Alternative zur Nicht-Heirat (kinderlos)?

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
kronner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Alternative zur Nicht-Heirat (kinderlos)?

Hallo,

ich bin mit meiner aktuellen Partnerin sehr glücklich seit 1 Jahr zusammen.

Wir haben auch bereits über Ehe gesprochen und obwohl sie aus romantischen gründen gerne heiraten möchte, versteht sie, dass ich bei der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland nicht heiraten möchte. Ich liebe sie (auch dafür)!!!

Dennoch denke ich ab und an über eine Heirat nach, weil diese handfeste finanzielle Vorteile bringen würde:
* Ehegattensplitting
* Familienzulage (bin Beamter)
* ggf. Beihilfeberechtigung der Partnerin

Lässt sich über einen Ehevertrag unser "Ehemodell" so abbilden, dass es einer gerichtlichen Inhaltskontrolle stand hält?

Alter: sie 27, ich 34
Kinder: sie kann aus gesundheitlichen Gründen keine Kinder bekommen und ich möchte keine

Sie studiert recht erfolglos und verdient mit einer 50%-Stelle ca. 500-600 EUR im Monat. Theoretisch hätte sie bereits Anspruch auf Wohngeld. Da wir aber bereits zusammen wohnen, haben wir uns den Aufwand mit einem Antrag nicht angetan.

Ich verdiene ca. 3.000 EUR netto.

Wir leben zusammen und hatten bisher keinen Streit ums Geld, da sie sehr sparsam ist und ich ihr gerne eine Freude mache. ABER: Nur, so lange wir zusammen sind!! Die Vorstellung von Unterhaltszahlungen an eine Ex-Frau finde ich widerwärtig!

Unser "Ehemodell" sieht folgendermaßen aus:
Sie wird per Fernuni einen Bachelor-Abschluss machen (an der aktuellen Uni aussichtslos)
Sie arbeitet weiterhin 20 Stunden pro Woche
Sie kümmert sich um den gemeinsamen Haushalt, wobei ich zusätzlich eine Haushaltshilfe mit 3 Stunden/Woche bezahle.
Sie wird auch nach dem Studium nicht Vollzeit arbeiten, da sie gerne Zeit mit Hausarbeit verbringt (Stricken, Kochen, Backen)
Sie leidet an schwerer Migräne, so dass ein stressiger Vollzeitjob von ihr nicht absolviert werden könnte, bzw. nur mit Dauermedikation, welche ihre geistige Leistungsfähigkeit stark herabsetzt.



Kann man so ein "Ehemodell" per Ehevertrag absegnen?
-> Kein Versorgungsausgleich (Zur Not Ansparen per Aktienfonds, aber wie viel ist da pro Monat erforderlich?)
-> Kein Zugewinnausgleich (bei Scheidung)
-> Kein nachehelicher Unterhalt (auch gegenüber dem Sozialamt! Hier steht, wenn man den Nachehelichen Unterhalt bereits vor der Eheschließung ausschließt, entsteht den Dritten ja kein Nachteil. Weil wenn man nie geheiratet hätte, hätten sie ja auch keinen Anspruch...
http://www.iww.de/fk/archiv/ehevertraege-wirksamkeit-von-ehevertraegen-zu-lasten-von-sozialhilfetraegern-f14026


Gilt das noch?
Was würde so ein Vertrag beim Notar kosten?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

also wir, meine Frau und ich, haben es per Ehevertrag auch so geregelt, dass nach einer Scheidung jeder so gestellt ist, als wäre nichts gewesen, mal salopp ausgedrückt.

Wir haben Gütertrennung, den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und Verzicht auf nachehelichen Unterhalt.

Allerdings arbeitete meine Frau vor der Ehe, so wie in der Ehe, in gleichem Umfang. Immer Vollzeit. Zur Zeit 30 Std. in der Woche wegen Kind.

Was das damals, vor 8 Jahren, gekostet hat, weiß ich gar nicht mehr. Ich glaube, etwa ´nen 1.000er.

