Ratenzahlung - Mir ist wichtig das in keinem Fall ein Schufa-Eintrag folgt

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung - Mir ist wichtig das in keinem Fall ein Schufa-Eintrag folgt

Guten Abend,

evtl. könnte mir jemand aus dem Forum einen Tip geben.

Ich habe im letzten Jahr ein neues Ladengeschäft eröffnet und mich beim Wareneinkauf leider verkalkuliert. Ich hatte deshalb bei einem Lieferanten zu Anfang des Jahres offene und bereits fällige Rechnungen von knapp 16.000 Euro, diese konnte ich bis auf nun knapp 7.000 Euro abbezahlen. Nun wurde die Forderung vom Lieferanten an einen Anwalt übergeben und man hat mir ein Zahlungsziel bis zum Freitag gegeben, zzgl. Zins und Anwaltskosten.

Da es mir nicht möglich ist die komplette Schuld sofort zu zahlen würde ich dem Anwalt gerne eine Ratenzahlung anbieten. Das ich tilgungsfähig bin habe ich eigentlich durch die bereits bezahlten Rechnungen in diesem Jahr bewiesen. Mir ist wichtig das in keinem Fall ein Schufa-Eintrag folgt da ich einen kleinen Dispo bei meiner Bank habe. Wenn dieser wegen eines negativen Eintrages gekündigt würde, wäre dies nicht nur für mich schlecht sondern auch für den Gläubiger da die Abzahlung dann schwer werden würde. Leider weiß ich auch nicht ob die Anwaltskanzlei einen Eintrag überhaupt machen könnte ? Es gibt noch keinen Mahnbescheid.

Ich wollte mich eigentlich anwaltlich vertreten lassen und hatte mir deshalb am Dienstag einen Anwalt herausgesucht, leider aber eben erst erfahren das dieser bis Ende der Woche verreist ist. Nun wird wohl leider die Zeit zu kurz um den Auftrag neu zu vergeben.

Ich hoffe deshalb hier auf Tipps wie ich das Schreiben am besten formulieren könnte um eine Ratenzahlung zu bekommen ohne einen Schufaeintrag. Ich möchte die Angelegenheit gerne für beide Seiten sauber lösen.

Besten Dank und freundliche Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich würde da mal dem Anwalt schreiben, daß sein Zahlungsziel bis übermorgen ja sehr kurz ist und um ein längeres bitten, zwecks Klärung des Sachverhaltes mit der Bank etc.

Das verschafft zumindest mal so lange Zeit, bis eine Antwort vorliegt.

Auf den bisher gezeigten Zahlungswillen und die weiterhin vorhandene Bereitschaft kannst Du ja hinweisen - immer vorausgesetzt, die Forderung besteht zurecht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Mogeltom,

vielen Dank für Ihre Antwort, ich werde versuchen eine Fristverlängerung zu bekommen. Da in Bayern heute auch noch ein Feiertag ist, kann ich jetzt eh nichts mehr erreichen.

Ist eine Fristverlängerung bis zum nächsten Freitag möglich? Ist der Verlängerungszeitraum evtl. zu lang, oder welcher Verlängerungszeitraum ist in solchen Fällen üblich? Ich kenne mich da leider gar nicht aus...

Ich würde es anschließend doch lieber einem Anwalt übergeben.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Da solltest du aber dir die Kosten VOR Auftragserteilung geben lassen.

Ich schätze der Anwalt wird so um die 1600 EUR verlangen und das per Vorkasse ...



Wie weit hast du mit dem Lieferanten kommuniziert?
Gibt es eine gültige Ratenzahlungsvereinbarung?
Wenn nein, warum nicht?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Harry van Sell,

bei einem Gegenstandwert von 7000 Euro, erscheinen mir 1600 Euro aussergerichtliche Anwaltskosten sehr hoch, aber danke für den Tip, natürlich werde ich mir den Preis vorher sagen lassen.

Wir hatten bei dem Lieferanten wie bereits oben geschrieben knapp 8300 € abbezahlt, es gab aber keine Ratenzahlungvereinbarung. Der italienische Lieferant hat es nun ohne weitere Kontaktaufnahme an den deutschen Anwalt übergeben. Somit kann ich nur noch mit dem Anwalt verhandeln.

Viele Grüße

-- Editiert am 24.06.2011 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mit dem Anwalt vom Lieferanten kannst du persönlich oder über deinen Anwalt natürlich wegen einer Ratenzahlung verhandeln. Den Anwalt fragst du vorab wegen Kosten und Bezahlen und so, okay.

