Fortsetzung befristeter Mietverträge

16. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Dimi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortsetzung befristeter Mietverträge

Ich bin Mieter und daran interessiert, meinen befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln.

Welchen Anspruch habe ich darauf?

Worauf muss ich achten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wolfgang Alex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Bei befristeten Mietverträgen kann der Mieter/in schriftlich die Fortsetzung de Mietverhältnisses von dem Vermieter/in verlangen. Dies muß 2 Monate vor Ablauf der Mietzeit dem Vermieter schriftl. zugegangen sein! Ausnahmen sind Zeitmietverträge in denen ein Kündigungsgrund als Grund für die Befristung angegeben sind!
Ich hoffe geholfen haben!


Alex

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