Wechselmodell/ Doppelresidenzmodell

1. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Wechselmodell/ Doppelresidenzmodell

Hallo Forum,

da mir hier schon mehrmals geholfen wurde, bitte ich erneut um etwas Rat.

Zum Sachverhalt:

Mutter (M) trennt sich 2008 nach einem Jahr Ehe von Vater (V) und nimmt Kind (K) jetzt 6 Jahre mit.

M zieht gegen den Willen des V mehrmals mit K um, aber immer im Umkreis 10km.

V wird auf drängen der M zur Unterzeichnung eines dyn. Titel genötigt, obwohl der Kindesunterhalt von Anfang an
pünktlich und in voller Höhe gezahlt wurde/ wird.

Die Situation heute:

V ist zum Wohnort des K gezogen und lebt jetzt 300m von der M und 80m von der Schule; K ist gerade eingeschult.

Beruflich hat V sein Unternehmen verkauft und eine Position in einem zeitlich sehr flexiblen Großunternehmen begonnen.

V hat die M mündlich informiert, dass ab Jan. 2013 ein Wechselmodel gelebt werden soll und der Unterhalt eingestellt wird (Umgang ist heute 3x/ Woche/ Wochenende); die Reaktion der M, nur über meine Leiche!

V will Mediation beim Jugendamt, die M vergisst wiederholt die Termine und nimmt sich eine Anwältin (A).

V erläutert A seinen Wunsch, der natürlich mit viel sinnlosen Text (nur einen Lebensmittelpunkt) abgelehnt wird.

Wie geht V am besten vor:

Antrag auf Umgangsänderung beim Fam.- gericht

oder

Klage auf Herrausgabe des Titels

oder

ab Jan. 2013 den Unterhalt einstellen?

Die Sorge ist geteilt und das ABR liegt bei Beiden!

V hat ausdrücklich der M und der A schriftlich kundgetan, das er die hälftige Betreuung ab Jan. 2013 sicherstellen kann.

Eine Frist an A läuft bis 14.9.2012; danach reagiert V:

Auch wenn der Sachverhalt hier etwas kühl und sachlich geschrieben ist, der V liebt sein K und K ihren Vater; der Kontakt ist ausgezeichnet! Auch die räumlichen Verhältnisse sind dem K angepasst.

Danke fürs lesen und ich hoffe auf rege Beteiligung

Gruss vom weltbesten Karlsson

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-- Editiert weltbester Karlsson am 01.09.2012 08:58

-- Editiert weltbester Karlsson am 01.09.2012 09:04

-- Editiert weltbester Karlsson am 01.09.2012 09:05

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121 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

na, so einfach wie du dir das vorstellst, funzt das nicht.

quote:
V hat die M mündlich informiert, dass ab Jan. 2013 ein Wechselmodel gelebt werden soll und der Unterhalt eingestellt wird (Umgang ist heute 3x/ Woche/ Wochenende); die Reaktion der M, nur über meine Leiche!


Mutig, mutig!

Auch, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht innehabt, so hat euer Kind die letzten 4 Jahre bei der Mutter gelebt. Das zu ändern, bedürfte einer überzeugenden Erklärung deinerseits.
Und zwar gegenüber einem Richter, wenn eine einvernehmliche Einigung nicht funktioniert.

quote:
Eine Frist an A läuft bis 14.9.2012; danach reagiert V:


Wie sieht die Reaktion denn aus?
Hast du einen Anwalt, der dir Erfolg verspricht?

Was hält eigentlich das Kind davon?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Karlson,

ich denke, im Familienrecht bist noch recht unbedarft.

quote:
M zieht gegen den Willen des V mehrmals mit K um, aber immer im Umkreis 10km.


Bei einem Umzug von der Distanz sollte die Zustimmung des nicht betreuenden Elternteils nicht erforderlich sein. Problematisch wird es erst dann, wenn durch den Umzug der Umgang erschwert wird.

quote:
V wird auf drängen der M zur Unterzeichnung eines dyn. Titel genötigt, obwohl der Kindesunterhalt von Anfang an pünktlich und in voller Höhe gezahlt wurde/ wird.


Zum Erstellen eines Titels kann der Unterhaltsschuldner nicht genötigt werden. Der Berechtigte hat schlicht weg das Recht auf Titulierung der Unterhaltsansprüche. Ob der Unterhalt zu dem Zeitpunkt pünktlich kommt, ist völlig egal.

