Rausschmiss in unangemessener Frist?

21. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
bettmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rausschmiss in unangemessener Frist?

Hallo,

es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Gegen Ende 2009 musste A das Gymnasium vorzeitig verlassen, weil er psychisch erkrankt war aufgrund des massiven Drucks seitens der Eltern wegen dem Abitur. Die Folgen sind so weitreichend, dass A einige Klinikaufenthalte hinter sich hat und bis heute ambulant durch Therapien und Medikamente behandelt werden muss. Inzwischen ist A wieder so stabil, dass er ab September 2013 sein Abitur versuchen wird wieder nach zu holen.

A ist heute 21 und will nicht einfach hinnehmen, dass seine Eltern, die für die Erkrankung maßgeblich verantwortlich sind, so ohne weiteres davon kommen und erstattet Strafanzeige gegen seine Eltern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit September 2012 deswegen gegen die Eltern von A wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Bedrohung und Körperverletzung.

Aus Frust darüber wollen die Eltern von A nun, dass er innerhalb von 6 Wochen auszieht. A beantragt deshalb beim Wohnungsamt eine Sozialwohnung und bekommt ein Bescheid eine Woche nach der Ankündigung der Eltern, dass ihm eine Sozialwohnung zu stünde mit der Rangstufe 1 (schnellste Priorität). Zwei Wochen vor Ablauf der 6-Wochen Frist fangen die Eltern von A nun an, ihm permanent mit Räumung durch Polizei zu drohen. Das Krankheitsbild von A fängt nun an, sich immer weiter zu verschlechtern. Und auch das Wohnungsamt hat bisweilen ihm noch keine Wohnung zugeteilt.

A ist sehr verzweifelt. Er hat Angst vor der Obdachlosigkeit und am meisten davor, dass er sein Abitur nicht mehr machen kann, weil er sonst für sein Unterhalt in seinem eh schon labilen Zustand nicht mehr aufkommen kann.

Was kann nun A tun? Muss A wirklich damit rechnen, dass wenn die Frist abgelaufen ist, die Eltern einfach die Polizei rufen und sie dann A von der Wohnung mitnehmen obwohl A bereits viel angestrengt hat um an eine Wohnung so schnell wie möglich heran zu kommen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
A wird die Wohnung verlassen müssen, dazu bedarf es keines Polizeieinsatzes. Die Eltern könnten einfach den Zutritt zur Wohnung verweigern und entsprechende technische Maßnahmen treffen (neues Schloss), dass A die Wohnung nicht mehr betritt. Allerdings hätte A unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterhalt gegen seine Eltern. Sofern diese leistungsfähig sind, schulden sie A, wenn er in Ausbildung ist, €670 Unterhalt abzäglich des Kindergeldes, dass A dann selbst zusteht.
6 Wochen sind meines Erachtens eine angemessene Frist. Solange A nicht in Ausbildung ist wird er wohl Sozialleistungen beantragen müssen oder arbeiten.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was erwartet A eigentlich von seinen Eltern nach der Strafanzeige? Dass sie ihm die Füsse küssen? Ganz ehrlich, wäre das mein Kind, ich hätte es bereits im September und ohne Frist unverzüglich raus geschmissen. Schon um weitere Strafanzeigen zu unterbinden.

wirdwerden

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was für ein hartes Vorgehen, und das vor Weihnachten :grins:
Manche Menschen merken eben nichts mehr und denken nur noch an sich und ihren eigenen Vorteil, wem der Schuh passt, der ziehe ihn sich an.
Frohes Fest
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, es war doch der Sohn, der die Strafanzeige erstattet hat. Und sowas kommt von sowas, oder? Er kann doch nicht einerseits die Vorteile des Hotels Mama in Anspruch nehmen und andererseits alles vorbereiten, damit seine Eltern in den Knast wandern.

Die Eltern sind zu diesem Schritt doch gezwungen worden, schon um weitere Anzeigen gegen sich selbst zu verhindern. Und 6 Wochen, das ist doch sehr moderat. Da kann man was finden, wenn man denn will.

wirdwerden

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#6
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Aus eigener leidvoller "Karriere" :

Kurz vorm Abi die Schule abgebrochen, keine Ausbildung dann, mich aber immer von 0 auf 100 hochgearbeitet, Job gewechselt, wieder bei 0 angefangen etc., mit der gleichen Vorgeschichte, Selbstmordversuche, Stationäre Aufenthalte etc ... habe ich bei meinen Töchtern EXTREM darauf geachtet, dass sie die Schule durchzogen und beendeten UND eine Ausbildung machten.

