Arbeitsvertrag ?

11. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
LaRassaone
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag ?

Hallo

Hab mal eine Frage .

Bin zurzeit noch angestellt . Hab mir aber was neues gesucht und auch gefunden . Hab zum 15.9. gekündigt . Hab mich jetzt mit den neuen AG nur mündlich unterhalten das ich anfange . habe eine mündliche Job zusage vom AG .

Jetzt meine Frage . hab jetzt einen neunen AG wo ich morgen den AV unterschreibe ,
Reicht das den anderen AG zu sagen das ich nicht anfangen werde .
Weil im besprach vor 4 Wochen hat er mir was anders gesagt wie gestern .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo,

auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Daher solltest Du vor der Vertragsunterschrift mit Deinem "ersten" neuen AG reden, dass Du eine andere (ich nehme mal an bessere) Stelle antreten willst und dann mal schauen, wie er reagiert.
Will Dich dieser Arbeitgeber nicht direkt aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, kannst Du dort immernoch in der Probezeit meines Wissens nach mit zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit kündigen, so dass Du dem 2. neuen AG ab Anfang Oktober zur Verfügung stehst.

Aber Dir muss auch klar sein, dass es wirklich kurzfristig ist, weil der erste AG ja wahrscheinlich mit Deinem Erscheinen am kommenden Montag rechnet und so keine Zeit mehr hat, einen Ersatz zu suchen.

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
LaRassaone
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

kann er mich verklagen . waren nur zu 2 und eine direkte zusage habe ich auch nicht gemacht , habe nur den frage borgen mit meinen Daten ausgefüllt.

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

§ 154 BGB
Offener Einigungsmangel
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.

man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß diese mündliche Vereinbarung noch kein wirksamer Vertrag sei,
da man sich lediglich über einen möglichen Arbeitsbeginn geeinigt hätte, die weiteren Bedingungen jedoch noch offen wären bzw. darüber noch keine Einigung gertoffen wurde



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass dein Noch-nicht-AG dich verklagt, scheint eher unwahrscheinlich und ein ausgefüllter Personalfragebogen macht noch keinen Arbeitsvertrag - zumal von "Einigung" anscheinend kaum die Rede sein kann. Aber dennoch: So ein Zickzackkurs kann auch schiefgehen.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass dein Noch-nicht-AG dich verklagt, scheint eher unwahrscheinlich und ein ausgefüllter Personalfragebogen macht noch keinen Arbeitsvertrag - zumal von "Einigung" anscheinend kaum die Rede sein kann. Aber dennoch: So ein Zickzackkurs kann auch schiefgehen.

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#6
 Von 
LaRassaone
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die vielen Antworten ,

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