Guten Morgen,
ich habe diesmal eine Frage in nicht eigener Sache und weiss hier wirklich nicht weiter.
Eine Bekannte hat einen Kredit bei der Targo Bank nicht korrekt bedient, die Folge waren Lohnpfändung etc. soweit ist das ja alles korrekt, das steht den Gläubigern ja durchaus zu, allerdings ging es um einen Kredit aus dem Jahre 2012 in Höhe von 4500 Euro, seit nunmehr 2 jahren werden monatlich 200-300 Euro vom Gehalt meiner Bekannten gepfändet, als auch eine Ratenzahlung von 50 Euro ausgeführt.
Nach meiner Berechnung ist dieser Vollstreckungstitel schon lange zur Gänze erfüllt, daher habe ich meiner Bekannten aufgetragen sie möge sich von der Bank eine Forderungsaufstellung zukommen lassen.
Mittlerweile hat sie wohl schon 3 Mal angerufen, geschrieben etc. aber eine Forderungsaufstellung wird ihr nicht geschickt. Dafür bekommt sie jeden Monat einen neuen Ratenvertrag über diese 50 Euro :/
Meine Befürchtung ist nun, dass diese Geschäftspraxis zum Ziel hat, ihr jeden Monat aufs neue die Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung aufzudrücken, was zweifellos nicht richtig ist.
Sie unterschreibt diese Schreiben nicht, dennoch muss es doch möglich sein eine Forderungsaufstellung zu bekommen, um ggf. eine Vollstreckungsgegenklage auf den Weg zu bringen!?
Wie würdet ihr hier vorgehen, bzw. wie würdet ihr die Bank anschreiben?
Forderungsaufstellung wird einfach nicht geschickt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
In dem Titel selbst steht ja, wie hoch die Zinsen waren. Aber auch bei pessimistischer Rechnung wurden ja monatlich 250€ bedient. Über zwei Jahre ergibt das 6000€. Der Verdacht ist extrem hoch, dass alles bezahlt ist.
Wurde bisher nur die eigene Bank angeschrieben wegen aktueller Forderungsaufstellung oder auch mal das Inkasso?
Ich meine sie hat das bei beiden gemacht, auf die Schreiben wird nicht reagiert und telefonisch wird sie bei dem Inkasso immer abgebügelt als wollte sie unbegründet das die Pfändnung aufgehoben würde. Auf den Forderungsstand gehen die wohl gar nicht ein. Aber gesetzlich sind die doch verpflichtet eine Forderungsaufstellung zu senden oder?
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Ich würde es andersherum machen: Eine Gegenrechnung. Aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergibt sich ja, was an Betrag gepfändet wird, auch was für Zinsen dann berechnet werden sollen.
Dann muss man sich mal hinsetzen und anhand eines tagesgenauen Zinsrechners (zum Beispiel www.basiszins.de/zinsrechner welcher Basiszins aber auch absolute Zinssätze rechnen kann) ausrechnen, was man gezahlt hat.
Verrechnung dann gemäß §367 BGB
.
Mit den Zahlungen wird dann die Hauptforderung irgendwann immer niedriger und damit die Zinsen auch.
Das alles mal in einer Tabelle (zum Beispiel Excel) erfassen. Und kommt dann raus, dass man bereits zu viel gezahlt hat ab zum Anwalt und den direkt mit Verweis auf die Verweigerung, die Forderungsaufstellung vorzulegen, klagen lassen.
Zusatzgebühren dürfte es keine geben. Da es nach wie vor Pfändungen gibt, gab es auch nie irgendeine vernünftige Einigung. Unterschrieben wurde auch nichts.
-- Editiert von mepeisen am 07.10.2015 11:17
ok, danke dir
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