Hallo,
git es eigentlich eine Formel oder Faustregel für die Höhe eines Aufhebungsentgelts?
Wie kann ich ein Angebot des Arbeitsnehmers überprüfen bzw. korrekt errechnen?
Vielen Dank für Eure Tips!
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"phippsly"
Formel für Aufhebungsentgelt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo phippsly, wenn du eine Abfindung meinst...da gibt es keine festgelegte Formel.
Man geht von einem halben Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr im allgemeinen aus.
In einem Aufhebungsvertrag können ganz andere Fallen stecken. Es kann sich lohnen mit dem Vertrag zum Anwalt zu gehen oder - so man Mitglied ist - sich an seine Gewerkschaft zu wenden.
MfG
(Fehlermeldung beim Senden. deswegen 2 mal Beitrag abgeschickt)
-- Editiert von venotis am 07.08.2005 21:24:54
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Wenn der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag nicht die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhält, kann eine Sperre beim AlG erfolgen.
Er muß auch auf jeden Fall den Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben angegeben haben (betriebsbedingt).
Ich halte auch die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht für sinnvoll.
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