So, weiter kann nicht einfach ein Elternteil sagen, so ab dem zeitpunkt wird das Wechselmodell praktiziert. geht nicht. Das Wechselmodell muss von beiden Elternteilen gewollt werden, und auch vom Kind.

Ich sehen keine großen Erfolgschancen in Deinem Vorhaben.

LG nero



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#3
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

...das die Kleine die letzten Jahre bei der Mutter lebte, hat die Mutter für alle Beteiligten im Alleingang beschlossen.

Das mit der Umzieherei lief auch ohne meine Zustimmung, Info gab es erst nach dem Umzug.

Die Kleine ist gerne hier, und möchte das auch, insoweit sie das beurteilen kann.

Welche Gesetze helfen mir, auf welche Urteile/ Gerichte kann ich mich stützen?

Ja, es wird einen Anwalt geben...

Gruß vom weltbesten Karlsson

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

...das die Kleine die letzten Jahre bei der Mutter lebte, hat die Mutter für alle Beteiligten im Alleingang beschlossen.

Das mit der Umzieherei lief auch ohne meine Zustimmung, Info gab es erst nach dem Umzug.

Die Kleine ist gerne hier, und möchte das auch, insoweit sie das beurteilen kann.

Welche Gesetze helfen mir, auf welche Urteile/ Gerichte kann ich mich stützen?

Ja, es wird einen Anwalt geben...

Gruß vom weltbesten Karlsson

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Wechselmodell funktioniert nach meiner Erfahrung nur, wenn sich die Eltern einig sind. Außerdem hat das Wechselmodell nicht zwingend zur Folge, dass die Unterhaltszahlungen einzustellen sind. Das ist nur der Fall, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Das bitte nicht vergessen. Außerdem musstest du den Umzügen der Mutter nicht zustimmen.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem ein Gericht ein Wechselmodell gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils angeordnet hat.

wirdwerden



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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
das die Kleine die letzten Jahre bei der Mutter lebte, hat die Mutter für alle Beteiligten im Alleingang beschlossen.


I.d.R. leben die Kinder nach Trennung der Eltern bei dem Elternteil, der sich vorher überwiegend um die Betreuung gekümmert hat.

quote:
Welche Gesetze helfen mir, auf welche Urteile/ Gerichte kann ich mich stützen?


Ich wüsste nix...

Oder gehts dir nur drum, Unterhalt nicht zahlen zu müssen?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
ab Jan. 2013 den Unterhalt einstellen?

Davon würde ich dringend abraten, es sei denn du möchtest die Zwangsmaßnahmen kennen lernen, die so ein Titel mit sich bringt.
Ein Wechselmodell per richterlichem Entschei durchzusetzen halte ich für schwierig, wie willst du argumentieren, dass dies für das Kindeswohl (und nicht nur für dein Konto?) besser wäre?
Selbst ein Wechselmodell würde dich nicht von Unterhaltsleistungen befreien, es sei denn deine Ex verdient gleich viel oder mehr als du.
Solltest du stichhaltige Argumente für ein Wechselmodell haben, so bringe sie vor, wenn sie überzeugend sind hast du beim Familiengericht vielleicht Glück.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an Alle,

mir geht es natürlich nicht vorrangig darum, die Unterhaltszahlungen einzustellen!

Aber wenn es sich einsetzen lässt?

Welche Gerichte stärken meine Rechte als Vater? Welche Urteile gibt es; ich muß doch nicht bis vor das Bundesverfassungsgericht marschieren, um die selben Rechte wie die M zu erhalten?!

Was ist, wenn ich auf Aussetzumg des Titels klage, un mich darauf berufe, die selben Rechte haben zu wollen, wie die M.Welches Gericht ist zuständig; Amtsgericht/ Familiengericht?

Als die M damals ging und ich Zahlvater wurde, hat mich auch keiner gefragt, ob ich das so möchte; dafür muß ich jetzt Gerichte bemühen?!

Was sagt denn der EuGfMr; gibt es da Urteile; muß ich bis dort hin, um etwas ganz natürliches zu wollen, nämlich meine Tochter zumindest zeitweise als Teil meiner Familie zu haben?!

Welcher Anwalt traut sich?

Danke fürs lesen und antworten!!!

