Forderung nach Jahren , was tun ?

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lämmy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung nach Jahren , was tun ?

Mein Sohn hatte vor langer Zeit, genaugenommen zur Fußball WM 2006 ein Premierepaket mit allen Spielen erworben welches sich dann automatisch zu einem teueren Abo verlängerte. Das ganze ging nach einem Mahnbescheid und Widerspruch 2008 vor Gericht. Letztlich sollte er dann noch 80 € Euro zahlen,ursprünglich wollten die über 400€ haben. Nun denn, ich hab keine Ahnung ob er das gezahlt hat oder nicht, jedenfalls kommt jetzt nach fast drei Jahren ein Schreiben der Anwälte Haas und Kollegen, mit einer Forderung von 130 € und dem Hinweis man hätte einen Vollstreckbaren Titel, wäre aber so freundlich ihm nochmal ne chance zu geben etc.pp.

Frage: Wie verhält man sich da jetzt am geschicktesten ?

Mein Sohn arbeitet derweil im Ausland und ich hab sozusagen eine Generalvollmacht, möchte ihm aber keinesfalls unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank im Voraus

Lämmy

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
junanalou
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Am besten erst mal mit dem Sohn sprechen, ob er den Betrag gezahlt hat.

Wenn nicht, dann ist das Schriben berechtigt. Wenn er gezahlt hat, sollte ein entsprechender Nachweis: Kopie des Kontoauszuges mit der entsprechenden Zahlung ausreichen. Die Auszüge sollte man ja eh 10 Jahre aufbewahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lämmy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich hab ihn natürlich gefragt, aber mein Sohn ist ein Chaot der wie gesagt derzeit im Ausland arbeitet. Er hat sicher keine Kontoauszüge mehr aus der Zeit und er ist auch nicht mehr bei der Bank wo er damals sein Konto hatte. die Frage ist für mich jetzt folgende.

Kann es überhaupt einen vollstreckbaren Titel geben ? Es war ja schließlich eine Verhandlung die aufgrund eines Mahnbescheides und entsprechendem Widerspruch zustande kam und mit einem Vergeleich endete und letztlich gibt es die Firma Premiere ja überhaupt nicht mehr.

Da kann ja im Prinzip jeder kommen und einfach alte Forderungen erneut stellen. Wieso hat man denn über 2,5 Jahre nichts mehr von denen gehört wenn es eine berechtigte Forderung und obendrein angeblich einen vollstreckbaren Titel gibt ??

Wie reagiere ich jetzt also am Besten auf das Schreiben der Kanzlei Haas und Kollegen welche ja , zumindest was meine Internetrecherche betrifft, zumindest auch fragwürdige, gar dubiose Forderungen stellt ?

M.f.G

Lämmy

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass Dir sicherheitshalber von den RAs eine Titelkopie zusammen mit der Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde
( BGB § 410 ) zukommen !

Weitere Fragen :
Wer ist jetzt der Forderungsinhaber ?
Das Schreiben ging an Deine Adresse adressiert an den Sohn ?
Der Sohn ist noch EMA mäsig bei Dir gemeldet ?
Warum ist es - wenn doch tituliert sein soll - bisher zu keinerlei Beitreibungsmasnahmen gekommen ?

-- Editiert am 21.06.2011 21:21

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Kann es überhaupt einen vollstreckbaren Titel geben ? Es war ja schließlich eine Verhandlung die aufgrund eines Mahnbescheides und entsprechendem Widerspruch zustande kam und mit einem Vergeleich endete

Und das Ergebnis war ein vollstreckbarer Titel wie bei allen solchen Verhandlungen.



quote:
Da kann ja im Prinzip jeder kommen und einfach alte Forderungen erneut stellen.

Was sinn und Zweck eines solchen Titel ist ...



quote:
Wieso hat man denn über 2,5 Jahre nichts mehr von denen gehört wenn es eine berechtigte Forderung und obendrein angeblich einen vollstreckbaren Titel gibt ??

Es eilt ja nicht. Man hat 30 Jahre Zeit diese Schulden einzutreiben.



Ansonsten unbedingt die Fragen von thehellion beantworten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es eilt ja nicht. Man hat 30 Jahre Zeit diese Schulden einzutreiben.

Normalerweise wartet man aber nicht 2,5 Jahre sondern schmeist die Beitreibungsmachinerie umgehend an !
Bei der Kostenaufteilung ( 400 gewollt - 80 bekommen ) dürften bei der Gegenseite sicherlich auch keine Freudentränen geflossen sein !
Warum über 2 Jahre warten ?
Einzige logische Erklärung wäre : Der Sohn hat EV


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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Bei der Anwaltkanzelei durchaus nicht unüblich.
Wenn der Titel da ist, bleibt er erstmal liegen bis 'dafür Zeit ist' sprich bis einen billige Arbeitskraft das aufarbeiten kann ...
Und besser verzinst bekommt man das Geld derzeit auch nicht - auch wenn es nur 80 EUR + Kosten der Rechtsverfolgung sind.



