sorgerecht und namensgebung

28. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
sorgerecht und namensgebung

Hallo zusammen ich hab ein dringliches Anliegen das mich nicht Schlafen lässt.. es liegt mir wirklich auf der Seele und zwar ist es so. Das ich vor knapp 8 Monaten ein Kind bekommen habe zu der zeit waren mein Freund und ich noch zusammen.
Er hat mich dazu sozusagen gezwungen mit ihm das Sorgerecht zu teilen und dem Kind seinen Nachnamen zu geben.
Er hat mich unter Drogen gesetzt und in meinen Tabak Cannabis gemischt was ich herrausfand weil ich irgendwann etwas grünes in meiner Tabakdose fand und mich schon die ganze zeit so benebelt gefühlt habe. konnte ich eins und eins zusammenzählen.. Er hat mich auch damit unter Druck gesetzt die Vaterschaftsannerkennung nicht zu unterschreiben und mich zu verlassen wenn ich da nicht zustimme... ich habe mich von diesem Tyrann vor 2 Monaten getrennt und bin ausgezogen , ich möchte das alles Rückgängig machen... ob das geht??? bitte um Antwort

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19 Antworten
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#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
ich möchte das alles Rückgängig machen... ob das geht???

Was wollen Sie ungeschehen machen, die mangelhafte Sorgfalt bei der Partnerwahl? Nöö, das geht freilich nicht, jetzt ist das Kind ja da. Und dieses Kind wird für den Rest seines Lebens diesen Vater haben, den Sie sich nunmal ausgesucht haben.
Dieser Vater wird auch die nächsten 18 Jahre Sorge- und Umgangsrecht haben. Das bedeutet, dass er bei allen wichtigen Fragen (Religion, Schule, Operation, Umzug) mit einzubeziehen ist und die beiden sich regelmäßig sehen drüfen, typischerweise alle zwei Wochenenden eine Übernachtung beim Papa. Rückgängig machen kann man das nicht, das ist sowieso gesetzlich so vorgeschrieben, solange das Kind nicht irgendwie in ernsthafter Gefahr wäre.
Verhindern hätten Sie womöglich den Nachnamen können, ist jetzt aber auch zu spät. Solange das Kind nicht heiratet, wird es diesen Nachnamen behalten. Schaden wird es dem Kind wohl auch nicht.

Davon abgesehen würde Ihnen diese Geschichte sowieso niemand glauben. Und selbst wenn man es doch tut, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Sie selbt schuld sind. Das ist aber sowieso alles vollkommen uninteressant, da ganz einfach keine rechtliche Möglichkeit gegeben ist.

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#2
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Sind sie sicher das man das nicht rückgängigmachen kann... also damit das einkiKind alle zwei Wochen beim Vater schlafen muss hatten sie ja auch unrecht da er ja wie oben beschrieben drogenabhängig und Alkohol krank ist. Das ist mit dem Jugendamt alles geklärt das es nicht bei ihm schlafen brauch..bzw.darf. und nur unter keiner Aufsicht besuchen darf.. .. bitte um weitere antworten von jemand sich etwas besser mit so etwas auskennt ohne mich zu beleidigen. Denn manchmal lernt man einen Menschen erst viel zu spät kennen obwohl man dachte man kennt ihn.

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#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Sind sie sicher das man das nicht rückgängigmachen kann...

Wenn Sie da ganz sicher sein wollen, lassen Sie sich beim Jugendamt dazu beraten. Bisher haben Sie denen offenbar ja auch alles geglaubt. Noch besser eigentlich beim Fachanwalt für Familienrecht, wenn Sie Geld zuviel haben. Der Weg wird aber umsonst sein.
Was stellen Sie sich da vor? Ein gesetzliches Kündigungsrecht? Sie haben entsprechende Erklärungen vor deutschen Standesbehörden abgegeben, bei vollem Besusstsein. Dann muss man auch damit leben. Und wie gesagt hätte der Vater auch ohne Ihr zutun den Großteil der Ihnen offenbar unangenehmen Rechte gehabt, nur über den Namen hätte man sich streiten können. Jetzt hat das Kind aber den Namen seines Vaters, so wie es in Deutschland vermutlich noch immer üblich ist. Warum sollte dem Kind jetzt sein Name genommen werden? Warum sollte der Vater da nicht mitreden dürfen?

