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Forderungen nach Sachleistungen für Hartz-IV-Kinder

AFP VOM 9.2.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 4575 Aufrufe
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Hartz IV

Von der Leyen sieht soziale Tragweite des Karlsruher Urteils

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV ist die Forderung lautgeworden, in eine Neuberechnung auch Sachleistungen für Kinder einzubeziehen. Die geforderten Neuregelungen müssten nicht zwangsläufig durch Geldleistungen gewährleistet werden, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte das Urteil der Verfassungsrichter.

Von der Leyen betonte im ZDF, die Richter hätten neben dem "körperlichen Existenzminimum" die Bedeutung von gesellschaftlicher Teilhabe und sozialen Beziehungen unterstrichen. "Das gehört für das Gericht und für uns alle hier im Staat zum Existenzminimum hinzu." Als Beispiele für Sachleistungen nannte die Ministerin Materialien für die Schule, oder Nachhilfe für die Kinder, deren Eltern ihnen in einem bestimmten Fach nicht helfen können. Es müsse aber geklärt werden, dass diese Leistung, wie etwa auch ein Schulranzen oder ein Zuschuss zu einer Klassenfahrt "beim Kind auch ankommt".

Auch der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, sprach sich für Sachleistungen statt höherer Hartz-IV-Sätze aus. In einem Interview der "Bild-Zeitung" sagte Sinn: "Hartz IV muss nicht zwingend erhöht werden. Denn das Gericht hat ausdrücklich erklärt, dass die Sätze nicht zu niedrig sind! Sie müssen nur besser begründet werden." Sinn empfahl, zusätzliche Leistungen für Kinder grundsätzlich als Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. "Das können Schulbücher oder Mittagessen in der Schule sein."

Der Ökonom warnte zugleich vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt, falls der Regelsatz für Hartz IV angehoben werde: "Die Anreize, einen Job anzunehmen, sollten keinesfalls schrumpfen. Sonst steigt die Arbeitslosigkeit wieder auf ein Niveau wie vor fünf Jahren."

Der designierte Linken-Chef Klaus Ernst forderte dagegen eine deutliche Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes. Parallel dazu müsse "endlich auch ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden", erklärte Ernst in Berlin. "Der Mindestlohn muss so hoch sein, dass ein Vollzeitjob netto deutlich mehr bringt als die Grundsicherung."

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, bezifferte den Mehrbedarf von Kindern gegenüber der jetzigen Hartz-IV-Regelung je nach Altersgruppe auf 21 bis 42 Euro. Dies habe eine eigene Bedarfsberechnung des Caritasverbandes ergeben, sagte Neher im Sender Phoenix.

Für eine Senkung des Regelsatzes sprach sich der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, aus. "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz IV-Sätze zu niedrig sind", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen", betonte Weiß.

Kritik an dem Urteil kam von Innenminister De Maiziére (CDU). "Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung", sagte De Maiziére der "Bild-Zeitung" (Mittwochsausgabe). Das Gericht hatte geurteilt, dass die Art und Weise der Festlegung der Regelsätze verfassungswidrig sei. Vor allem der Satz für Kinder sei ohne angemessene Überprüfung "ins Blaue hinein" ermittelt worden.

10. Februar 2010 - 03.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Regelungen
Seite 2: Forderungen nach Sachleistungen für Hartz-IV-Kinder
Seite 3: CSU-Mittelstand warnt nach Urteil vor Erhöhung von Sozialleistungen
Seite 4: Linke sieht in Urteil zu Hartz IV Ohrfeige für Regierung
Seite 5: Von der Leyen begrüßt Vorgaben des Verfassungsgerichts für Kinder

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