Forderungsabgabe an Inkassobüro&Schufa vermeiden.

16. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)
Forderungsabgabe an Inkassobüro&Schufa vermeiden.

Hallo,

ich bin gerade mit eine "Serviceanbieter" in Diskussion über den korrekten Kündigungstermin. Der Anbieter möchte mich noch vier Monate länger binden, als ich für richtig halte. Auch wenn die fragliche Periode erst ab Januar startet, scheint es momentan so, dass wir uns nicht einig werden.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich im Recht bin und würde es im Zweifel auch auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen. Würde aber gerne vermeiden, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, mit dem ich dann weiterdiskutieren muss. Auch möchte ich einen negativen Schufaeintrag vermeiden.

Daher frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, in Fällen wo die Standpunkte von Anfang an klar sind, diese Schritte (Inkasso, Schufa,...) zu überspringen und direkt eine gerichtliche Auseinadersetzung zu beginnnen?

Schon mal vielen Dank euch für die Tipps!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eindeutig - schriftlich nachweisbar - die Gegenseite darüber in Kenntnis setzen das die Forderung strittig ist und der Weitergabe Deiner daten gem BDSG untersagen
Ebenfalls untersagen das man Dich telefonisch kontaktiert

Am Sichersten per Einschreiben plus Vorab Fax /mail

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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