Forderung von Klarna | COEO

25. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung von Klarna | COEO

Schönen guten Tag zusammen, dies ist mein erstes Problem mit einer Inkassofirma deswegen diese Frage.

Es geht um eine Forderung von Klarna die von COEO eingetrieben werden soll.

Ich bestellte etwas bei Wish über über ein Gesamtbetrag von 7,80€.
Am 22.10 kam die erste Mahnung mit 3.95€ Verzugskosten.
Am 4.11 kam die zweite Mahnung mit weiteren Verzugskosten von 3.95€ --> Insgesamt also 15.70€.
Das Zahlungsziel war der 13.11.

Durch diesen kleinen Betrag ist das bei mir leider immer wieder in Vergessenheit geraten.
Und so ist die Zahlung von 15.70€ erst am 16.11 bei Klarna eingegangen, hab ich nachgefragt.

Mir war es bewusst das es später als Gefordert war, doch ihr Geld hatten sie ja dann :)

Doch dann traf mich der Schlag. Ich erhielt am 22.11 ein Inkasso-schreiben von COEO Inkasso.
Klarna hatte direkt am 14.11 COEO eingeschalten.

Hauptforderung = 15.70€
Zinsen gem. §288BGB bis 28.11 = 0.03€
1,0 Inkassovergütung gem. §13RVG mit 2300 VV RVG = 45€
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG = 9 €

= 69,73€

Plus Drohung mit der Schufa wenn ich nicht bis zum 28.11 zahle.

Aus 15.70€ wurden auf einen Schlag 69,73€, das ist mir komplett unverständlich.

Ich bitte hiermit um Hilfe wie ich mit der Sache am besten umgehe, da der eigentliche Gläubiger 'Klarna' ihre geforderte Summe bereits hat.


Vielen Dank.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Standardvorgehen: Forderung (schriftlich) ggü. dem Inkasso zurückweisen, weitere Bettelbriefe ignorieren, gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und so ist die Zahlung von 15.70€ erst am 16.11 bei Klarna eingegangen

Wann hattest du es denn überwiesen? Der 13.11. war ein Sonntag. Gemäß BGB war damit Fristende der Montag. Wenn du am Freitag davor überwiesen hattest, war es rechtzeitig.

Zitat:
Plus Drohung mit der Schufa wenn ich nicht bis zum 28.11 zahle.

Ab zur Polizei. So eine pauschale Drohung stellt Nötigung dar. Insbesondere wenn du längst bezahlt hast.

Ansonsten stimme ich fm89 zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Schönen guten Abend und danke schonmal für die zwei guten Antworten.

Das Geld wurde wirklich erst am 15.11 von mir überwiesen.


Gibt es für die schriftliche Zurückweisung eventuell eine Vorlage oder Punkte die unbedingt enthalten sein sollen?


Danke :)

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#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Inkassogebühren sind im zusammenhang mit onlinebezahldiensten wie klarna selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt.

In den einschlägigen urteilsdatenbanken wie jurion.de ist kein einziger Hinweis das das jemals versucht wurde

Bei den mahngebuehren trickst klarna ebenfalls.maximal 2.50 wäre pro mahnung zulässig. Geh mal auf Trustpilot. de und schau Dir die Bewertungen an. :-P

Coeo schiebt noch einige schreiben von ra mumm nach. Aendert nichts am Sachverhalt

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#5
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Schönen Guten Tag.
Der Widerspruch von meiner Seite ist raus.

Doch ein Sache hab ich noch. Mir ist gerade aufgefallen das ich leider nicht 15.70 an Klarna überwiesen habe sondern nur 15.50€.

Wie überweis ich die 20ct jetzt am besten und sollte ich vllt da eine Art Verzugszinsen von 1-5 Euro mit überweisen(an Klarna)?

Und Klarna hat meine 15.50€ an COEO geschickt. Wird das immer so gemacht oder kann das mir soweit egal sein?


Dankeschön

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#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Was hattest du im uberweisungtraeger als Verwendungszweck eingetragen?

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#7
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Den Verwendungszweck habe ich aus der zweiten Mahnung entnommen ohne zusätzlichen Kommentar.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit rund 8€ Mahngebühren sind die sehr gut bedient. bei eMail-Mahnungen ist der Schaden kaum messbar. Bei Briefpost entstehen auch keine 8€ Schaden. Insofern, selbst wenn es weniger war, war es im Grunde trotzdem genug.

Meiner Meinung nach braucht Klarna keine Hilfe von Inkassobüros.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ok aber es war die mahnung von klarna und nicht von coeo?

P. S klarna kann verrechnen bzw angebl weiterleiten wie sie wollen. Das hat Dich nicht zu interessieren. Mit der Zahlung an klarna bist Du aus dem Schneider.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klarna klagt nicht weil es ein Onlinebezahldienst ist
http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119
Außerdem ist die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

-- Editiert von thehellion am 29.11.2016 22:43

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
Ok aber es war die mahnung von klarna und nicht von coeo?

P. S klarna kann verrechnen bzw angebl weiterleiten wie sie wollen. Das hat Dich nicht zu interessieren. Mit der Zahlung an klarna bist Du aus dem Schneider.


Schönen guten Tag. Sorry für die so späte Antwort, doch Coeo hat sich jetzt erst wieder gemeldet.
Erst kamen zwei Mahnungen seitens Klarna und dann ein schreiben von Coeo.

