Forderungen vollstrecken gegen Italiener?

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bernulph
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen vollstrecken gegen Italiener?

Mein Onkel hat eine Forderung gegen eine Deutsche mit festen (und einzigem Wohnsitz) in Italien. Diese weigert sich zu zahlen und mein Onkel beabsichtigt, die Forderungen notfalls gerichtlich einzutreiben.
Meine Frage: hat er überhaupt eine reelle Chance? Selbst wenn das Recht auf seiner Seite ist, in Deutschland beantragt er einen Pfändungsbeschluss (oder wie das halt so geht), aber ist das in Italien denn durchsetzbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#2
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
ich habe genau das gleiche Problem! Ich habe nun gelesen, dass dieser Mahnbescheid kostenpflichtig ist.
Besteht eigentlich die Möglichkeit, die Polizei in Italien zu verständigen, dass diese Person in Italien meine Rechnung nicht bezahlt hat?!
Ich glaube, in Deutschland kann man das so machen, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Bevor ihr euch da in Kosten stürzt müsst ihr prüfen, ob die deutschen Gerichte international zuständig sind:

"Die deutschen Gerichte sind für das grenzüberschreitende Mahnverfahren zuständig, wenn sie international zuständig sind. Die Internationale Zuständigkeit besteht in der Regel dann, wenn

der Schuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (Art. 2 I E***VO I; Art. 2 I L***Ü), oder
die Parteien einen deutschen Erfüllungsort vereinbart haben (Art. 5 Nr. E***VO I, Art. 5 Nr. 1 L***Ü), oder
der Erfüllungsort aus anderen Gründen in Deutschland liegt (Art. 5 Nr. 1 E***VO, Art. 5 Nr. 1 E***Ü i.V.m. Art. 57 CSIG)
die Parteien einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben (Art. 23 E***VO I), ..."
Quelle (von Lilo geklaut, s.o.)

Gerichtsstand des Erfüllungsorts ist meistens der Wohnsitz des Schuldners, § 29 ZPO , § 269 BGB . Wenn der in Italien sitzt ...

Das mit der Anzeige bei der Polizei. Die dt. Polizei würde sagen, das ist ein zivilrechtliches Problem, da machen wir nichts und auf den Zivilrechtsweg verweisen. Die Anzeige müssten sie zwar trotzdem aufnehmen. Bringen würde das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts. Regelmässig wird das eingestellt. Ausser es handelt sich glasklar um Betrug o.ä.

Wie das in Italien ist weiss ich nicht, vermutlich auch nicht viel anders.

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#4
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)

Würde die Polizei vor Ort wenigstens hingehen und ihm zum Zahlen auffordern?
Damit wäre mir schon sehr geholfen!!
Er hat einfach keine "Lust" zu zahlen, das Geld hätte er schon :-(
Und per Mail drohe ich ihm schon eine Weile...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2010 09:00:11
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.12.2010 11:34:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 19x hilfreich)

In Italien lässt das Zivilverfahren, geregelt in Codice di procedura civile (ZPO) und codice civile (ZGB) zu wünschen übrig. Das Verfahren ist leider sehr "eingerostet" dort und müsste dringend an heutige Gegebenheiten angepasst werden. In Italien warten Gläubiger nicht selten 10 Jahre auf ihr Geld, selbst wenn der Schuldner das Geld locker hätte. Ist leider so, in der Hoffnung dass da mal etwas getan wird.

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#8
 Von 
PusongBato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)

Im Rahmen der EU-Bestimmungen sollte es möglich sein

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