gerade bei FEA entdeckt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=111866&rechtcheck=2
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Immer wieder lustig
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Wie geil ist das denn! :-))
Sie hat wohl Frag einen Anwalt mit my Hammer o.ä.verwechselt?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie geil ist das denn ?!!!
10 Jahre "Netzerfahrung" ... aber mit dem Lesen happerts wohl!
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
loooooooool
Oh mein Gott...
Was sind das nur für Leute???
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Da sollte doch über eine Erweiterung des Antrages nachgedacht werden ...
Wo beantragt man mehr Hirn?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Interessant ist aber die Frage, ob die Dame nicht tatsächlich wegen Irrtums zurücktreten kann. Ich denke schon. Es dürfte sich um einen Inhaltsirrtum handeln - sie dachte, dass sie für Ihren Einsatz einen realen Anwalt bekommt. Das erklärt auch den hohen Betrag. Nur müsste sie sich auf den Irrtum unverzüglich berufen und das weiß sie wahrscheinlich nicht.
Die 50 Euro vom Anwalt sind natürlich fair und wohl auch das, was als Schadensersatz bei Irrtumsanfechtung in etwas rauskommen würde.
So - das war mein Monolog zum Donnerstag.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Olaf Tank?? Darf der hier schreiben???
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Wirklich Kulant der Anwalt! Ich hätte das Honorar kassiert. Wie die Frau darauf kommt das sie da eine komplette anwaltliche Vertretung bekommt weiss wohl bloss sie.
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Also grundsätzlich finde ich die Reaktion des Anwalts vertretbar.
Wenn ich mir jedoch durchlese, in welcher Art und Weise die nette Dame hier anfängt nicht nur die Homepage, sondern auch den Anwalt selbst als Betrüger hinzustellen, würde ich mir das aber nochmal gut überlegen, ob ich der Dame nicht lieber die Freude bereiten würde, das Ganze durch eine (fragwürdige) Irrtumsanfechtung regeln zu lassen
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