Ich bin Mieter und daran interessiert, meinen befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln.
Welchen Anspruch habe ich darauf?
Worauf muss ich achten?
Fortsetzung befristeter Mietverträge
16. Mai 2001
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Frage vom 16. Mai 2001 | 12:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortsetzung befristeter Mietverträge
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#1
Antwort vom 12. Februar 2002 | 11:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Bei befristeten Mietverträgen kann der Mieter/in schriftlich die Fortsetzung de Mietverhältnisses von dem Vermieter/in verlangen. Dies muß 2 Monate vor Ablauf der Mietzeit dem Vermieter schriftl. zugegangen sein! Ausnahmen sind Zeitmietverträge in denen ein Kündigungsgrund als Grund für die Befristung angegeben sind!
Ich hoffe geholfen haben!
Alex
Und jetzt?
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