So nun nach knapp 2 Monaten, nach meinem Schreiben das ich nicht gewillt bin zu zahlen. meldeten sich die netten Leute von Coeo noch einmal bei mir. Diesmal aber nur via Email.
Liest sich aber jetzt eher wie ein Rundschreiben was wohl jeder noch offene "Schuldner" bekommt.

Kurz gesagt muss ich darauf einfach nicht eingehen und sie werden es irgendwann nicht mehr versuchen?


Hier die Email

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXX,

Gläubiger können Inkassounternehmen mit dem Einzug von Forderungen beauftragen, sofern das Inkassounternehmen eine registrierte Person nach § 10 Abs.1 Satz 1 Nr.1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist. Die insoweit anfallenden Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind gemäß § 4 Abs.5 RDGEG bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung vom Schuldner erstattungsfähig. Bei einer Forderung mit einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR liegt die Vergütung eines Rechtsanwaltes unter Zugrundelegung einer 1,3-fachen Gebühr (§ 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG) bei 58,50 EUR und bei Forderungen bis 1.000,00 EUR bei 104,00 EUR. Diese erstattungsfähige Inkassovergütung hat der Schuldner im Rahmen des Verzuges zu ersetzen.

Die coeo Inkasso GmbH ist ein beim OLG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 3712 E 1 - 6.429 registriertes Inkassounternehmen (vgl. www.rechtsdienstleistungsregister.de). Wir dürfen zudem betonen: Die als erstattungsfähig angesehene Inkassovergütung wird im vorliegenden Falle nicht überschritten. Aus diesen Gründen erwarten wir den Ausgleich der Restforderung in Höhe von 54,23 EUR bis zum 26.01.2017.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Schönen guten Tag.
Hab jetzt den Mahnbescheid bekommen.

Zitat:
Hauptforderung: 23 ct
20ct aus Kaufvertrag+Mahnkosten
3ct Zinsen

Verfahrenskosten: 86€
-Gerichtskosten 32€
-Rechtsanwaltkosten 54€

Nebenforderung 54€ (Inkassokosten)


Jetzt schwirren mir 3 Pläne im Kopf:
1. Komplett Widersprechen und gut ist.
2 Hauptforderung noch an Klarna zahlen und nur dem Rest widersprechen im Mahnbescheid.
3. Hauptforderung noch an Klarna zahlen und trotzdem dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Was wäre am sinnvollsten?

Dankeschön.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zu 1 tendieren. Du hattest am Anfang viel zu viel überwiesen. Dass jemals noch diese 23 Cent offen waren, ist eher als Witz zu bezeichnen. Mit den knapp 8€ sind sie bedient. So hohe Mahnkosten bekommen sie vor einem Gericht normalerweise nicht durchgesetzt.
Insofern war nichts mehr offen, oder?

Dass im übrigen ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts braucht, um Mahnbescheide auszufüllen, würde ich dem Aufsichtsgericht mal anzeigen. Nach dem Motto "Prüfen Sie bitte mal die Sachkunde und Fachkenntnis der dortigen Mitarbeiter. Wenn die für eine Tätigkeit, die nicht nur einfach ist, sondern zu den Kernkompetenzen eines Inkassos gehören, zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen sind, wieso haben die dann eine Zulassung? Gemäß RDG muss das Inkasso über besondere Sachkunde und Fachkenntnis Verfügung, damit es die Tätigkeit ausüben darf."

Eine solche Beschwerde beim Aufsichtsgericht kostet nur Briefporto.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das interesiert mich
Verlink mal anonymisiert den MB

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#15
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen
Gut dann werde ich den Mahnbescheid komplett widersprechen.
Was halt offen ist sind die 20ct, jetzt 23ct, die natürlich aus den mahngebühren bestehen.

Und dann mal schauen was sie weiter tuen möchten.
Der ganze Stress nur wegen 2 Tagen zu spät bezahlt.
Das wird mir nicht noch einmal passieren ^^

@thehellion

Was genau interessiert dich daran?
Die Auflistung der "Kosten"?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was halt offen ist sind die 20ct, jetzt 23ct, die natürlich aus den mahngebühren bestehen.

Nur um das nochmal klar zu stellen: Meiner Meinung nach ist da nichts offen. denn die haben viel zu hohe Mahngebühren erhoben. Rechnet man mit Mahngebühren in erlaubter Höhe sind auch angeblich noch offene Zinsen längst bezahlt.

Das ist bei Inkassos ein beliebter Trick, das Überwiesene erst mal mit Unfug zu verrechnen und dann zu behaupten, es seien noch Hauptforderungen oder Zinsen offen. So etwas geht aber normalerweise nicht durch bei Gericht und wenn man sich wehrt.

Signatur:

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#17
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Das geht nie im Leben vor Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
@thehellion

Was genau interessiert dich daran?
Die Auflistung der "Kosten"?


Alles interesiert mich hier
Verlink mal und deck aber den Namen ab

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lulaland
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Schönen guten Tag.

Entschuldigung thehellion für die späte Antwort, aber ich denke das alle angeblichen Forderungen hier im Thread schon genannt wurden.

Für alle weiteren Leser oder späteren Interessenten mit dem gleichen/ähnlichen Problem:

Ich habe den Mahnbescheid komplett widersprochen und bis jetzt (über 3 Monate nach dem Mahnbescheid). Gab es keine weiteren Briefe vom Inkassounternehmen oder dem Gericht.

Falls sich daran etwas ändert würde ich es hier natürlich noch einmal posten.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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