Gruß vom weltbesten Karlsson

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Aber wenn es sich einsetzen lässt?

Wie ich oben schon schrieb, ist dies kein geeignetes Zwangsmittel, die Mutter einsichtig zu machen. Im Gegenteil sie wird Zwangsmittel gegen dich einsetzen können.
quote:
Welche Gerichte stärken meine Rechte als Vater?

Was soll dir dieses Wissen bringen, du musst ohnehin den vorgeschriebenen Rechtsweg nehmen. Zum EuGH kannst du erst, wenn du den kompletten deutschen Gerichtsweg durch bist (lies die europ. Menschenrechtskonv).
Der Königssweg ist der der Einigung mit deiner Ex. Jeder andere Weg wird deutlich beschwerlicher, teurer und nicht zwingend zielführend. Willst du wirklich einen jahrelangen Rechtsstreit, in dem sich die Fronten weiter verhärten und dein Kind evtl. ein negatives Bild von dir bekommt (sie wird älter werden und sich in solchen Dingen eine eigene Meinung bilden). Mit dem jetzigen Umgang kannst du doch eigentlich zufrieden sein.
Gruß
Andreas

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals: Mann/Frau kann das Wechselmodell nicht erzwingen. Außerdem entfalten die Entscheidungen des EuGH keine direkte Wirkung in Deutschland. Sie sind eher als Mahnung an die gesetzgebende Gewalt anzusehen, im Rahmen der Angleichung der Rechtssysteme im EU-Raum eine Gesetzesänderung vorzunehmen.

Unterhaltszahlungen einstellen als Druckmittel, das ist eine törichte Idee. Zum einen ist es Geld, welches dem Kind zukommt (soll das Kind, um dessen Wohl es ja gehen sollte, verhungern?), zum anderen kann die Mutter ganz schnell vollstrecken. Also Gehalt pfänden, Konto dicht machen. Die Frage ist, wie du auf die Idee kommst, du hättest da ein Druckmittel in der Hand.

Sieh zu, dass das Kind weiter gerne zu dir kommt. In ein paar Jahren wird das Kind altersbedingt ohnehin selbst bestimmen, wo es seine Nachmittage verbringt, wenn ihr so dicht beisammen wohnt.

wirdwerden

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#11
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

@ wirdwerden

Warum darf ich mit ausreichender Frist; hier Jan. 2013 meinen Unterhalt nicht als Naturalunterhalt anbieten?!

Ich möchte einen wöchentlichen Wechsel...

PS: Kein Kind muß in Deutschland verhungern; mein Kind schon mal garnicht!

Gruß vom weltbesten Karlsson

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Naturalunterhalt leistet derjenige, bei dem das Kind lebt. Und es lebt nun mal nicht bei dir. Ansonsten ist Unterhalt eben als Geldrente festgelegt. Und der Titel existiert.

wirdwerden

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#13
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag!

Es muß doch einen Ansatz geben, um mir die selben Rechte zuzugestehen, wie der Mutter?

Gruß der weltbeste(r) Karlsson

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#14
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

@ wirdwerden

...also muß ich gegen den Titel klagen und meinen Unterhalt als Naturalunterhalt anbieten!

Das Kind würde dann doch hälftig bei mir leben...

Gruß der weltbeste(r) Karlsson

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hättest dich seinerzeit bei der Trennung um eine Rückführung des Kindes bemühen müssen. Das ist offensichtlich nicht passiert. Damit lebt das Kind dauerhaft bei der Mutter. Und ich bin gespannt, was der Vermieter der Mutter sagt, wenn sie statt mit gebündeltem Baren für das Kinderzimmer mit einem Achtel Butter u.s.w. ankommt. Auch der Stromanbieter wird begeistert sein.

Abgesehen davon, selbst das Wechselmodell schliesst Unterhaltszahlungen nur dann aus, wenn beide etwa gleich viel verdienen.

wirdwerden

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#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

so wie du dir das vorstellst mit dem Unterhalt einbehalten, dass wird nicht gehen, selbst bei einem Wechselmodell wenn die Mutter zustimmen würde. Es müsste genau 50-50 sein, wo sich das Kind aufhält, jedoch wirst du nicht genau 50-50 hinbekommen.

Ausserdem, die Mutter muss trotzdem Wohnraum etc stellen, das kostet!

Wenn es dir um dasKind gehen würde, dann würdest du so wie gedacht dort hin ziehen und dein Kind könnte doch noch öfter besuchen, oder auch mal bei dir übernachten wenn es will. Hättest du der Mutter gleich vorweg gesagt, da willst mehr Zeit mit dem Kind verbringen, aber für sie ändert sich nichts und es bleibt bei den Unterhaltszahlungen, dann wäre das was anderes gewesen.
So glaube ich jetzt ehrlich gesagt, es geht dir nur darum diese Zahlungen einstellen zu können, wäre es dir um das Kind gegangen, hättest du nichts von Zahlungen einstellen gesagt...

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Ergänzung: ich lese hier immer nur "ich, ich, ich". Mehr nicht. Wird auch dem Gericht etwas dünn sein für eine Änderung der Verhältnisse, und das zu Recht. Kinder kann man bei einer Trennung nun mal mit der Axt nicht längs oder quer durchteilen, damit jeder seinen "gerechten" Anteil erhält. Das scheint der TE einfach nicht zu kapieren wollen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Alle

...primär geht es hier nicht ums Geld, wird wenn nötig aber als Druckmittel eingesetzt!

Ja, und ich, ich, ich bin der Vater und möchte meine Tochter öfter sehen!

Die hälftige Betreuung kann ich sicherstellen; mehr als das!

Wirdwerden ist eine Frau; ich lese das schon raus; dass was Sie/ Du schreibst, schreibt die Anwältin der Mutter auch!

PS: Die Mutter geht arbeiten und kann für sich selber sorgen!

Warum sieht niemand, dass das Wechselmodell für das Kind eine echte Chance ist, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen!

Gruß der weltbeste(r) Karlsson

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es scheint mir so, als würdest du hier nicht das hören zu bekommen, was dir vorschwebt.
Ich kann dir nur raten, deinen Unterhaltspflichten weiter nachzukommen, solange deine Ex einen vollstreckbaren Titel hat. Andernfalls wirst du Bekanntschaft mit einem Gerichtsvollzieher machen (dem kannst du gerne Butter als Naturalunterhalt anbieten) oder dein Konto gesperrt, weil gepfändet vorfinden oder eine peinliche Begegnung mit einem Vorgesetzten wegen Gehaltspfändung haben.
Alles andere besprichst du besser mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Wenn der dein Vorhaben als nicht oder schwer durchsetzbar ansieht, suchst du so lange weiter, bis du einen findest, dem dein Geld als Honorar wichtiger ist als das Wohlergehen seines Klienten, das sollte zu schaffen sein.
Du liest doch selbst, dass die meisten hier dein Unterfangen eher als wenig erfolgversprechend beurteilen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Lieber Andreas, die Idee, dem Gerichtsvollzieher 1/8 Butter anzubieten, anstelle gebündelten Barem, die Idee gefällt mir ausserordentlich gut.

Und dem TE: immer wenn hier einem Fragesteller nichts mehr einfällt, dann kommt die Geschlechterkeule. Das ist schon ziemlich arm.

Nochmals in epischer Breite: im Fall des Wechselmodells müssen die Eltern miteinander kommunizieren können. Das ist die erste Voraussetzung. Und das scheint ja hier nicht der Fall zu sein. Dann funktioniert es schon mal gar nicht.

Außerdem muss das Kind es verkraften. Ich habe genug Fälle gesehen, in denen objektiv die Voraussetzungen da waren (nahe beieinander gewohnt, konnten es sich finanziell leisten, denn es ist teuer!), aber letztlich die Kinder nicht mitzogen. Sie hatten einfach keine Lust, permanent zu wechseln, den Freunden zu erklären, wo sie gerade erreichbar waren u.s.w. Und jedes mal den PC einzupacken, Klamotten, Kuscheltiere, das ist ja auch nicht so prickelnd.

Deshalb mein dringender Rat: lass es das Kind allein entscheiden. Wenn man dicht beieinander wohnt, ist das doch kein Problem. Spätestens in zwei bis drei Jahren ist das Kind soweit.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

@ wirdwerden

...das mit der Geschlechterkeule liest sich halt so raus! Ein Vater/ Mann antwortet anders! Und wenn dir das öfters passiert, mal überdenken, ob man nicht doch in eine Richtung tendiert!

Ich sage immer, sehe die Situation mal anders herum; wenn ich der Mutter den Umgang zuteile!

In meiner Welt dürfte die Kleine ihre Mutter sehen, wann immer sie möchte und so oft sie will!

Meine Ex sagt, die zwei Mal/ Woche reichen! Das ist arm!

Gruß der weltbeste(r) Karlsson

Auch wenn es anscheinend nicht gerne gesehen wird, ich bin gerne Vater, erfülle alle meine Pflichten, nehme aber auch meine Rechte wahr!

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann setze gerichtlich eine Ausweitung des Umgangsrechts durch. Warum nicht? Nur, wenn du dich bei Gericht so aufführst wie hier, dann hast du wenig Chancen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

@ wirdwerden

Wie führe ich mich denn auf? Passt es nicht in dein Weltbild, dass ich um meine Tochter kämpfe, oder nicht nur Zahlesel sein möchte und meine Kleine von der Mutter gesteuert nur in homöopathischen Dosen zu sehen bekommen will?

Gruß der weltbeste(r) Karlsson



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
primär geht es hier nicht ums Geld, wird wenn nötig aber als Druckmittel eingesetzt
Jetzt lügst du aber! Darf ich dich an deine Worte im Eingangspost erinnern:
quote:
V hat die M mündlich informiert, dass ab Jan. 2013 ein Wechselmodel gelebt werden soll und der Unterhalt eingestellt wird
Das spiegelt ja rein gar nicht wieder, dass es dir primär nicht ums Geld geht!!!

Bitte beantworte mal dieser Frage jetzt genau und ausführlich: Wieso hast du der Mutter nicht gesagt, du ziehst in die Nähe, dass Kind könnte dich jetzt öfter sehen, soviel es mag, auch könnte es mal bei dir übernachten wen dem Kind der Wunsch danach ist. Wieso kann sowas nicht auch ohne einstellen der Zahlungen geschehen?
Vorallem der letzte Teil der Frage wäre wirklcih mal interessant, aber das wirst du wohl kaum ausführlich erklären wollen oder?

quote:
Ja, und ich, ich, ich bin der Vater und möchte meine Tochter öfter sehen!
Da spricht absolut niochts dagegen, dies ist sogar gut so, allerdings muss das Kind deswegen nicht hälftig bei dir wohnen, es kann dich ja auch jeden Tag besuchen kommen, oder wenn es mal will auch bei dir übernachten.

quote:
Warum sieht niemand, dass das Wechselmodell für das Kind eine echte Chance ist, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen!
Weil das Kind einen fessten Lebensmittelpunkt braucht und ein richtiges zu Hause haben soll. Zwei Lebensmittelpunkte und zwei Zu Hause sind nicht unbedingt das beste, dass Kind wird so keine richtige zugehörigkeit zu EINEM Lebensmittelpunkt finden! Das Kind könnte in deiner gewollten Situation nicht einmal sagen, ich gehe nach Hause, es könnte nur sagen, ich gehe zu Mum oder zu Dad, aber ein richtiges zu Hause hätte es nicht.

Jedoch darin, dass das Kind dich täglich besuchen könnte, oder auch ds ein oder andere mal mehr bei dir übernachten könnte, dass wäre schon eine schöne Sache, dann hast du das erreicht was du willst, mehr Zeit mit dem Kind, denn darum geht es dir ja...


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

...ich habe geschrieben, wenn ich es als Druckmittel einsetzen kann! Und das werde ich!

Und zum Lebensmittelpunkt,ein Kind hat nie nur einen Lebensmittelpunkt!

Die Kleine switcht dermaßen schnell um; Hey Papa, Ciao Mama und umgekehrt!

Bisher habe ich noch keinen vernünftigen Ansatz gelesen, wie ich meine Geschichte (auch im Sinne der Kleinen) durchsetzen kann.

Gruß der weltbeste(r) Karlsson

PS: Warum darf ein Kind nicht bei beiden Eltern leben?



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
weltbester Karlsson
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

PS: Ich wohne schon in der Nähe; bitte Eingangspost lesen!

Die Voraussetzungen habe ich schon geschaffen, wohnlich, beruflich und finanziell sowieso...

Und das Kind will den wöchentlichen Wechsel!

