird jeden 2. Tag gereinigt
Der Aufstellungsort ist der einzige Halbschatten des Grundstückes.!
Beschwerde der Nachbarn- Gartennutzer- nicht Besitzer- des angrenzenden 3 Parteien Miethauses, dass sie sich durch den Anblick und den Geruch- wenn diese in ihrem Gartn sind, gestört fühlen. Das Haus ist ca. 50 M entfernt.
Eine Geruchsbelästigung ist initial bei mehrfacher Inaugenscheinnahme nicht erkennbar.
Der Hinweis auf ein Gutachten durch einen gerichtsbestellten amtlichen Sachverständigen zur Messung ggf. entstehender Emissionen
ammonikhaltigen Ursprungs ( so nennt man ja das ) wird als lächerlich abgetan.
Dem neuen Gartenpaechter wird somit die neue Nutzung "mies gemacht".
Die klageführende Partei selber hat ein sog. Sitzzelt/Überdachung Höhe ca. 2 M im Abstand von 1 Meter in der Nähe des Hasenstalles aufgebaut.
Zuvor wurden die Lärmemissionen von 2 spielenden Kindern, die gelegentlich auftraten, moniert.Als der Nachbar erfuhr, dass er gegen Kinderlärm nicht vorgehen kann , ist nun der Hasenstall an der Reihe
Eine gütliche Einigung scheint nicht möglich.
Der Garten liegt in einem Wohngebiet, das Gartengrundstück am Ende der Häuserreihe ist aber mit den weiteren folgenden als Instustrieland ausgewiesen
Der Gartenverpächter möchte seine Pächter unterstützen, den von diesem als "klassische Nachbarschaftsfede" aufgestellte Problematik weder eskalieren zu lassen, noch möchte er die neuen Pächter verlieren.
Der Grundstücksbesitzer des Nachbarschaftsgrundstückes vermeidet bewusst jede Einmischung.
Welche Möglichkeiten kann man den Pächtern noch aufzeigen, hier den Hasenstall zu erhalten, weil ein anderer Aufstellungsort wegen Besonnung aus Tierschutzgründen wenig sinnvoll ist.
Bereits vor mehr als 70 Jahren befand sich an gleicher Stelle bereits bis in die 1950er Jahre an gleicher Stelle bereits ein viel groesserer Stall !
Gruesse Scientia

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Beschwerde der Nachbarn- Gartennutzer- nicht Besitzer- des angrenzenden 3 Parteien Miethauses, dass sie sich durch den Anblick und den Geruch- wenn diese in ihrem Gartn sind, gestört fühlen.

Die Störung durch den Anblick ist schlicht irrelevant.
Der Geruch schon eher. Tiere und weiterer Inhalt entwickeln nun mal einen Geruch, so das nicht nur "Emissionen
ammonikhaltigen Ursprungs" relevant sind. Müsste man prüfen.



Zitat:
Welche Möglichkeiten kann man den Pächtern noch aufzeigen, hier den Hasenstall zu erhalten,

1. Ruhe bewahren und dem Nachbarn keine voreiligen Zusagen machen
2. erkundigen welche Abstandsreglen für solche Bauten in der Gemeinde gelten
3. sofern die Antwort auf 2. "keine" lautet, wäre der Nachbar erst mal zu ignorieren.



Zitat:
Der Hinweis auf ein Gutachten

Existiert dieses bereits?



Ich würde auch ein Protokoll empfehlen, wann genau Reinigung/Streuwechsel etc. erfolgt.



Haben die Kinder viele Freunde? Sind die Eltern gastfreundlich?
So ein schattiges Plätzcen ist doch prädestiniert für eine "Spielecke" mit allerlei Gerätschaften.
Sollte der Nachbar auch bedenken ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Dem Nachbarn wurde keine Zusagen gemacht!

Ein Protokoll der Reinigung liegt vor!

DAs Gutachten soll dem Nachbarn aufgetragen werden, dann hat er etwas in der Hand. DAs wird nach der TA Luft erstellt
Und die prüft halt nur Emissionen ammonikahaltigen Ursprungs" auf Deutsch Urin!

" Es muss eine wesentliche Beeinträchtigung" nach der Rechtsprechung vorliegen
Das 2 Kaninchen eine "wesentliche Beeinträchtigung" darstellen, haelt der Verpächter selber für nicht gegeben.

Im Übrigen ist das "Zelt" unter der die Nachbarn sitzen und sich beeinträchtigt fühlen auch näher als 1 Meter bei einer Höhe von2 Metern an der Grenze. Das Nachbarrecht NRW schreibt auch hier schon andere Abstände vor.

Scientia

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Dem Nachbarn wurde keine Zusagen gemacht!

Ein Protokoll der Reinigung liegt vor!

Sehr gut



Zitat:
DAs wird nach der TA Luft erstellt
Und die prüft halt nur Emissionen ammonikahaltigen Ursprungs" auf Deutsch Urin!

Vor Gericht zählen nicht nur die in der TA Luft erfassten Emissionen.



Zitat:
" Es muss eine wesentliche Beeinträchtigung" nach der Rechtsprechung vorliegen
Das 2 Kaninchen eine "wesentliche Beeinträchtigung" darstellen, haelt der Verpächter selber für nicht gegeben.

Bei 2 von denen sehe ich das auch nicht. Bei 200 wäre das schon anders ...



Zitat:
Im Übrigen ist das "Zelt" unter der die Nachbarn sitzen und sich beeinträchtigt fühlen auch näher als 1 Meter bei einer Höhe von2 Metern an der Grenze. Das Nachbarrecht NRW schreibt auch hier schon andere Abstände vor.

Kommt darauf an, ob das eine temporäre Einrichtung ist (auf wenn die das nicht regelmäßig wegräumen) oder eine feste bauliche Einrichung.

Das sollte man noch prüfen, denn der Abbau wäre ein gutes Argument die Nörgler bezüglich der Hasen zum Schweigen zu bringen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Zelt wird man wohl wegräumen können, es stand interessanterweise bis jetzt aber stetig da,
da es sich bei den "Nörglern" um ältere Herrschaften handelt, wird denen sicherlich der Auf- und Abbau zu umständlich sein, was es de facto jüngeren auch schon wäre.
scientia

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Da haben sich wohl zwei Parteien gefunden. Spätestens bei dem Hinweis mit dem Gutachten ist klar, daß wohl auf beiden Seiten Prinzipienreiter wohnen. Der einzig mögliche Aufstellplatz auf 1000 qm ist zufällig an der Grenze zum Nachbarn, der sich vorher über Kinderlärm beschwert hat, schon klar... und die alten sollen ihr Zelt gefälligst abbauen.

Am besten gegenseitig verklagen.

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#6
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, die Nörgler sollten klar die Fakten um die Ohren bekommen. Der Stall bleibt wo er ist und sollte nochmals gemeckert werden folgt eine Androhung der Klage zum versetzten ihres Zeltes. Ein Ausdruck des NRW Nachbarrechtes dürfte solch einem Schreiben wohl deutlich Gewicht geben. Da wäre ich als Verpächter wirklich rigoris, denn solchen Leuten kann man selten lieb und nett beikommen. Grüßele Fanrmausi

Signatur:

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