Kann natürlich auch die EV sein oder mieser Score ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lämmy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, danke erstmal für die schnellen Antworten.

@thehellion

Weitere Fragen :

quote:
Wer ist jetzt der Forderungsinhaber ?

Laut Schreiben der Rechtsanwälte Haas und Kollegen ist es eine Forderung von Sky Deutschland (vormals Premiere)
quote:
Das Schreiben ging an Deine Adresse adressiert an den Sohn ?

Das Schreiben ging an meine Adresse !
quote:
Der Sohn ist noch EMA mäsig bei Dir gemeldet ?

Nein, ist er nicht !!
quote:
Warum ist es - wenn doch tituliert sein soll - bisher zu keinerlei Beitreibungsmasnahmen gekommen ?

Das war meine Frage, aber wenn es stimmt das auch bei einer Vergleichsverhandlung das Resultat ein vollstreckbarer Titel ist, dann werde ich das besser mal schnell überweisen denn die Verhandlung hat es definitiv gegeben und naja, er hat nicht bezahlt weil er nicht wusste wohin und von denen dann Jahre auch nichts gekommen ist. Er dachte es hätte sich erledigt.

Allerdings ist mir nicht ganz klar wieso man, wenn man gegen einen Mahnbescheid der Fragwürdig ist, Widerspruch einlegt und dann bei der Verhandlung festgestellt wird , dass die Forderung in der Höhe nicht rechtmäßig ist, am Ende ein vollstreckbarer Titel stehen soll. Dann hat man nachher schlechte Schufa bloß weil man sich gegen übertriebene Forderungen gewehrt hat ?? Vollstreckbare Titel können und werden jawohl der Schufa gemeldet, auch wenn man die, in dem Fall Vergleichszahlung, von damals
80 € umgehend zahlt.

M.f.G.

Lämmy

Edit: EV hatte und hat er nicht ! Habsch vergessen.

-- Editiert am 22.06.2011 15:02

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Allerdings ist mir nicht ganz klar wieso man, wenn man gegen einen Mahnbescheid der Fragwürdig ist, Widerspruch einlegt und dann bei der Verhandlung festgestellt wird , dass die Forderung in der Höhe nicht rechtmäßig ist, am Ende ein vollstreckbarer Titel stehen soll.
Das ist der Sinn eines Vergleichs. :)
Ansonsten hätte er sich dem Diktat des Gerichts mit fragwürdigem Ausgang unterwerfen müssen. Wer "Recht" hatte, ist da nicht festgestellt worden, es ist "Recht gesprochen" worden - das ist ein feiner Unterschied ...
quote:
Dann hat man nachher schlechte Schufa bloß weil man sich gegen übertriebene Forderungen gewehrt hat ?? Vollstreckbare Titel können und werden jawohl der Schufa gemeldet, auch wenn man die, in dem Fall Vergleichszahlung, von damals 80 € umgehend zahlt.
Nein, man hat eine schlechte Schufa, weil man - offensichtlich - Schulden hatte, die man nicht bezahlt hat. Aber keine unnötige Angst - die Schufa weiß keineswegs alles und Gerichte melden nicht automatisch Vollstreckungsbescheide dorthin ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also wenn tatsächlich tituliert ist dann würde ich die 130 zahlen !
Anschließend nicht vergessen den entwerteten Titel einzufordern - Erledigungsschreiben würde auch ausreichen


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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Genau, zahlen, Nachweis aufheben, kucken, dass die den Titel nach Erhalt der Summe rausrücken.

Vielleicht war denen grad langweilig und sie haben alte Forderungen rausgesucht -) Wäre doch immerhin möglich...

An die Schufa kann man natürlich mit Nachweis melden, dass bezahlt ist. Bei der Gerichtsverhandlung wurde ja die Forderung der Höhe noch reduziert, weil die von der Gegenseite erwünschte Forderung der Höhe nach nicht berechtigt war. Das war ja so auch richtig und ein Erfolg und eine Klärung. Bloß hätte er hinterher halt auch unverzüglich zahlen und dann gleich den Nachweis bei Gericht einreichen sollen. Dann hätte es keinen Stress gegeben - und auch keinen Anlass zu Befürchtungen wegen der Schufa.

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#11
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Hmm, erstmal würde ich klären ob es ein Urteil gibt, da ja beim Widerspruch geklagt werden müsste?

Wenn es ein vollstreckbares Urteil gibt glaube ich nicht das diese sich mit 130 Euro abspeisen lassen? Da ja die Kosten schon mindestens bei der Zeit bei 200-300 liegen und ein Urteil oder Titel ist 30 Jahre gültig. Dein Sohn wird in der Zeit bestimmt wieder zu Geld kommen und ein Inkassobüro kann warten. Also wenn du das bezahlen möchtest versuch einen Wert auszuhandeln der Interessant wird. z.B. 300 Euro sofort ;-)

Lg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lt TE fordert der RA 130 €
Tituliert waren 80 - plus Zinsen und RA Gebühren könnte das hinkommen

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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