Hallo
Es kommt wie es kommen muss, wenn man für einen Zeitraum von 3 Stunden keine Parkscheibe hat. Bei mir heute passiert....Knöllchen!
Parkscheibe war vorgeschrieben mit einer maximalen Parkzeit von 24h (Park&Ride am S-Bahn Bahnhof).
Ich frage mich ernsthaft, inwieweit eine Parkscheibe bei 24h Parkdauer hilfreich ist zu ermitteln, wann eine Fahrzeug geparkt wurde. Das Datum steht ja nicht drauf...
Und vielleicht gibt es ja einen Weg in so einem Fall das Knöllchen zu umgehen....?
Danke im voraus :-)
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-- Editiert am 16.08.2010 15:00
Sinnhaftigkeit Parkscheibe bei 24h Parkdauer?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Um den "Sinn" geht es bei Gesetzen selten. Wenn eine Parkscheibe Vorschrift ist, dann ist ein Verstoß gegen die Vorschrift auch dann sanktionierbar, wenn die Vorschrift gar keinen Sinn macht.
Würde die Vorschrift lauten "hier dürfen nur weiße Autos parken" oder "beim Abstellen muß man einen Stoffbären auf den Fahrersitz legen", wäre diese ebenfalls einzuhalten. Ein "daran kann man auch nicht sehen, ob ein Parkzeitverstoß vorliegt" ist ein irrelevantes Argument, weil ja nicht gegen die Parkzeitvorschrift, sondern gegen die Parkscheibenvorschrift verstoßen wurde.
Es gibt keine Gesetzesgrundlage oder verfassungsrechtlichen Ansatz dafür, daß eine Vorschrift immer einen Sinn machen muß. Die Vorschrift muß sich "nur" an den verfassungsmäßigen Kriterien (Gleichheitsgrundsatz usw.) und allgemeinen Kriterien (Verhältnismäßigkeit etc.) orientieren. Es gibt keinen abstrakten Anspruch, Vorschriften der Form "Pferdegespanne haben Vorfahrt, dürfen aber nicht nach rechts abbiegen" nicht beachten zu müssen.
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Außerdem könnte man ja während der Zeitumstellung parken. Dann kann der Tag 25 h haben.
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Ob das Fahrzeug länger als 24h geparkt ist kann man durch Kennzeichnung der Reifen, Feststellung der Ventilstellung etc. feststellen.
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