Form des Schriftwechsel

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 35x hilfreich)
Form des Schriftwechsel

Die Hausverwaltung verlangt plötzlich, dass Anfragen an die HV nur noch schriftlich in Briefform statt Email stattfinden darf.

Ist das nur rotzfrech, unhöflich oder gibt es da wirklich Formen de Schriftwechsels?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Offenbar sind da E-Mails verlorengegangen? Oder Mails waren nicht zuzuordnen?
Dem möchte die HV wohl vorbeugen?



Man kann die HV kontaktieren wie man will, sofern Gesetze und/oder vertragliche Vereinbarungen nichts vorschreiben.
Wenn der gewählte Weg keinen Zustellnachweis bringt, ist es das Problem des Absenders.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 35x hilfreich)

Nein, ich habe eher den Eindruck, dass es nach Schikane aussieht

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Die Hausverwaltung verlangt plötzlich, dass Anfragen an die HV nur noch schriftlich in Briefform statt Email stattfinden darf.

Macht ja auch Sinn, Emails gehen gerne mal verschüttet.
Ein Papier versieht man mit Eingangsstempel, und gut ist.
Man kann ja weiter E Mails schreiben, nur eben auf deren Bearbeitung nicht vertrauen.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn man vor Gericht klagt oder verklagt wird, braucht man Schriftverkehr, der vom Gericht anerkannt wird.
Und das ist bei Emails nicht unbedingt der Fall.

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#5
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

ein Grund könnte in einer "Schutzmaßnahme" des Verwalters vor zu vielen eMails liegen. Natürlich sollte man für eine akzeptable Einrichtung seine eMailkontos sorgen (die eigentliche Adresse ist rel. egal, aber es sollte schon der "real name" des Absenders genannt werden)- dann sind die eMails auch problemlos zuzuordnen. Mir fehlt hier die Erfahrung, aber ich würde sagen, dass zumindest dann, wenn es eine kurze Rückantwort zu den eMails gibt, die Gerichtsverwertbarkeit gegeben sein sollte.

Verwalter sind häufig dumm & dreist. Die unrühmliche Rechtsgeschichte des WEG und seiner gerichtlichen Interpretationen sowie die Aussicht auf viel Geld für rel. wenig Arbeit hat so manchen Globalunbegabten dazu gebracht, ein Gewerbe als Verwalter eintragen zu lassen- denn mehr ist dazu formell nicht nötig. Das Gros der Eigentümer ist letztlich froh, wenn es eine Hausgeld- Rückzahlung gibt, was quasi als Beweis für gutes Wirtschaften angesehen wird (was natürlich völliger Nonsense ist). Aber so läuft es eben....

Ach ja, um auf die Frage zurückzukommen: Wie gesagt, am ehesten Schutz vor eMailüberflutung. Das wiederum könnte ich ein bisschen verstehen (oder möchten Sie täglich 100 Mails beantworten?). Wenn die Verwaltung schlecht ist: schauen Sie zu, dass Sie sie los werden (lassen Sie sich rechtlich beraten, Tip: der Verein "Wohnen im Eigentum e.V.). Ein guter juristischer Ansatzpunkt ist die Jahresabrechnung. Die wird trotz Einwänden gerne von den meisten abgenickt- dann sind Sie mit der Beschlussanfechtung dran.
Haben Sie abeer den Eindruck, dass die Verwaltung sonst recht engagiert ist, sich an die Regeln hält- dann eskalieren Sie nicht wegen der dösigen eMails sondern suchen Sie das direkte Gespräch.

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

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