Forderungen geltend Machen

2. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen geltend Machen

Hallo,

Situation:
Person A verleiht Person B Geld in höhe von xxx€.
Person A lässt sich von Person B einen Schuldschein schriftlich unterschreiben indem Person B einwilligt den gesamten Betrag von xxx€ in monatlichen Raten von xx€ zurück zu zahlen. Es wurde aber nicht schriftlich festgelegt ab wann und bis wann Person B diesen Betrag zurückzuzahlen hat. Person B ist der Meinung zu sein einfach gar nicht zu zahlen, da selbst nach mehrfacher Aufforderung der monatlich vereinbarte Betrag nicht gezahlt wurde.
Frage:
Hat Person A jetzt rechtlich gesehen etwas in der Hand, um seine Forderungen bei Person B geltend zu machen? Wenn ja wie soll Person A vorgehen?
Hier ein Bild vom Schuldschein (Persönliche Daten zensiert) http://imgur.com/vkkNfJg

-- Editier von h4ppy am 02.10.2015 12:39

-- Editiert von Moderator am 02.10.2015 16:34

-- Thema wurde verschoben am 02.10.2015 16:34

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Dann kündigst Du schriftlich das Darlehen (im BGB stehen die Fristen) per Einschreiben, Rückschein. Und nach Fristablauf gibt es einen Mahnbescheid.

wirdwerden

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#2
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Was genau heißt das ich das Darlehen kündige? Wäre ich Person "A", warum wäre es mir hilfreich wenn ich es kündige? Dann habe ich doch nichts mehr gegen Person "B" in der Hand oder verstehe ich das Falsch?

Person "A" konnte den Betrag bar aufbringen, musste sich also kein Darlehen nehmen.

Grüße

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was genau heißt das ich das Darlehen kündige? Na, falls Sie Person A sind, schreiben Sie eine Brief an Person B: "Hiermit kündige ich Ihnen das Darlehen über xxx Euro und fordere Sie auf, dieses bis zum 20.10.2015 auf mein Konto xyz zu überweisen.
Wäre ich Person "A", warum wäre es mir hilfreich wenn ich es kündige? Weil es dann fällig ist - also zurückgezahlt werden muß.
Dann habe ich doch nichts mehr gegen Person "B" in der Hand oder verstehe ich das Falsch? Das verstehen Sie allerdings komplett falsch.

Person "A" konnte den Betrag bar aufbringen, musste sich also kein Darlehen nehmen. Ja und? Es geht hier gerade darum, daß Person A Person B das Darlehen kündigt. Dafür ist es völlig egal, woher Person A das Geld hatte.

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#4
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das heißt also sobald Person "A" das Darlehen kündigt, ist Person "B" verpflichtet zu zahlen? Muss Person "A" einen bestimmten Grund für die Kündigung angeben?

Ich finde zu den Fristen immer nur Angaben aus der Sicht eines Schuldners. Wie sieht das ganze aus der Sicht aus von jemanden der Fordert? An welche Frist muss man sich halten? (wenn überhaupt).

Welche Möglichkeiten gibt es zzgl. den Mahnungen? Darf ich einen "Geldeintreiber Dienst" einschalten, auf Kosten des Schuldners?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

das heißt also sobald Person "A" das Darlehen kündigt, ist Person "B" verpflichtet zu zahlen? Ja.
Muss Person "A" einen bestimmten Grund für die Kündigung angeben? Nein.

Ich finde zu den Fristen immer nur Angaben aus der Sicht eines Schuldners. Wie sieht das ganze aus der Sicht aus von jemanden der Fordert? An welche Frist muss man sich halten? (wenn überhaupt). Tja, die ist hier verhältnismäßig lang - mit dem 20.10. als Kündigungsdatum bin ich da etwas über das Ziel hinausgeschossen. Leider haben Sie nie eine Fälligkeit der Raten vereinbart - es kommt also keine fristlose Kündigung in Frage. Insofern sind es 3 Monate. Siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-eines-privaten-Darlehens---f220160.html

Darf ich einen "Geldeintreiber Dienst" einschalten, auf Kosten des Schuldners? Eher nicht - aber da fragen Sie besser mal im UF Inkasso nach.

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#6
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo da bin ich wieder.