Zitat:
also damit das einkiKind alle zwei Wochen beim Vater schlafen muss hatten sie ja auch unrecht

Das habr ich keineswegs gesagt. Ich habe gesagt, dass Vater und Kind ein Umgangsrecht haben und das dieses typischerweise in dieser Form ausgestaltet wird. Während des ersten Lebensjahres ist so eine Reglung tatsächlich noch unwahrscheinlich. Stattdessen empfehlen sich dann aber mehrmalige Besuche in der Woche, damit Vater und Kind sich kennen lernen. Spätestens wenn das Kind dann 3 Jahre alt ist, dürfen Sie sich aber auf die 2-Wochenregel mit Übernachtung freuen.
Die Entscheidung darüber trifft keinesfalls das Jugendamt, sondern das Familiegericht. Das wird zwar erst eingeschaltet, wenn es der Vater denn will. Wenn Sie jetzt aber Terz machen, kommt beim Vater vielleicht auch ein Interesse am Kind auf, dass ansonsten gar nicht da wäre. Ich würde jeden Schritt wohl überlegen. Die letzt waren ja unbedacht genug.

Zitat:
er ja wie oben beschrieben drogenabhängig und Alkohol krank ist.

Das haben Sie nicht beschrieben. Drogen kommen da nur im Zusammenhang mit Ihrer Betäubung vor und das Wort "Alkohol" taucht gar nicht erst auf. Nur mit so einer Behauptung werden Sie auch keinen Umgangsausschluss erreichen können. Das würde nur gehen, wenn Sie eine konkrete Gefährdung des Kindes nachweisen können. Das ist aber erstmal nicht erkennbar. Und der Drogenkonsum hat Sie zuvor ja anscheinend auch nicht gestört und vor allem nicht von der Entscheidung für die Familiengründung mit diesem Mann angehalten. Zu sowas gehören immer 2.

-- Editiert von Hafenlärm am 28.03.2015 20:11

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#4
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

also erstmal finde ich es nicht okay das sie mich so anfahren. sie kennen mich leider nicht und unser verhältniss... ich bin schwanger geworden da waren wir zwei Monate (in Kontakt) nicht einmal zusammen , dann sind wir zusammen gezogen. und von seinen Problemen(Alkohol,drogen) habe ich erst wa smitbekommen als wir zusammen gewohnt haben, natürlich liegt da eine kindeswohl Gefährdung vor wenn der vater währens das Kind bei ihm schläft bekiff tund betrunken ist dann wird er wohl kaum zurechnungsfähig sein, geschweigedenn wach werden wenn irgendwas in der nacht nicht mit ihm stimmt mit dem Kind. zusätzlich finde ich da sgeht garnicht das ein Kind sieht wie er bbekifft und oder besoffen ist.. er ist jetzt übrigens auch noch obdachls da er sich die wohung ohne mich nicht leisten konnte und keine miete gezahlt hat. von daher ist bei ihm schlafen jetzt sowieso ausgeschlossen..... ok ich kann den namen nicht ändern das ist sehr schade da sie jetzt die einzige ist die diesen namen trägt und meine anderen kinde rhaben meinen namen. aber kann man nix machen. er darf auch sein Kind besuchen das verbietete ich ihm nicht aber nur unter meiner aufsicht da er ja wie gesagt nicht wirklich zurechnungsfähig ist und ich auch angst habe das er mit meinem Kind zu den falschen leuten geht da sein ganzer Freundeskreis aus drogenabhängigen besteht selbst seine schwester die ein Kind hat kifft zuhause und feiert Partys wo getrunken wird und das nicht wenig. also wo sollte er mit ihm hin gehen wo ich beruhigt sein könnte? jetzt mal noch ne vfrage dazu..sie sagten wenn sie drei ist dann MUSS die sort schlafen,, geschweige denn er ist bis dahin clean !! was ist wenn es nicht bei seinem vater schlafen will?? kann man da skind zwingen?

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#5
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

das wäre jetzt für mich sehr wichitg zu wissen ob man es zwingen kann beim vater zu schlafen auch wenn es sagt das nicht will

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wenn man mal voraussetzt, dass der Vater bis dahin wieder eine Wohnung hat und Sie vor Gericht nicht den Nachweis der Kindeswohlgefährdung fürhen können, das Gericht also die zweiwöchentlichen Wochenenden mit Übernachtung anordnet:

Selbstverständlich muss das Kind dann dort hin. Sie können es dann nicht nur dazu zwingen, Sie müssen das tun. Das ist bei einem Klienkund ja nun auch wirklich kein großer Aufwand: Kind ins Auto und ab zum Vater. Zusätzlich sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Kind auf diese Umgansgtermine vorzubereiten und ihm diese schön zu reden. Interessant finde ich, dass Sie jetzt schon davon ausgehen, dass das Kind in einigen Jahren einen eigenen und gesfestigten Willen gegen den Vater entwickeln wird. Das klingt ein wenig so, als wollten SIe das Kind gezielt dahingehend erziehend. Sowas nennt man dann Umgangsboykott, was der Richter zweifelsfrei erkennen und auch angemessen berücksichtigen würde.

Die Altersgrenze dafür ist keinesfalls zwingend 3 Jahre, eine feste Grenze gibt es da pberhaupt nicht. Das ist im Einzelfall dem Richter überlassen. Aber 3 Jahre sind da wohl eine realistische Zahl.

Im Übrigen dürfen Sie während der Umgangszeiten nicht bestimmen, wo der Vater mit dem Kind hingeht. Auch haben Sie keinesfalls das Recht, ständig anwesend zu sein. Sollte Ihr Fall tatsächlich ein solcher sein, in dem der Umgang nur unter Aufsicht stattfinden darf, wird diese Aufgabe von Einrichtungen wie dem Jugendamt oder der Caritas übernommen. Ihre ständige Anwesenheit würde dem Sinn des Umgangs zuwider laufen. Für die Anordnung so eines begleiteten Umgangs wäre wieder das Gericht zuständig. Die Anforderungen dafür sind aber hoch, zumal es die Kosten und der Aufwand auch sind. Der bloße Konsum von Alkohol (oder auch Cannabis) werden da möglicherweise nicht reichen. Auch die reine Befürchtung, der Vater könnte in Anwesenheit des Kindes im Rausch sein, wird so unsubstantiiert nichts bringen. Sie selber sagen doch, dass Sie ihn trotz mehrmonatiger Beziehung nicht als abhängig hätten erkennen können, weil er sich völlig normal zeigen kann. Jedenfalls langfrisitg würde ich nicht auf den begleiteten Umgang vertrauen. Und dann gilt das obige zu den Übernachtungem beim Vater.

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#7
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

verstehe ich nicht.. mal angenommen ICH würde jetzt total besoffen sein , dann würde das Jugendamt doch sofort meine kinder wegnehmen. auch habe ich von einem fall gehört indem die mutter wegen Cannabis erst eine Therapie machen musste bevor sie das kind zurück bekam. das verstehe ich jetzt alles nicht. was sie sagen hört sich für mich so an: es ist vöölig in Ordnung wenn der vater besoffen ist , und neben dem Kind kiffen tut..... kann ich nicht verstehen das jemand so etwas gut heißem kann tut mir leid.. das schädigt doch seiner Entwicklung. und wa sist wenn mal w sist mit dem knd es hat plötzlich fieber und der vater ist so zugedröhnt das er garnicht in der lage ist das zu erkennen oder zu behandeln geschweige denn ohne zu stolpern ins Krankenhaus findet?? irgendwie alles unlogisch. ich mache mir sehr sorgen weil ich mein Kind über alles lieb... und da sich jetzt schon denke das es nicht bei ihm schlafen will ist der grund das es nur zu mir will nicht einmal bei Oma auf dem arm ist es ruhig es schreit wie am spieß und auch bei ihm wenn ich aus dem zimmer gehe... das wäre doch quasi Quälerei für das Kind.... und das man es zwingen kann da zu schlafen wenn es nicht will glaube ich auch nicht....also ich wollte beispielsweise damals nicht bei meinem vater schlafen und dann musste ich auch nicht niemand konnte mich dazu zwingen.. mal eine frage?? sind sie Rechtsanwalt? ich glaube ich werde mich lieber bei einem Rechtsanwalt beraten lassen weil mir da shier alles sehr komisch vorkommt