Jetzt zum Dispo:

Mit der Bank hast du bislang noch keinen Ärger gehabt, oder? Kommst du mit deinem Banksachbearbeiter gut aus?
Könntest du denen erforderlichenfalls den Ärger erklären und darlegen? Es ist ja kein Ärger mit ihnen? Im Normalfall verdient die Bank doch auch an dem kleinen Dispo...Und für den GL ist der Dispo doch auch eher vorteilhaft, wenn Du denen dadurch auch in knapperen Monaten eher noch mit nicht zu kleinen Raten weiterhelfen kannst...

Zum Schufa-Eintrag:

Worauf könnten die einen unerfreulichen Eintrag denn genau stützen? Und was könntest du da zur Klarstellung und Prävention irgendwelcher Missverständnisse in eigener Sache "nachmelden"? Eventuell, dass die Summe teilweise schon abbezahlt ist und dass du den Rest in Raten zahlst oder...?








-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wie weit hast du mit dem Lieferanten kommuniziert? => Beantwortung noch offen
Gibt es eine gültige Ratenzahlungsvereinbarung? => beantwortet
Wenn nein, warum nicht? => Beantwortung noch offen



quote:
Somit kann ich nur noch mit dem Anwalt verhandeln.

Gibt es eine Möglichkeit die Restsumme innerhalb von 5-6 Monaten sicher zurückzuzahlen?



quote:
Worauf könnten die einen unerfreulichen Eintrag denn genau stützen?

Auf den Zahlungsverzug.



quote:
Und was könntest du da zur Klarstellung und Prävention irgendwelcher Missverständnisse in eigener Sache "nachmelden"?

Sofern alles stimmt was eingemeldet wurde: nichts



quote:
und dass du den Rest in Raten zahlst oder...?

Das interessiert keine Auskunftei.
Behauptungen von Schuldnern wird ohnehin bei Auskunfteien ohne Beweise oder Gerichtlichen Beschluss in der Regel nicht geglaubt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Harry van Sell und Morgause,

besten Dank für die Antworten, bzw. die Nachfragen.

Bei dem Schufaeintrag war ich nicht sicher ob der Gläubiger aufgrund des Zahlungsverzuges bereits einen Eintrag machen könnte, aber dies ist ja wohl ohne Gerichtsurteil nicht möglich. Dies ist mir sehr wichtig da meine Schufa sehr gut ist und auch wegen meiner Bank so bleiben sollte. Mit meiner Bank hatte ich noch nie Ärger. Meinen Banksachbearbeiter kenne ich nur von der Kontoeröffnung und ein bis zwei kurzen Gesprächen, da ich eigentlich nie etwas brauchte. Von daher lässt sich die Frage ob ich gut mit ihm auskomme nicht beantworten, ich kenne ihn zu wenig.

Ich hatte vor den Restbetrag in 6 Monatsraten zu bezahlen. Dies ist kein Problem, da wir ja bereits in den ersten 6 Monaten diesen Jahres über 8000 Euro abbezahlt haben. Es lässt sich über das laufende Geschäft tilgen.

Mit dem Lieferanten wurde vereinbart das wir die Rechnungen nach und nach abzahlen ( leider mündlich, daher gibt es keine gültige Ratenzahlungsvereinbarung ) das hat auch in den ersten 6 Monaten geklappt, dann wurde es eben an den Anwalt übergeben. Die italienische Firma ist sehr groß und man ist da leider nur eine Nummer was alles etwas erschwert hat. Ich hatte seit es dem Anwalt übergeben wurde auch keinen Konakt mehr zum Lieferanten.

Viele Grüße



-- Editiert am 26.06.2011 20:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Bei dem Schufaeintrag war ich nicht sicher ob der Gläubiger aufgrund des Zahlungsverzuges bereits einen Eintrag machen könnte, aber dies ist ja wohl ohne Gerichtsurteil nicht möglich.

Da bist du aber schwer auf dem Holzweg ...

Selbstverständlich können ohne Gerichtsurteil Eintragungen in die Schufa vorgenommen werden - genau wie bei allen anderen Auskunfteien.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort zu :

Da bist du aber schwer auf dem Holzweg ...

Selbstverständlich können ohne Gerichtsurteil Eintragungen in die Schufa vorgenommen werden - genau wie bei allen anderen Auskunfteien.