Zwar habe ich immer gute Jobs gefunden ( bzw. mich in die guten Jobs hochgearbeitet, allerdings in US-Firmen, in Firmen mit deutschen Strukturen wäre das NICHT möglich gewesen ), aber erstens hätte ich es VIEL einfacher haben können im Leben ( mit Abschluss und Ausbildung, ich muss mich mit 48 immer noch fragen lassen, warum ich denn beides nicht habe ), zweitens bin ich mir bewusst, dass ich ( als zwar durchaus qualifizierte Kraft mit 4 Sprachen flüssig bis Muttersprachlerlevel und allen notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten ) IMMER diejenige sein werde, die als erstes durch die Tür marschiert ....

.... aus diesen Gründen kann ich Ihre Eltern durchaus verstehen, die Ihnen nur eine gute Grundlage schaffen wollten, da auch die Voraussetzungen heute anders sind. Ohne Schulabschluss und Ausbildung haben Sie NULL Chancen.

Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass meine oben erwähnten Töchter mir den ( durchaus vorgekommenen ) Druck, der z.B. vor allem in der Pubertät ausgeübt wurde, die Schule weiterzumachen bzw. zu beenden, nun zum Vorwurf machen wollten UND sogar noch, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, mich verklagen wollten ...

Dann würde es bei mir auch im Gebälk brausen!

Machen Sie sich klar, dass Ihre Eltern vermutlich wirklich nur das Beste für Sie wollten - daß Sie ihren eigenen Standpunkt nie vertreten bzw. verargumentieren konnten ... naja, das sehe ich als Ihr Problem an. Und manchmal muss man eben einfach spuren, weil's so ist.

Versöhnen Sie sich mit Ihren Eltern und tun Sie das, wofür Ihre Eltern die Grundlagen legten: Machen Sie die Schule zuende oder suchen Sie sich eine Ausbildung!

Denn lassen Sie sich eines gesagt sein, und ich weiß wovon ich spreche:

Es wird in 5 Jahren KEINERLEI Rolle mehr spielen, warum und wieso Sie ungelernt und unqualifiziert sind, Sie werden dann aller Voraussicht nach nichts weiter als ein unqualifizierter Leiharbeiter sein. Sie werden dann als ALG-2-Aufstocker durchs Leben segeln...und das ist Ihnen der Streit mit Ihren Eltern wert?

Sorry, aber ich hab da wenig Verständnis.

Frohes neues Jahr, Mira

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Mit 18 Jahren eine psychische Erkrankung aufgrund des Drucks des anstehenden Abiturs? Und die Eltern sind maßgeblich dran schuld? Dürften da nicht auch mangelnde Leistungen und andere Umstände eine Rolle spielen?
Ihre Eltern haben Sie die letzten 3 Jahre mit durchgezogen, finanziert und Ihnen ein Dach über dem Kopf gegeben.

quote:
A ist heute 21 und will nicht einfach hinnehmen, dass seine Eltern, die für die Erkrankung maßgeblich verantwortlich sind, so ohne weiteres davon kommen und erstattet Strafanzeige gegen seine Eltern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit September 2012 deswegen gegen die Eltern von A wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Bedrohung und Körperverletzung.

Und Sie sitzen immer noch im gemachten Nest und erwarten die entsprechende Wärme dafür?
Die logische Konsequenz wäre gewesen, von selbst auszuziehen, den Hintern hochzukriegen und für sich selbst zu sorgen, wenn es denn so schlimm ist.

Ich hätte 4 Wochen Zeit gegeben.


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"gruß azrael"

-- Editiert azrael am 28.12.2012 22:51

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nicht nur das, er will ja jetzt das Abi machen, welches ihn damals in die Krankheit getrieben haben soll.

wirdwerden

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

ob und in wie weit die Vorgehensweise des TE begründet und berechtigt sein mag, das lässt sich meines Erachtens von hier aus schwerlich angemessen einschätzen.

Tatsache ist, dass der Zeitpunkt seiner Anzeige ehe er eine eigenen Wohnung hatte, strategisch denkbar ungünstig gewählt war.

Auch, dass er seinen Eltern damit hinreichend Anlass für einen Verweis aus der elterelichen Wohnung geliefert haben mag.

@bettmann: "google" doch einfach mal nach "drohende Obdachlosigkeit", da finden sich zahlreiche Hinweise, wie es im Falle des Falles, bis du eine eigene Wohnung hast, weiter gehen kann.

Grüße

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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