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#8
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

kommt mir so vor als würden sie systematisch zu den väter halten egal wies aussieht selbst wenn da skind auch mal n zug von seinem joint abbekäm was ja beim passiv rauchen auch nicht anders ist ist das völlig okay..... tut mir leid wenn ich da falsch liege aber so liest es sich numal.. ich ahbe mich sehr getäuscht in ihm und Monate lang.. waren es ja auch nicht die ich ihm kannte waren zwei Monate die wir uns auch nicht jeden tag gesehen haben, wie gesagt wir waren ja nicht einmal zusammen. es war sehr dumm von mir das gebe ich zu aber Dummheit ist ja Gott sei dank nicht strafbar und wie sagt man ,, man ist erst dumm wenn man einen fehler zweimal macht und das werde ich sicherlich nicht

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

es gibt viele Frauen die in meiner Situation waren mehr oder weniger.. wa sist mit denen fie beispielsweise geschlagen würden nach ihrere auffsaung müsste es sich ja dann jahre lang gut angefühlt habne sonst wären se ja nicht solange geblieben.. sorry aber ich habe da ein bisschen mehr, hinter die Fassade denken

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

es gibt viele Frauen die in meiner Situation waren mehr oder weniger.. wa sist mit denen fie beispielsweise geschlagen würden nach ihrere auffsaung müsste es sich ja dann jahre lang gut angefühlt habne sonst wären se ja nicht solange geblieben.. sorry aber ich habe da ein bisschen mehr, hinter die Fassade denken

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
mal angenommen ICH würde jetzt total besoffen sein , dann würde das Jugendamt doch sofort meine kinder wegnehmen.
Nein, diesen Automatismus gibt es so nicht. Sie können Drogen konsumieren und sich berauschen wie Sie wollen, solange das Kind niicht daneben sitzt. Und selbst wenn das doch passiert, bleibt die Wegnahme des Kindes der tiefste Eingriff in das Elternrecht udn wäre somit das letzte Mittel der Wahl. Von "sofort" kann da nicht unbedingt die Rede sein. Außerdem wäre noch die Frage offen, wieso das JA davon erfahren sollte.
Zitat:
es ist vöölig in Ordnung wenn der vater besoffen ist , und neben dem Kind kiffen tut.....
Habe ich das gesagt? Nein, habe ich nicht. Und können Sie denn überhaupt beweisen oder wenigstens glaubhaft machen, dass der Vater das während des Umgangs so machen würde? Nein, können Sie auch nicht. Könnten Sie denn beweisen, dass Sie im Gegensatz zum Vater nicht in Gegenwart des Kindes trinken oder kiffen werden? Nein, auch das könnten Sie sohl nicht. Das Thema Kindeswohlgefährdung durch Drogen bleibt also erstmal ziemlich spekulativ, vor Gericht zählen aber nur Fakten. Wenn Sie dann noch damit kommen, dass Ihnen unbemerkt Drohen untergejubelt worden, macht das erstmal skeptisch. Vor allem haben Sie im Nebensatz ja zugegeben, während der Schwangerschaft/Säuglingszeit Tabak geraucht zu haben. Was meinen Sie, wie gesund das für das Kind (oder auch die Geschwister) ist?
Hier muss man wohl auch weiter festhalten, dass der Drogenkonsum Sie bis zu Trennung auch nicht gestört hat. Entweder kann es so schlimm also nicht sein oder Sie dürfen sich mit dem Vater die Verantwortlungslosigkeit teilen.
Zitat:
und da sich jetzt schon denke das es nicht bei ihm schlafen will ist der grund das es nur zu mir will nicht einmal bei Oma auf dem arm ist es ruhig es schreit wie am spieß und auch bei ihm wenn ich aus dem zimmer gehe
Und jetzt glauben Sie, das geht so weiter bis das Kind 18 ist? Da heb ich aber ganz schlechte Nachrichten für Sie. Mit 6 wird das Kind in die Schule gehen müssen, spätestens dann lernt es fremde Menschen kennen. Aber wenn Sie bis dahin nicht wieder einen spendierfreudigen Lebensgefährten gefunden haben, werden Sie sich nach dem 3. Geburtstag des Kindes wieder einen Job suchen und das Kind fremdbetreuen lassen müssen. Glauben Sie mir, die Nummer mit "Kind will nicht zum Vater" funktioniert nicht (mehr) so einfach. Jedenfalls nicht bei so kleinen Kindern.
Das ist ganeu so ein Unsinn wie die Geschichte mit dem Wohnungsverlust 2 Monate nach der Trennung. Für 6 Monate hätte das Jobcenter ihm die Miete gezahlt.
Zitat:
ich glaube ich werde mich lieber bei einem Rechtsanwalt beraten lassen weil mir da shier alles sehr komisch vorkommt
Welch Zufall. Denn genau das wird hier an jeder Stelle empfohlen. Bis vor kurzem stand das auch ausdrücklich unter dem Antworten-Feld. Ich bin gerade verwundert, dass das jetzt nicht mehr so ist. Aber wenn Sie nochmal nach oben sehen, habe auch ich Ihnen das Aufsuchen eines Anwalts empfohlen, wenn Sie es denn schwarz auf weiß haben und ganz sicher wissen wollen. Sinnvoll wäre es in Hinblick auf die Frage nach dem Umgang aber wahrscheinlich damit zu warten, bis der Vater denn überhaupt Umgang fordert. Aber das ist auch nur wieder meine Meinung.
Zitat:
kommt mir so vor als würden sie systematisch zu den väter halten
Die von mir genannten Rechte sind allesamt Eltenrechte, die Geschlechterrollen sind dabei beliebig austauschbar. Auch Sie hätten ein Recht auf Umgang und Sorge, wenn das Kind beim Vater leben würde. SIe waren es aber, die offenbar von irgendwo ein Recht herleiten wollte, über Umgang/Sorge/Nachnamen alleine zu entscheiden. Da Sie dem Vater gegenüber nicht mehr anzubieten haben als Ihren Status als alleinerziehende Mutter, hatten Sie wohl gehofft, daraus irgendwelche Rechtspositionen baleiten zu können. Da muss ich Sie enttäuschen, Vater und Mutter haben die selben Rechte.