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
landet diese Angelegenheit vor dem Familiengericht, so wird es danach urteilen was für das Wohl des Kindes (nicht das des Vaters) am besten ist.
Zum Hintergrund eine Frage:
Lebst du oder deine Ex oder beide in einer neuen Beziehung/Ehe?
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Karlsson,

so sehr dein Wunsch auch nachvollziehhbar sein mag: du machst mit Deinem Vorhaben eine Bauchlandung.

"Und zum Lebensmittelpunkt,ein Kind hat nie nur einen Lebensmittelpunkt!"

Damit hast du recht. Auch pauschalierende Aussagen, Kinder bräuchten EINEN Lebensmittelpunkt, sind nicht belegt.


"Die Kleine switcht dermaßen schnell um; Hey Papa, Ciao Mama und umgekehrt!"

Ja, glaube ich dir gern!



"Bisher habe ich noch keinen vernünftigen Ansatz gelesen, wie ich meine Geschichte (auch im Sinne der Kleinen) durchsetzen kann."

Weil es keinen Ansatz gibt, Karlsson!
Recht bedeutet nicht notwendigerweise Gerechtigkeit.
Gerade im Familienrecht gibt es jede Menge Ungerechtigkeiten.
Du kannst dagegen kämpfen, aber Dein von dir skizzierter Weg ist eine Sackgasse!

Deutsche Familienrichter mögen das Wechselmodell nicht!
Sie stellen daher hohe Anforderungen, das Wechselmodell zu gestatten.
Es muss von beiden gewollt werden. Wenn die Mutter nicht will, dann wird es nichts. Das mag ungerecht sein, aber so urteilen deutsche Familiengerichte.

Du wirst im Laufe der nächsten 15 bis 20 Jahre erkennen:
Du wirst nichts GEGEN die Mutter durchsetzen, was Umgang mit Deinem Kind angeht.

Dein einziger Weg kann sein:
Das gute Verhältnis zu deinem Kind aufrecht erhalten.
Vielleicht will es irgendwann zu dir. Aber du darfst es nicht erzwingen und kannst es nicht erzwingen.


"PS: Warum darf ein Kind nicht bei beiden Eltern leben? "

Frag das einen deutschen Familienrichter!
Wenn dir die Gerichtskosten, die du aufbringst, um ihm die Frage zu stellen, egal sind, dann lass es drauf ankommen.
Gerichtlich wirst du das Wechselmodell jedoch nicht durchsetzen.

Gruß,
capitano







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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Deutsche Familienrichter mögen das Wechselmodell nicht!

Und das hat einen guten Grund. Das Wechselmodell funktioniert nur dauerhaft wenn es von allen Seiten gewollt und gelebt wird. Das FG verordnet solche Modelle nicht, weil sie unter Zwang zum Scheitern verurteilt sind.
Der TE schreibt in seinem Anfangsposting
quote:
Umgang ist heute 3x/ Woche/ Wochenende
, das ist häufiger als in den allermeisten Fällen, was soll ein aufgezwungenes Wechselmodell hier verbessern?
Leider hat der TE diesen Plan von Anfang an mit der Drohung die Unterhaltszahlungen einzustellen gekoppelt, vielleicht unglücklich und versehentlich, leider drängte sich (nicht mur mir) der Verdacht auf, es ginge ihm darum weniger oder nichts zu zahlen (Schlagwort "Zahlvater" kam vom TE)
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amako,

ja, es ist ja auch ein verständliches Anliegen des Fragestellers, dass er bei häufigerem Umgang weniger Unterhalt zahlen möchte, weil er ja sowieso schon selbst in höherem Maße für das Kind sorgt.

Hier beziehe ich mich mal auf die vielen Aussagen hier im Forum mit dem Tenor "Wisst ihr eigentlich, wieviel Kinder kosten".
Kinder kosten aber nicht nur dem Betreuenden, sondern auch dem Umgang ausübenden, insbesondere dann, wenn mehr Umgang erfolgt als normalerweise.

Hierzu ist hinzuzufügen, dass die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist und es jedem freisteht, zu argumentieren, warum in seinem Fall von den DDT-Sätzen abgewichen werden müsste.
Das Resultat eines Gangs vor Gericht durch den Umgangsausübenden wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass die Mutter den Umgang einschränkt, um den Unterhalt in voller Höhe weiterhin zu erhalten.
Der Fragesteller würde sich also einen "Bärendienst" erweisen.

Beste Grüße,
capitano


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