Ob das bei euch dann auch stand hält, wenn die Frau nach einer möglichen Scheidung Transferleistungen beantragen muss, sei mal dahin gestellt.

LG nero

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das, wie nero070:

da, wo die vertragliche Vereinbarung bei einer Trennung/Scheidung gegebenenfalls "staatliche Kassen" belasten würde, könnte sie hinfällig werden - auch gegen den erklärten Willen der betroffenen "Ehepartei".

Eine Anmerkung, die mir schon gestern spontan durch den Kopf schoss beim Lesen deines Beitrages, kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen:

quote:
Weil wenn man nie geheiratet hätte, hätten sie ja auch keinen Anspruch...


Genausowenig, wie man in den Genuss eines Ehegattensplittings gekommen wäre, hätte man nie geheiratet! ;)

Der Gesetzgeber hat sich ja schon was dabei gedacht, dass er die Ehe als rechtliche "Institution" mit "finanziellen Vergünstigungen" "unterstützt", für die, die sich zu dem Schritt entschließen - zum "Gesamtpaket" gehört eben auch die "eheliche Verantwortung" für den geehelichten Partner/die geehelichte Partnerin - auch und gerade in dem Sinn einer finanziellen Verantwortung füreinander im Falle der Bedürftigkeit, so diese unverschuldet und/oder als Folge der "ehelichen Vereinbarungen" (bspw. dass ein Partner sich überwiegend um den Haushalt, das "gemeinsame Zuhause", kümmert) entsteht - nur die "Rosinen picken" ist da nicht gerade in dem Fall, dass bei der Trennung ein Partner auf staatliche Hilfen angewiesen sein sollte! ;)

Wobei anzumerken bleibt, dass gerade im Falle einer kinderlosen und/oder vergleichsweise kurzen Ehe die Wahrscheinlichkeit längerfristigen nachehelichen Unterhalts selbst bei einem zunächst bedürftigen ehemaligen Ehepartner eher gering ist - da steht dann die längerfristige jeweilige Eigenverantwortung auch für die wirtschaftliche Existenz schon im Vordergrund der Betrachtungen und Entscheidungen.

Schlussendlich sollte eine Eheschließung ja wohl allem voran eine Entscheidung aus dem Wunsch, miteinander das Leben zu teilen und dafür und dazu auch "vor Recht, Gesetz und Öffentlichkeit" in aller Konsequenz zu stehen bereit zu sein, sein.

Da lohnt es sich für mein Dafürhalten also wirklich, noch mal mehr als nur eine Nacht drüber zu schlafen!

Nur meine Sichtweise - nix für Ungut! :)


Grüße




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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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#3
 Von 
kronner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Haselstrauch

quote:
da, wo die vertragliche Vereinbarung bei einer Trennung/Scheidung gegebenenfalls "staatliche Kassen" belasten würde, könnte sie hinfällig werden - auch gegen den erklärten Willen der betroffenen "Ehepartei".


Das war bis vor Kurzem auch mein Verdacht. Hast du dir den iww-Link von mir durchgelesen? Dieser bringt BGH-Entscheidungen, welche eher gegenteilig Argumentieren.

quote:
Durch einen Unterhaltsverzicht wird aber keine Unterstützungsbedürftigkeit eines Ehegatten zu Lasten der Sozialhilfe herbeigeführt, wenn der Abschluss des Ehevertrags vor der Eheschließung erfolgt, diese aber vom vorherigen Unterhaltsverzicht abhängig ist. Denn in diesem Fall hat der später bedürftige Ehegatte von vornherein keine Aussicht gehabt, einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu erwerben. Der Unterhaltsverzicht hat daher dessen Bedürftigkeit und dessen Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, nicht erhöht (BGH FamRZ 92, 1403).


Das Ehegattensplitting ist Ausgleich dafür, dass ich während der Ehe Unterhalt für meine Frau zahle. (Gleichbehandlung mit Geschiedenen, die deren Unterhalt von der Steuer absetzen können.)

Ich bin ja auch eher Skeptisch und habe den Eindruck, dass wenn der Staat irgendwas fördert, dann hat es einen riesigen Haken... aber vielleicht liege ich in diesem Fall einfach daneben und könnte mir ordentlich Geld sparen...

@nero
Bist du "vom Fach"? Wollt ihr Kinder?
Mir haben schon öfter Juristen gesagt, dass sie niemals nach deutschem Recht heiraten würden...

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#4
 Von 
kronner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Haselstrauch - nachtrag:

quote:
Schlussendlich sollte eine Eheschließung ja wohl allem voran eine Entscheidung aus dem Wunsch, miteinander das Leben zu teilen und dafür und dazu auch "vor Recht, Gesetz und Öffentlichkeit" in aller Konsequenz zu stehen bereit zu sein, sein.


Was soll das denn bitte?!
Die Scheidungsrate ist nun mal fakt, daher wäre es illusorisch an eine Unauflöslichkeit der Ehe zu glauben.
Lt. Juristen ist das Problem der Ehe, dass die Scheidung eigentlich nicht eingeplant war, inzwischen aber die Regel ist.

Meine Hoffnung war, dass der Gesetzgeber inzwischen doch soweit erfolgreich war, dass man aus einer kinderlosen Ehe auch wieder unbeschadet rauskommen kann, wenn die Frau zumindest Teilzeit gearbeitet hat.

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#5
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Es ist falsch zu glauben, mit einem Ehevertrag ließe sich das Risiko vermindern. Den unser Staat kann laufend mit neuen wirksamen Gesetzen die Eheverträge aushebeln.
Ich verstehe wirklich viel nicht an den deutschen Gesetzen. Kinder werden doch gezeugt weil man rechnet und sagen kann, wir beide verdienen gut das können wir uns die Kinder leisten. Doch nach der Trennung zahlt wie immer der Mann alleine die Zeche. Ganz egal wieviel die Frau verdient. Solche Worte, bis der Tod uns scheidet, welche Lügen lassen wir uns noch aufbinden. Da kann ich nur sagen Liebe macht blind, aufwachen tun die meisten erst , wenn der Scheidungsrichter mir sagt, was mir noch zum Leben verbleiben darf. Aber es darf ja jeder mal den Fehler machen.Ich zumindest verstehe, warum wir immer weniger Kinder haben und immer weniger sich trauen.

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#6
 Von 
kronner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Mio2344
Danke für deine Ausführungen.
Ich habe selbst jahrelang auf pappa.com mitgelesen und (auch) deshalb Kinder kategorisch ausgeschlossen.

Ich fand es sehr schwer, für eine kinderlose Dauerbeziehung eine passende Partnerin zu finden.

Ohne Kinder halte ich das Risiko einer Ehe (eventuell) für kalkulierbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: ca. 3.000 EUR mehr Netto im Jahr. Wenn die späteren Nachteile von der Höhe her begrenzt und relativ unwahrscheinlich sind, dann könnte eine Ehe wirtschaftlich sinnvoll sein, oder nicht?



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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo kronner,

quote:
@nero
Bist du "vom Fach"? Wollt ihr Kinder?
Mir haben schon öfter Juristen gesagt, dass sie niemals nach deutschem Recht heiraten würden...


nein, vom Fach bin ich nicht. Den Ehevertrag hat ein befreundeter Anwalt für uns ausgearbeitet. Ein Notar hat dann beurkundet.

Ein gemeinsames Kind haben wir jetzt seit 5 Jahren. In dem Ehevertrag haben wir bezüglich Kindesunterhalt noch die alte 08/15 Regelung vereinbart. Ich denke aber nicht, dass diese jemals greifen wird, weil ich eine ganz wunderbare Frau habe und eine Scheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in Aussicht steht.