-- Editiert von Hafenlärm am 28.03.2015 21:35

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#12
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

@Hafenlärm hat da nicht unrecht (obwohl das Verständnis für Anspruchsgrundlagen allesamt für den Arsch sind - oder es ist Satire); aber wahrscheinlich hilft es der Valentina wohlmöglich nicht weiter, da die Ausführungen zu fachlich und stellenweise zu rechtstheoretisch sind.

@Valentina: Darf ich fragen, wie alt du bist? Evtl noch minderjährig und der Vater des Kindes auch? Hast du mit deinen Eltern mal darüber gesprochen; was sagen diese dazu?

Dem Kind deinen Nachnamen zu geben, dürfte so schnell nicht gehen. Hast du noch Kontakt zum Vater?


-- Editiert von gudrun1970 am 29.03.2015 00:43

-- Editiert von gudrun1970 am 29.03.2015 00:46

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ganz sicherlich war das eine sehr unglückliche Beziehung. Ganz sicherlich hat der Vater die Mutter nicht gut behandelt. Nur, die partnerschaftliche Beziehung hat nichts mit der Beziehung zum Kind zu tun. Unabhängig davon, ob der Vater das Sorgerecht hat oder nicht, hat er das Recht, Umgang mit dem Kind zu pflegen. Sorgerecht ausüben - das sind vielleicht 10 Unterschriften bis zur Volljährigkeit, mehr nicht.

Außerdem kann das Jugendamt nicht festlegen, wie die Umgangsmodalitäten sind. Wenn der Vater diese nicht akzeptiert, dann hat das Gericht zu entscheiden. So einfach ist das. Und das Gericht kann sehr gut die Partnerschaftsebene von der Elternebene unterscheiden, was die junge Mutter noch lernen muss.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

also jetzt reicht es aber. ich bin weder minderjährig noch sonst irgendwas ich habe bereits ein elf jähriges Kind.. ich habe jetzt auch keine lust mehr mich spekulieren zu lassen ich brauche sachliche antworten und nicht so ein paar dumme Kommentare ... so ihr könnt euch jetzt die finger wund schreiben ich werde es weder lesen noch antworten.. schönen tag noch

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Sie können Drogen konsumieren und sich berauschen wie Sie wollen, solange das Kind niicht daneben sitzt.


