Kabel einer Weihnachtsbeleuchtung an Hauswand

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Kabel einer Weihnachtsbeleuchtung an Hauswand

Eine Werbegemeinschaft (eingetragener Verein) installiert in einer Kleinstadt jedes Jahr eine Weihnachtsbeleuchtung, die von Mitte November bis Mitte Januar gewöhnlich installiert ist. Danach werden sowohl die über die Strasse reichenden Girlanden wie auch die an den Häusern entlanglaufeneden Kabel mit Sicherungskästen entfernt.
Die Kabel sind auch an Häusern, deren Mieter oder Eigentümer nicht Mitglied dieses Vereines sind, befestigt.
In diesem Jahr wurden zwar die Girlanden, nicht aber die Kabel mit Sicherungskästen entfernt.
Wie sieht die Duldungspflicht von Hauseigentümern aus, deren Gewerbemieter noch sie selber Mitglied dieses Vereines sind.
Durch die provisorisch befestigten Sicherungskästen können Schäden an der Fassade bes. bei Windboen entstehen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn die Eigentümer der Häuser nicht Mitglied im Verein sind, wieso darf der Verein dann seine Kabel an den Häusern anbringen? Das wäre doch in der Vergangenheit zu klären gewesen.
Grundsätzlich würde ich den Verein auffordern, die Kabel bis zum Termin xy zu entfernen und gleichzeitig für das nächste Jahr die Genehmigung für das Anbringen zu entziehen.
Wenn Schäden entstehen, haftet der Verein.

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"sika0304"

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#2
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,

es wird nur hier etwas schwieriger, da der vorherige Hausbesitzer Mitglied war und es nicht auszuschliessen wäre, dass er damit einverstanden war.
Er kann wegen Tod nicht mehr befragt werden.
scientia

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#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

ja der vorherige hausbesitzer.... aber nun ist er es nicht mehr. der beleuchtungverein weiß das ja nicht umbedingt und macht weiter wie gewohnt. vieleicht war er ja auch nur passives mitglied und deshalb ist sein tod niemanden aufgefallen.

ansonsten wie schon oben beschrieben, widersprechen und frist zu abnehme des kastens setzen und fertig.

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dann fragt die Lebenden, nämlich die Werbegemeinschaft. Existiert eine schriftliche Vereinbarung oder nicht usw.? Besser noch kümmert sich der jetzige Hauseigentümer darum. Wer seid ihr? Mieter? Dann informiert den Besitzer und wenn der nichts machen will, dann soll es euch egal sein.

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