Gebrauchten PKW gekauft. In der Rechnung ist keine MwSt. ausgewiesen?

10. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Gebrauchten PKW gekauft. In der Rechnung ist keine MwSt. ausgewiesen?

Hallo

Ich habe von einem VW Betrieb einen gebrauchten PKW gekauft. Kaufpreis 15.000 €. In der Rechnung ist keine MwSt. ausgewiesen. Ist das Richtig ????

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Die Rechnung ist so nicht i.O.
Netto, MwSt und Bruttobeträge müssen alle deklariert werden.

MfG

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#2
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Verkäufer sagte mir, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden könnte weil das Auto vorher in Privatbesitz war. Ich kaufe aber vom Autohaus ( das mir auch die Gebrauchtwagen Garantie gibt ). Daher ist die Äußerung des Verkäufers doch falsch - oder liege ich da falsch ??? *grübel*

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#3
 Von 
peter28
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

ja, da liegst Du falsch. Gemäß §25a UstG ist die MwSt bei Ankauf von Privat nicht ausweisbar.

-----------------
"Viele Grüße
Peter28"

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#4
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antwort :-)

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#5
 Von 
Lisa_Lisa
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Alujet):
Der Verkäufer sagte mir, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden könnte weil das Auto vorher in Privatbesitz war. Ich kaufe aber vom Autohaus ( das mir auch die Gebrauchtwagen Garantie gibt ). Daher ist die Äußerung des Verkäufers doch falsch - oder liege ich da falsch ??? *grübel*

Der Verkäufer hat recht, das Auto wird nach der sog. Differenzbesteuerung gem. Par. 25a UStG besteuert. Im dem Fall würde der Verkäufer die USt falsch ausweisen und eine falsch ausgewiesene USt wird gem. Par 14c UStG dem FA geschuldet.
Fazit: kein Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, Verkäufer ist im Recht.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

War das nicht bereits vor 16 Jahren abschließend (bis auf Details hinsichtlich eines unberechtigten Steuerausweises) geklärt? Die Rechtslage hat sich seitdem nicht maßgeblich verändert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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