Wenn ich aber lese, dass Du auf pappa.com gelesen hast, kann ich mir gut vorstellen, dass Du für eine dauerhafte, durch Kinder belebte, Beziehung versaut bist. Da sind wirklich nur die aller verstrahlsten und von Selbstmitleid geprügelten Hunde aufgeschlagen. Gut dass es die Seite nicht mehr gibt.

LG nero

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Halo,
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der beste Schutz vor nachehelichen finanziellen Verlusten ein andere als dein Ehemodell ist. Wenn du ein Frauchen möchtest, welches dir ein kuscheliges Nest macht, dich bekocht, deine Wäsche wäscht etc. und sich nebenbei ein paar € hinzuverdient, aber so, dass sie nicht von ihren hausfraulichen Pflichten abgehalten wird, dann entstehen dieser nun einmal Ansprüche (zumindest moralisch, das 19. Jahrhundert ist schon länger vorbei). Ich bin mittlerweile das zweite Mal verheiratet und meine damalige wie auch meine jetzige Frau haben immer in vollem Umfang zum gemeinsamen Lebensunterhalt beigetragen. Bei der Scheidung meiner ersten Ehe habe ich nicht einen Pfennig/Cent an meine Ex bezahlt, nach fast 20 Jahren Ehe, Kindesunterhalt für 2 Kinder waren allerdings für ein paar Jahre fällig.
Nur die staatlichen Vorteile der Ehe auszunutzen, im Falle des Scheiterns dieses "Experiments" bloß nicht für dessen Folgen eintreten zu wollen (lieber soll die Allgemeinheit statt dessen Sozialleistungen erbringen), halte ich für äußerst bedenklich. Deutschland deine Staatsdiener!
Gruß
Andreas
P.S. einseitig benachteiligende Eheverträge können durchaus nichtig seine BGH XII ZR 6/07

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#9
 Von 
kronner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@amako
Freut mich, dass deine Scheidung so glimpflich abgelaufen ist. Wenn ihr dank gleichem Einkommen keinen Splittingvorteil hattet, hättet ihr euch Heirat und (teure) Scheidung doch auch gleich sparen können.

Hast du dir das verlinkte BGH-Urteil durchgelesen?
http://www.iww.de/fk/archiv/ehevertraege-wirksamkeit-von-ehevertraegen-zu-lasten-von-sozialhilfetraegern-f14026

Da hat die Frau überhaupt nicht gearbeitet und der Ausschluss war gültig.

Ich hätte kein Problem mit einer gutverdienenden Partnerin und mehr Outsourcing der Hausarbeit, nur leider sind solche Frauen rar gesät und wollen meistens immer noch Kinder, was ja das größte Kostenrisiko überhaupt ist.

Ich bin mit meiner jetzigen Partnerin sehr glücklich und stehe auf dem Standpunkt, dass sie aufgrund ihrer Krankheit ohnehin nicht voll arbeitsfähig ist. Es entsteht ihr also auch kein "Ehebedingter Nachteil".

Oder sehe ich da was falsch?

Sind die Kosten beim Notar unterschiedlich je nachdem ob man schon einen fertigen Ehevertrag mitbringt oder ob er ihn aufsetzt?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
geheiratet haben wir unter anderem, weil es der beste Weg für seinen Partner Verantwortung zu übernehmen. Das ist/war mir und meinen Ehefrauen immer sehr wichtig. Aspekte der Absicherung (Witwenrente, Familienversicherung etc.) haben da, neben hier nicht zu erläuternden emotionalen Gründen, eine gewichtige Rolle gespielt.
Ob ehebedingte Nachteile entstanden sind, weiß man immer erst hinterher, wenn es zur Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren kommt. Ob dein Ehevertrag einseitig benachteiligend ist/wird, vermag ich nicht zu beurteilen (kenne ich im einzelnen ja nicht), auch das wird meist erst in der Auseinandersetzung, wenn es zum Bruch kommt, entschieden. Ich sagte ja auch nicht, das dies der Fall ist, sondern sein könnte.
Gruß
Andreas

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