Die Aussage trifft nicht zu, erfährt das JA vom Drogenkonsum oder exzessivem Alkoholkonsum eines Elternteils wird ganz schnell eine Kindeswohlgefährdung vermutet. Sollte es glaubhafte Zeugen geben, die bestätigen können, dass der Vater aktuell Drogen konsumiert wird er sicher keinen unbegleiteten Umgang haben dürfen. Das wird das Familiengericht zu verhindern wissen.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vorlesung an der FH Frankfurt, erstes Semester für angehende Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Prof. Dr. Happel: Drogenkonsum führt nicht automatisch zum Verlust des Umgangsrechts der Personensorge. Es muss auf das Kind geschaut werden. Und hier geht es doch "nur" ums Umgangsrecht. Wie das auszugestalten ist, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Valentina,

um auf deine Eingangsfragen zurück zu kommen:

Weder die Namensgebung, noch die Sorgerechtserklärung werden sich einfach so rückgängig machen lassen.

Das Namensrecht sieht Namensänderungen nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen vor - dazu gehören das Vorliegen "schwerwiegender Gründe" - oder beispielsweise eine Einbenennung bei eine Eheschließung - und in deinem Fall würde dafür die Zustimmung des Kindesvaters erforderlich sein.

Eine Sorgerechtserklärung kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben werden - auch dafür müssten schwerwiegende, das Kindeswohl beeinträchtigende Gründe vorliegen.

Wegen des Umganges:

Für die gegenwärtige Situation hast du doch augenscheinlich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt schon eine gangbare Lösung gefunden - wenn dir das für die Gegenwart gelungen ist, warum sollte das künftig anders sein?

Und was in zwei drei Jahren sein könnte, das ist doch tatsächlich vollkommen offen - bis dahin könnte der Kindesvater jegliches Interesse an Umgang verloren haben - oder aber sich auf eine Weise weiter persönlich weiter entwickelt und an eurem Kind interessiert zeigen, dass es gar keine Frage wäre, ob es wünschenswert/erstrebenswert wäre, dass es auch mal bei ihm übernachtet.

Da ist meine Empfehlung, das tatsächlich auf dich zu kommen zu lassen - und dann eine den dann gegebenen Bedingungen angemessene Vereinbarung zu finden - das kann auch bedeuten, dass die gegenwärtige beibehalten wird.

Wegen des Nachnamens des Kindes würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen - ich glaube, es wird kein Problem damit haben, anders als seine Geschwister zu heißen, wenn du keines daraus machst.

Und da wird es für das Kind einen großen Unterschied machen, ob es hört, dass der (sein Vater) dich damals gezwungen hat, ihm seinen Namen zu geben - oder, dass du dem damals zugestimmt hast, weil du dir gewünscht hast, dass es mit euch als Familie funktioniert - dass du es heute anders machen würdest, aber dass es in Ordnung ist, so wie es ist.

Dann kann es ihm mit seinen Namen gut gehen.

Nur so meine Gedanken dazu - ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Klarheit, um mit der neuen Situation einen guten Umgang zu finden.

Grüße


-- Editiert von Haselstrauch am 29.03.2015 10:09

Signatur:

Persönliche Meinung ... ohne Gewähr

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Problem ist, das man nicht nachweisen kann das die Erklärungen unter Drogen abgebeben wurden und wer diese verabreicht hat.
Da man dummerweise auch nicht mehr minderjährig ist, kann man auch über diesen Weg die Erklärungen nicht mehr angreifen.
Die Sorgerechtserklärung selbst könnte wenn privat aufgesetzt eventuell angreifbar sein, das müsste dann aber ein entsprechender Anwalt prüfen.

Bedeutet: erstmal bleibt alles wie es ist.


Wenn der Aufenthalt beim Vater tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung darstellen sollte, kann man den Umgang über diesen Weg einschränken/ausschließen.
Das sollte dann aber nur mit Begleitung eines versierten Anwaltes geschehen. Und über Beweise sollte man auch verfügen (aber da kann dann auch der Anwalt helfen)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Valentina1987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich wollte eigentlich nicht mehr lesen was geschrieben wird..hatte aber so ein Gefühl das doch noch ein paar hilfreiche antworten kommen...ich danke euch

1x Hilfreiche Antwort

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