Person A hat Person B den "Kredit" fristgerecht gekündigt und via Einschreiben mit der Post zugesendet. Daraufhin hat Person A ein Foto via Nachricht von dem Bruder des Schuldners bekommen, indem ein "Abholschein" der Deutschen Post zu sehen ist, mit der Frage "ob es von ihm komme" Diese Nachricht wurde ignoriert. Schuldner (Person B) & Bruder wohnen zusammen in einer Wohnung.

Jetzt hat Person A den Brief von der Deutschen Post als Retour zurück bekommen mit der Begründung *nicht angeholt*. Man sieht also das hier wieder versucht wird das ganze zu umgehen und in die Länge zu ziehen.

Welche Möglichkeiten bleiben Person A jetzt noch um an sein Geld zu kommen? Wenn Person A die Kündigung selber in den Briefkasten wirft, landet dieser Wahrscheinlich im Müll und es wird behauptet es sei niemals ein Brief gekommen.

Grüße

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zustellung per Gerichtsvollzieher!

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#8
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

könntest du bitte etwas ins Detail gehen ? Wie kann Person A da vorgehen? Und kommen da Kosten für Person A auf?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie beauftragen den GV mit der Zustellung Ihres Kündigungsschreibens.

Kosten ca. 10-20 €.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

danke erstmal für die Hilfreichen Antworten. Kündigung ist angekommen, Person A hat die Bestätigung des GV erhalten. Bleiben noch einpaar Fragen offen: Person A hat in der Kündigung den Erhalt der Kündigung in Schriftlicher Form angefordert, Person B ist diesem nicht nachgekommen.

Desweiteren ist die Kündigungsfrist abgelaufen, Geld ist noch keins gekommen. Um das ganze mal langfristig zu betrachten, welche Schritte sind jetzt Sinnvoll, dass Person A an ihr Geld kommt? Mahnungen? Wenn ja wie viele? Durch dieses ganze Unterfangen enstehen ja auch Umkosten, da man davon ausgehen kann das Person B auch jeden weiteren Brief ignorieren wird. Gibt es eine Möglichkeit das ganze mithilfe einer dritten Partei anzufordern?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Person A hat in der Kündigung den Erhalt der Kündigung in Schriftlicher Form angefordert, Person B ist diesem nicht nachgekommen.


Unwichtig!

Zitat:
Desweiteren ist die Kündigungsfrist abgelaufen, Geld ist noch keins gekommen. Um das ganze mal langfristig zu betrachten, welche Schritte sind jetzt Sinnvoll, dass Person A an ihr Geld kommt? Mahnungen? Wenn ja wie viele?


Ohne weitere Mahnung(en) MB beantragen + anschl. (mit VB) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

MB = Mahnbescheid?
VB = ? Vollstreckungsbeamter?

Sorry die Abkürzungen sind mir nicht geläufig.

Ich gehe davon aus diese Dokumente beim Amtsgericht beantragen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

MB = Mahnbescheid

VB = Vollstreckungsbescheid

Zitat:
Ich gehe davon aus diese Dokumente beim Amtsgericht beantragen zu können?


Bei Ihrem zuständigen Mahngericht (in welchem Bundesland wohnen Sie?)!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne in NRW

Was werden mich diese Dokumente kosten? Gibt es eine Möglichkeit diese kosten vom Schuldner tragen zu lassen? Wäre ja alles nicht notwendig, hätte Person B diese seine Schulden beglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ich wohne in NRW


In NRW gibt es 2 zentrale Mahngerichte, und zwar:

1) AG Euskirchen = zuständig für Wohnsitz Bezirk OLG Köln

2) AG Hagen = zuständig f. Wohnsitz Bezirk OLG Düsseldorf od. OLG Hamm


Zitat:
Was werden mich diese Dokumente kosten?


Streitwert?

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit diese kosten vom Schuldner tragen zu lassen?


Kosten trägt Ihr Gegner, wenn bei ihm was zu holen ist (Sie müssen die Kosten erstmal verauslagen!).

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
h4ppy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Streitwert = 600€

was genau heißt wenn was bei ihm zu holen ist? Was passiert im schlimmsten Fall? Ich bleibe auf den Kosten der Umstände und den Schulden hängen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Streitwert = 600€



32,-- € Gerichtskosten

Zitat:
was genau heißt wenn was bei ihm zu holen ist? Was passiert im schlimmsten Fall? Ich bleibe auf den Kosten der Umstände und den Schulden hängen?


So ist es!

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