Forderungen vom Anwalt

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)
Forderungen vom Anwalt

Hallo ich hab etwas verzwickte Situation.Habe mich Anfang des Jahres vom Partner getrennt und bin in eine andere Stadt umgezogen, mein ex Partner blieb weiter in der Wohnung wohnen. Der Vermieter hatte meine Kündigung bekommen und ich gab bei den Stadtwerke angerufen und Bescheid gegeben das ich aus der Wohnung zum 1.2 raus bin , wäre alles in Ordnung, sie kümmern sich drum....heute den 9.9 bekommen ich Brief vom Anwalt in dem verlangt wird das ich Rechnung sowie etliche Mahnungen bezahle und ab heute Zinsen laufen würden. ..der Brief wurde am 8 September erstellt und Jam heute erst an.ein Anruf bei diesem Anwalt gat nix gebracht da er mir nicht dazu sagte oder eh ich soll mich mit meinem ex reden den ihn würde es nix angehen. ...hab auch nach Rechnung gefragt ob die mir zu geschickt werden kann ....Antwort war , geht ihn nix an und wurde sehr pampig denn ich würde schon sehen was ich von habe und auf gelegt........meine feage.....wie sieht es mit der vorderungen der Stadtwerke aus , können die es von mir anfordern obwohl ich ausgezogen bin und es über meinen ex lief? Ich hab auch keine sonstigen Briefe bokommen....und ob das Verhalten des Anwalts rechtens war? .....hoffe es ist verständlich worauf ich hinaus will und nicht zu verwirrend

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...



Zitat (von maria 29):
Der Vermieter hatte meine Kündigung bekommen

Selbst wenn man es beweisen könnte, das es so war, ist es irrelevant. Der Kündigungswunsch ist wirkungslos, da nur ihr beide zusammen kündigen könnt.
Du bist also noch weiterhin Mieterin, mit allen Pflichten.



Zitat (von maria 29):
ich gab bei den Stadtwerke angerufen und Bescheid gegeben das ich aus der Wohnung zum 1.2 raus bin

Nö, bist Du nicht.
Wäre im übrigen aus egal, ob Du da wohnst oder nicht.
Den Vertrag hätte man auch entsprechend kündigen müssen.



Zitat (von maria 29):
der Brief wurde am 8 September erstellt und Jam heute erst an.[/quote
Unglaublich, die haben echt einen ganzen Tag benötigt um die Biref zuzustellen? Da würede ich doch mal beim Postminister reklamieren ...
:banana:



Zitat (von maria 29):
da er mir nicht dazu sagte oder eh ich soll mich mit meinem ex reden den ihn würde es nix angehen. ...hab auch nach Rechnung gefragt ob die mir zu geschickt werden kann ....Antwort war , geht ihn nix an und wurde sehr pampig denn ich würde schon sehen was ich von habe und auf gelegt

Sicher das das ein echter Anwalt war? Mal bei der Anwaltskammer nachgefragt?

Ich würde dem Anwalt schreiben, das sich sein Schreiben zurückweise, da keine Vollmacht im Original beilag. Das ganze per Einschreiben.

Und nie wieder mit Anwalt oder Ex telefonieren, immer schön schriftlich arbeiten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Oh ich hab mich um den Monat verschrieben. ...mein Mietvertrag wurde auch gekündigt , der ex blieb dort weiterhin wohnen aber auch bei den Stadtwerke wurde der Vertrag nur über ihn abgeschlossen und lief über ihn , die kosten wurden dann privat von uns geteilt. ....es war auch die ganzen Monate nix von zu hören keine Briefe , rein gar nix.....der ist jetzt wohl ausgezogen und die finden ihn nicht...laut Anwalt wurde dann ich halt aufindig gemacht und soll jetzt zahlen ohne nur ne Erklärung zu geben wofür überhaupt und das mit ständigem verweisen auf meinen es , der eürde es wissen......

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
auch bei den Stadtwerke wurde der Vertrag nur über ihn abgeschlossen und lief über ihn

Dann hätte man sich den Anruf sparen können (und auch sollen).


Der Anwalt spekuliert offenbar sarauf, das er in Dir eine Dumme gefunden hat, der man was vom Pferd erzählen kann.


Wie gesagt, ich würde ihm nur den genannten Dreizeiler schreiben und dann mal schauen was da kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok Danke schön.....das wäre am Montag mein nächster Schritt sowie der Gang zu meinem Anwalt.vielen dank für die Antwort

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von maria 29):
sowie der Gang zu meinem Anwalt.

Der arbeitet nicht kostenlos. 200-250 EUR solltest Du da rechnen.

So ein Schreiben bekommst Du auch ohne Anwalt hin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maria 29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Das mit dem Geld ist mir auch bewusst :) möchte gerne die ganze Situation abklären , sprich das Verhalten vom Anwalt sowie um was es sich überhaupt handelt....denn eine vernünftige Antwort hab ich von dem Herrn nicht bekommen. .....und das wurmt mich sehr

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Fordere schriftlich beim RA die Rechnungskopie, den Vertrag und eine Vollmacht an.

Du glaubst doch nicht wirklich mit dem RA tel zu haben? Meist rufst du in einem Call Center an.

1x Hilfreiche Antwort

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