Formel für Aufhebungsentgelt?

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
phippsly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Formel für Aufhebungsentgelt?

Hallo,

git es eigentlich eine Formel oder Faustregel für die Höhe eines Aufhebungsentgelts?
Wie kann ich ein Angebot des Arbeitsnehmers überprüfen bzw. korrekt errechnen?
Vielen Dank für Eure Tips!

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"phippsly"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo phippsly, wenn du eine Abfindung meinst...da gibt es keine festgelegte Formel.
Man geht von einem halben Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr im allgemeinen aus.

In einem Aufhebungsvertrag können ganz andere Fallen stecken. Es kann sich lohnen mit dem Vertrag zum Anwalt zu gehen oder - so man Mitglied ist - sich an seine Gewerkschaft zu wenden.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

(Fehlermeldung beim Senden. deswegen 2 mal Beitrag abgeschickt)

-- Editiert von venotis am 07.08.2005 21:24:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag nicht die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhält, kann eine Sperre beim AlG erfolgen.
Er muß auch auf jeden Fall den Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben angegeben haben (betriebsbedingt).

Ich halte auch die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht für sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

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