Hallo
Ich habe von einem VW Betrieb einen gebrauchten PKW gekauft. Kaufpreis 15.000 €. In der Rechnung ist keine MwSt. ausgewiesen. Ist das Richtig ????
Gebrauchten PKW gekauft. In der Rechnung ist keine MwSt. ausgewiesen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Rechnung ist so nicht i.O.
Netto, MwSt und Bruttobeträge müssen alle deklariert werden.
MfG
Der Verkäufer sagte mir, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden könnte weil das Auto vorher in Privatbesitz war. Ich kaufe aber vom Autohaus ( das mir auch die Gebrauchtwagen Garantie gibt ). Daher ist die Äußerung des Verkäufers doch falsch - oder liege ich da falsch ??? *grübel*
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja, da liegst Du falsch. Gemäß §25a UstG ist die MwSt bei Ankauf von Privat nicht ausweisbar.
-----------------
"Viele Grüße
Peter28"
Danke für die Antwort :-)
ZitatDer Verkäufer sagte mir, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden könnte weil das Auto vorher in Privatbesitz war. Ich kaufe aber vom Autohaus ( das mir auch die Gebrauchtwagen Garantie gibt ). Daher ist die Äußerung des Verkäufers doch falsch - oder liege ich da falsch ??? *grübel* :
Der Verkäufer hat recht, das Auto wird nach der sog. Differenzbesteuerung gem. Par. 25a UStG besteuert. Im dem Fall würde der Verkäufer die USt falsch ausweisen und eine falsch ausgewiesene USt wird gem. Par 14c UStG dem FA geschuldet.
Fazit: kein Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, Verkäufer ist im Recht.
War das nicht bereits vor 16 Jahren abschließend (bis auf Details hinsichtlich eines unberechtigten Steuerausweises) geklärt? Die Rechtslage hat sich seitdem nicht maßgeblich verändert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten