Forderung von infoscore Forderungsmanagement GmbH

18. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
kreuzbauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung von infoscore Forderungsmanagement GmbH

Hallo zusammen,
mein Mutter hat heute Folgenden Brief der Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen:

Forderungssache der Firma Qulle Gmbh

Sehr geehrte Frau ......,

die oben bezeichnete Forderung wurde uns von der Fa. Isar Inkasso mit dem dortigen Az. ...... zur weiteren Bearbeitung übergeben. Es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten.

Die Forderung Beläuft sich per 16.08.2012 auf 4337,48€.

Wir bitten Sie den Fälligen Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angegebene Konto, unter Angabe des obigen Aktenzeichens als Verwendungszweck zu überweisen.
Etwaige mit der Isar Inkasso getroffene Zahlungsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

Zahlungen sind künftig auf das unten angegebene Konto zu leisten. Etwaige Daueraufträge bitten wir zu ändern.

Gleichzeitig bitten wir Sie künftig Korrespondenz ausschließlich mit dem obigem Aktenzeichen zu führen.

Sollten Ihnen die Zahlung des Gesamtbetrages bis zum angegebenen Termin nicht möglich sein, bitten wir das beigefügte Antwortformular ( Ratenvereinbarung )auszufüllen und an uns zurücksenden.

Mit freundlichen Grüßen

infoscore Forderungsmanagement GmbH

Da wir von dieser Forderung heute das erste mal was gehört haben, haben wir sofort die Service Nr. angerufen und nachgefragt. Dort hat man uns gesagt das die Forderung aus dem Jahre 1984 seihe. Auf der frage wie es den zu so einer Summe kommt gab es diese Erklärung: Die offene Summe von 1984 ( 770 DM )+ die Zinsen von 1984 bis 2012 ergebe die Gesamt summe von 4337,48€.
Darauf hin habe ich den Service Mitarbeiter gebeten mir eine genaue Auflistung über die gesamten kosten zu schicken, worauf er Antwortete das würde nicht machbar seihen das einzige was er mir schicken könne wär ein Titel vom Gericht aus dem Jahre 1984 ???

Ich fasse noch mal zusammen.
Punkt 1. wir Hören zu ersten mal das wir einen Offenen Betrag haben sollen.
Punkt 2. Darf man jemanden für 28 Jahre Zinsen in Rechnung stellen ohne Sie jemals angeschrieben zu haben??
Punkt 3. Die Firma Isar Inkasso Kanten wir seit heute nicht.
Punkt 4. Es heißt ja es liege ein Titel bei Gericht vor
muss der nicht dann bei der Schufa bekannt sein? (laut Schufa aussumpft von diesen Jahr ist nichts bekannt)
Punkt 5. Ist es Normal das auf den Brief kein direkter Ansprechpartner steht und es keine unterschrift gibt ???

Was sollen wir jetzt machen wir sind in Moment mit der Situation voll überlastet.
Für jeden Rat bin ich sehr Dankbar .




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Ihr solltet euch unbedingt eine Kopie des Titels zuschicken lassen. Es kann sehr gut sein, dass es sich um eine (selbstverständlich versehentliche...) Personenverwechselung handelt. Außerdem solltet ihr den Inkasso-Laden um Vorlage einer Vollmacht bitten. Die Zinsen wären - abgesehen von den Zinsen der letzten drei Jahre - verjährt.

In etwa so (per Einschreiben):

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen geltend gemachte Forderung weise ich hiermit zurück. Mir ist nicht bekannt, dass ein gerichtlicher Titel gegen mich besteht.

Hiermit fordere ich Sie auf, den angeblichen gerichtlichen Titel, eine auf Sie lautende Vollmacht der Quelle GmbH im Original sowie eine exakte Aufschlüsselung des von Ihnen geltend gemachten Gesamtbetrags vorzulegen.

Im Übrigen wären die von Ihnen geltend gemachten Zinsen überwiegend - abgesehen nur von den Zinsen der letzten drei Jahre - verjährt.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort zu Punkt 4.: Nein.
Antwort zu Punkt 5.: Tendenziell unseriös, aber nicht verboten. Die Inkasso-Unternehmen dürften ihre Mitarbeiter deshalb anonym halten, damit diese im Schutze der Anonymität um so ungenierter agieren. Wenn die Mitarbeiter wüssten, dass ihr Name auf dem Schreiben steht, würden sie wahrscheinlich so manche Sachen nicht mitmachen wollen.

-- Editiert Heinz Dieter am 18.08.2012 13:08

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Mir fehlt die Aufklärung, ob Mutter damals Quelle-Kunde war und ob ein Umzug stattfand vor ca. 25-28 Jahren, der die Zustellung von Mahnungen +Titel verhindert hat.
Oder wird die HF nicht bestritten?

Hintergrund: gab es von der Mutter kein Kundenverhältnis, dann ist das ein Schuß ins Blaue der Infoscore über die Adressermittlung, die wieder mal falsch ist. Man hat den Verdacht ... aber versucht es einfach mal so.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Formulierungsvorschlag

.............Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusenung folgender Unterlagen :

Kopie des Titels

Forderungsaufstellung geme BGB 367

Gläubigervollmacht gem BGB 174
..............

Über die Verjährung der Zinsen wurde hier schon einiges gesagt
Sollte tatsächlich ein Titel bestehen wäre es sehr sinnvoll über Verwirkung nachzudenken

Übrigens haben Zahlungen m.w ausschließlich an den Insolvensverwalter zu erfolgen

Sehr ominös
Inkasso gibt Forderungseinzug an anderes Inkasso ab
Warum blos ?

http://www.cawin.de/cawin_infothek/source/newtopic15.html

quote:
5. Verwirkung

Wenn eine Forderung noch nicht verjährt ist, kann sie nach Ablauf eines längeren Zeitraumes verwirkt sein. Dies bedeutet, dass die Geltendmachung der Forderung rechtsmissbräuchlich wäre. Im Gegensatz zur Verjährung gibt es hier keine gesetzlichen Fristen, sondern es ist jeweils der Einzelfall zu betrachten. Das Ergebnis ist demnach nie völlig sicher.

Für eine Verwirkung sind sowohl das Zeitmoment als auch das Umstandsmoment zu beachten. Zeitmoment heißt, dass bereits eine lange Zeit vergangen sein muss, in der sich der Gläubiger nicht gemeldet hat, wobei zwischen privaten und gewerblichen Gläubigern zu unterscheiden ist. Für eine Bank oder Sparkasse ist es z.B. nicht branchenüblich, sich 9 Jahre lang beim Schuldner überhaupt nicht zu melden, so dass die Verwirkung hier allein schon durch Zeitablauf eintreten kann (Landgericht Trier, NJW-RR 1993, 55).

Das Umstandsmoment setzt voraus, dass der Schuldner darauf vertrauen durfte, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird. Er muss also entweder aus dem Schweigen des Gläubigers oder einem anderen Verhalten schließen können, dass auf die Forderung verzichtet wird.



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

zu viel der Mühe
Die Mutter hatte damals kein Kundenverhältnis zu Quelle und es könnte allenfalls ein Titel gegen Erblasser sein, was nicht zieht wegen Ausschlagung. Vermutlich hat Muttern noch nicht mal an der Adresse auf dem Titel gewohnt.
Titel zuschicken macht allenfalls Sinn um Gegenbeweise in der Hand zu haben. Den Hinweis auf eine Personenverwechselung würde ich nach Lage der Dinge in den Vordergrund stellen!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kreuzbauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen dank an allen die sich hier Gedanken über mein Fall gemacht haben.

Wir haben wirklich sehr gute Tipps erhalten ob hier im Forum oder auch als Privat Nachricht, dafür möchte ich mich nochmal herzlich bedanken.

Da der Fall wohl doch ein wenig komplizierter ist
und es sich nicht grade un wenig Geld handelt, haben wir uns jetzt dazu entschlossen einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Gruß
Kreuzbauer



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

im Zweifelsfall eine gute Entscheidung!

Berichte doch bitte nach Klärung was des Rätsels Lösung war.

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