Hotelumbuchung d. Reiseveranstalter

16. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotelumbuchung d. Reiseveranstalter

Der Fall: Aufgrund Berufsaufenthaltes wird in Europäischer Großstadt ein Hotel, sehr zentral an Haupteinkaufstrasse gelegen, gebucht.
Sowohl von Nachverkehr wie Universitätseinrichtung max. 10 Gehminuten entfernt.
Zwei Tage vor Anreise erfährt man an einem Samstag über den eigentlichen Veranstalter ( über den das Reisebüro reserviert hat), per Telefon, das ein anderes Hotel gleicher Kategorie vorgesehen ist.
Dieses befindet sich 25 Gehminuten vom anderen Hotel enfernt in einem anderen Stadtbezirk.
Dieses hat kein Garage bzw. danebenliegendes Parkhaus.
Bei dem neuen Hotel wäre das Parkhaus mehr als 10 Gehminuten entfernt. Um das Hotel herum kann man nicht parken!
Dieses hat keine Nachportier, der Gepäck bei Anreise um 24 auf das Zimmer bringt.
Dieser Service war im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden, da es schon vorher einmal besucht wurde.
Man kann nicht von der Reise zurücktreten, da Reiseveranlassung beruflich bedingt war.
Es können auch zu einzelnen Besrpechungen reservierte Lokations, die alle neben dem ursprünglichen Hotel lagen, umgebucht werden.
Aufgrund der nun deutlich vermehrten Gehwege, Fahrstrecken, entsteht zusätzlicher Zeitverlust.
Welche Ansprüche können gegenüber dem Reiseveranstalter gestellt werden.
Es bleibt noch Anzumerken, daß die Möglichkeit der Benutzung einer Taxe häufig fehlschlägt, da Taxifahrer aufgrund der in dieser Grosstadt nur geltenden KM Abrechnung wegen der eignetlichen Distanz die Strecke als zu kurz ansehen und verweigern.
Wie sieht die Rechtslage gegenüber dem Reiseveranstalter aus? Wie wäre die HÖhe der Minderung in Prozenten abzuschätzen.
Weitere Anmerkung: Man kann in Erfahrung bringen, dass es sich nicht um einen Fehler des ursprünglich gebuchten Hotels handelt, sonder wahrscheinlich aufgrund von Überbuchung des Veranstalters.
Eine eigene Hotelsuche in der gleiche Kategorie ist unmöglich, da aufgrund eines groessen interantionalen KOngresses in dieser Hauptstadt eine 100 Prozentige Auslastung vorliegt.
Danke Scientia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Frage die sich stellt ist - handelt es sich tatsaechlich um einen Reiseveranstalter oder um ein Hotel-Buchungs-Portal. An wen haben Sie gezahlt, an den Reiseveranstalter oder direkt an das Hotel? Haben Sie Abhilfe eingefordert und wenn ja, an wen? Was sagen die AGB des Veranstalters / Buchungsportal aus?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Ueberbuchung durch den Reiseveranstalter / Buchungsportal verursacht wurde. Zwar ist es so, dass viele Reiseveranstalter bei Hotels in den Feriengebieten ueber eigene Kontingente verfuegen, aber bei Staedtereisen duerfte das weitaus weniger der Fall sein.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Gerne hier noch einige Infos,
ich habe mündlich und schriftlich vor Antritt der Reise bereits um Abhilfe gebeten, was nicht möglich war, da ja in der europäischen Großstadt wegen des interantionalen Kongresses keinHotelzimmer dieser Kategorie aufzutreiben war
Die Buchung erfolgte über ein renommiertes Reisebüro, das Filialen in allen Teilen der Bundesrepublik unterhält.
De facto ist es als Vermittler mit der Hotelbuchungsgesellschaft aufgetreten. AGBs habe ich nicht erhalten. Wie ich bei eigenen telefonsichen Rücksprachen mit dem ursprünglichen und dem weiteren, dann zugewiesenen Hotel erfahren konnte, hat der Reiseveranstalter wiederum bei einem weiteren Veranstalter gebucht. Denn beide Hotels fanden initial nicht den von mir am Telefon angegebenen Veranstalter.
DAs eine Überbuchung vorlag, habe ich vom dem Hotel, was ich absagte gehört.
Vielleicht hilft das weiter.
Der Reiseveranstalter bietet mir nun 86 Euro als "Schadenersatz" an, allein die Taxirechnungen waren um einiges höher, geschweige denn der massive Zeitausfall.
Es handelte sich ja nicht um eine Urlaubsreise, sondern einen Berufsaufenthalt.
Viele Gruesse
scientia

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Die Buchung erfolgte über ein renommiertes Reisebüro, das Filialen in allen Teilen der Bundesrepublik unterhält. De facto ist es als Vermittler......


Das haben Sie richtig erkannt, dass das Reisebuero lediglich vermittlerisch taetig ist. Ob es sich um ein Filialreisebuero oder um ein Einzelbuero handelt ist hierbei voellig unwichtig. Reisebuero bleibt Reisebuero.

quote:
.....Vermittler mit der Hotelbuchungsgesellschaft aufgetreten.....


Ja, was denn jetzt????? Reiseveranstalter oder Hotelbuchungsgesellschaft.

Warum kaschieren Sie die ganze Sachlage, nennen Sie doch Ross und Reiter, dann kann man Ihnen hier vielleicht weiterhelfen.

Mit was begruendet man die 86,-- Euro, die man Ihnen angeboten hat?

quote:
.....geschweige denn der massive Zeitausfall.....


Zeitausfall als Schadenersatz? Wie wollen Sie das denn beziffern? Denn Sie muessen im Zweifelsfalle vor Gericht belegen, was Ihnen konkret als Schaden durch die Zeitausfaelle entstanden ist. Das ist naturgemaess schwierig.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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