Dann wurde ich wohl bedauerlicherweise falsch informiert. Danke für die Info

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

ich habe nun folgenden Text im Internet gefunden, demnach würde erst bei gerichtlichem Mahnverfahren der Eintrag erfolgen :

Wer eine Rechnung lediglich zu spät begleicht, erhält keinen negativen Eintrag bei der Schufa. Ein negativer Schufaeintrag wird erst verzeichnet, wenn durch den Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde. Nach dem Mahnbescheid des Gerichtes folgt der Vollstreckungsbescheid, der bei nicht vorhandenen Vermögenswerten die Eidesstattliche Versicherung nach sich zieht. Ein negativer Schufaeintrag hat gravierende Folgen: Schuldner erhalten keinen Kredit, keine EC-Karte, keine Versandhausware, keinen Handyvertrag, keine Artikel auf Rechnung und keine Kreditkarte mehr.


Was stimmt denn nun ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ein Gerichtsurteil benötigt man in der Regel, um falsche Eintragungen rückgängig zu machen, insbesondere wenn die Schufa andere Beweise nicht anerkennen will.


Jedoch wird unter Umständen das Ergebnis gerichtlicher Verhandlungen in der Schufa automatisch Eingang finden bzw. verlangt die Schufa manchmal auch ein Gerichtsurteil als Nachweis um die Eintragung vorzunehmen.

In der Regel ('normaler' Zahlungsverzug) erfolgt eine Einmeldung jedoch ohne gerichtliche Unterstützung.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Wer eine Rechnung lediglich zu spät begleicht, erhält keinen negativen Eintrag bei der Schufa. Ein negativer Schufaeintrag wird erst verzeichnet, wenn durch den Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde.

Selbstverständlich können offene Forderungen an die Schufa gemeldet werden. Das ist eine Entscheidung, die der Einmelder trifft.

Selbst die fristlose Kündigung des Handyvertrages von Seiten des Mobilfunkunternehmens könnte als 'nicht vertragsgemäßes Verhalten' gemeldet werden.

Im übrigen werden nicht nur die 'bösen' Ereignisse gespeichert, sondern auch die 'guten'.


Welchen Schluss der Abfragende aufgrund der Eintragungen trifft, entscheidet jedoch letzten Endes nicht die Schufa ...


Bestes Beispiel:
Jemand den ich kenne ist in der Insolvenz. Schufa entsprechend belastet.
Alle Banken haben die Karten eingezogen und mindestens den Dispo gekündigt.
Nur bei seiner Hausbank hat er noch 500 EUR Dispo und eine EC-Karte. Trotz der Schufaeinträge.
Einfach weil man sich kennt, er seine Probleme offen kommunizierte und er dort immer alles ausgeglichen hat.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, es braucht Nachweise (am besten Gerichtsurteile), um missverständliche Einträge löschen lassen zu können. Sonst könnte ja jeder Schuldner viel erzählen.

Und natürlich ist es alles andere als hilfreich, wenn jemand einen doofen Eintrag bei der Schufa hat. Das führt dann meist schon zu Nachteilen und Komplikationen, die sicher erheblich sein können. Aber das schließt definitiv nicht aus, dass man im Einzelfall tragbare Lösungen aushandeln und Ärger abwenden kann, wenn mit dem besagten Geschäftspartner der Kontakt und die Zusammenarbeit immer gut waren und es da keinen Stress gegeben hat. Das ist definitiv eine Option, auch wenn potentiell problematische Voraussetzungen vorliegen.

Ich selber hab definitiv keinen Eintrag. Das weiß ich aus folgendem Grund: Ich hab mal nach dem Ärger mit dem Vermieter und der Ablehnung der Amazon-LBB-Kreditkarte eine kostenlose Selbstauskunft angefordert. Falls nämlich mein "geliebter" Vermieter was Seltsames eingemeldet hätte, hätte ich sicher gern eine klärende Stellungnahme als Anmerkung aus meiner Sicht zur Klärung geschrieben. Aber bei mir ist nicht gerade der Wohlstand ausgebrochen, was wahrscheinlich einen Einfluss auf die Score-Werte hat, so dass wahrscheinlich das zu der besagten Ablehnung geführt hat, zumal die mich ja nicht kennen.

Mit dem Sachbearbeiter bei der Hausbank komme ich sehr gut aus, mit dem hab ich sogar schon zusammen über die Abzocke vom Vermieter letztes Jahr geschimpft -) Der hat mir auch gratuliert und sich gefreut, als der Vermieter endlich gecheckt hat, was Sache ist, und auf dem Rückzug war -) Der Sachbearbeiter war von meiner Vorgehensweise zur Wahrung vom Dispo und zur Prävention von fruchtlosen sadistischen Kontopfändungen sogar im übrigen so begeistert, dass er gemeint hat, dass ich bei ihm später auch eine Kreditkarte kriegen könnte, wenn ich die künftig mal für ein günstiges Urlaubsangebot im Ausland, wo die EC-Karte nicht überall funktioniert, brauchen würde -) Der war überhaupt nicht sauer auf mich, der hat schon verstanden, dass es nicht okay war, wie der Vermieter mir massiven Ärger einbrocken wollte, bloß weil ich mich gegen Abzockversuche gewehrt hab.

PS. Bei Amazon kann ich weiterhin ganz normal bestellen. Lediglich Bücher, für die man die Amazon-Kreditkarte über die LBB-Bank brauchen würde, beziehe ich über den Buchladen vor Ort.





-- Editiert am 26.06.2011 23:45

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Moin, warum hast du denn nicht mit dem Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart? Dann wären dir die Anwaltskosten erspart geblieben? Und bei 7000 Euro sind die RVG Gebühren nicht ohne. Wäre schon eine Rate gewesen.:-(

Viel Erfolg und wenn du die Ratenzahlung punktlich einhälst soltle auch weiterhin nichts passieren.

Mgf Steffen

-----------------
"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sas113
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

es ging mir eigentlich nicht darum wie und wann man einen Eintrag bei der Schufa löschen lassen kann, ich habe ja noch gar keinen. Auch sind Vergleiche mit Personen die noch einen Dispo von 500 Euro bekommen weil Sie gut mit dem Sachbearbeiter auskommen nicht vergleichbar. Es geht hier auch nicht darum ob ich nun eine Amazon Visa bekomme oder nicht.... Ich bin selbstständig, da ist für die Bank vor allem der Raitingschlüssel wichtig. Sicherlich hilft es wenn man zusätzlich noch gut mit dem Firmenbetreuer auskommt.

Auch die Fragen weshalb ich keine Ratenzahlung vereinbart habe wurde erneut gefragt, ich hatte es eignetlich schon geschrieben. Es gab nur eine mündliche und da bei der Gläubiger Firma das Personal ständig wechselt ist das nun schief gegangen. Es bringt mir aber jetzt nichts über die Vergangenheit nachzugrübeln, warum dies und das nicht anders gemacht wurde. Ich muss mich meinem MOMENTANEN Problem stellen und nicht über die Vergangenheit rumjammern was ich hätte anders machen können, das bringt mich nicht weiter....Ich möchte das Problem so lösen das letztendlich beide seiten zufrieden sind,deshalb hatte ich ja auch gefragt ob mir jemand Tipps geben könnte wie ich das Schreiben an den gegenanwalt formulieren könnte.

Betse Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Da musst du nicht gleich frech und unfreundlich werden, es war nämlich nicht böse gemeint, dass es hilfreich sein kann, mit dem Sachbearbeiter prima auszukommen und eine sehr gute Zusammenarbeit zu haben. Woher sollten wir wissen, dass es weniger um die Wahrung vom Dispo geht, sondern vielmehr um Vorschläge für den Schrieb an den Anwalt, schließlich hast du ja zunächst viel geschrieben von wegen Bedenken wegen dem Dispo, und dann liegt es natürlich erstmal nahe, sich dazu zu äußern. Wie schade, dass auch positive, ermutigende und beruhigende Beispiele (wie z.B. über meinen Dispo in Höhe von 500 €) offenkundig in keinster Weise geeignet waren, dir die Laune zu verbessern.

In dem Schrieb an den Anwalt kannst du die Sachlage schildern, dich dafür entschuldigen, dass du dies und das vorab versäumt hast, offiziell zu regeln, und insbesondere um eine Ratenzahlungsvereinbarung bitten. Am besten schlägst du dabei gleich eine möglichst hohe Rate pro Monat vor, damit die Gegenseite auch eine Freude hat. Dann kannst du noch schreiben, dass du um baldige Antwort bittest, damit die Sache für beide Seiten zufriedenstellend geklärt werden kann und ihr zusammen eine Lösung aushandeln könnt. Abschließend bedankst du du dich im Voraus für die Hilfe.

PS. Eventuell wäre beim Aufsetzen dieses Briefs zusätzlich auch noch die Verwendung eines Rechtschreibprogramms zu empfehlen.

-- Editiert am 29.06.2011 00:51

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen