Forderung von KSP Innogames

22. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
derpaddel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von KSP Innogames

Guten Tag,

Ich wende mich hier an euch da nach über 1 Jahr ein Schreiben der KSP erhalten habe über eine Zahlungsaufforderung von xx.xx €und zwar von der oben genanneten KSP.
da ich bisher von innogames keine Abmahnung zur Zahlung einer Summer erhalten habe, zudem der Betrag viel zu hoch ist.
Kann mir wer Hilfe, Tipps oder Anregungen geben ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

las dir erst mal eine Forderungsaufstellung schicken, dann weiter sehen.

Gruß ré

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#2
 Von 
derpaddel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die war dabei
nur kommt es mir extrem unseriös das man per sofortüberweisung o.ä. überweisen soll
Anwaltsgebühr und Auslagepauschale zusammen mit Vorgerichtlichen Mahnkosten, Rücklastschriftkosten, Verzugszinsen und Hauptforderung


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#3
 Von 
derpaddel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem weiß ich nicht woher die meine adresse haben

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#4
 Von 
derpaddel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich Widerspruch per E-Mail einreichen oder nicht ?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ist die eigentliche Forderung denn berechtigt? Wenn ja, wiéso hast du sie nicht gezahlt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
derpaddel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja eben nicht wären sie berechtigt gewesen hätte ich ja gezahlt

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das heißt, du hast nie etwas bei denen gekauft? Dann schreibe das doch KSP. "Werte KSP. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe keinerlei kostenpflichtige Verträge mit ihrer Mandantin abgeschlossen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Bevor du dich um Kopf und Kragen schreibst, stell doch bitte mal das Schreiben von KSP hier ein. (Scan, Foto..) Namen und Aktenzeichen unkenntlich machen.

Grob zusammengefasst behauptet KSP, dass Du bei dem Laden (Onlinespiel) irgendwas (Zusatzfunktion etc...) per Lastschrift gekauft hast, welche mangels Deckung nicht ausgeführt wurde.
In diesem Fall bedarf es auch keiner vorherigen Mahnung, durch das Platzen der Abbuchung wärst Du automatisch in Verzug.

Du sagst, dass Du nichts bei Innogames gekauft hast, dass solltest Du dann KSP mitteilen.





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#9
 Von 
M.Sch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wen du Widerspruch eingelegt hast ! Nicht Zahlen ! Auf jedenfall widerspruch einlegen !
Selbst wenn du kein widerspruch eingelgt hast wird nichts von den Betrügerverein kommen ! Wenn die was gegen dich in der Hand hätten hätten die das schon länst eingeklagt oder ein gerichtlichen Mahnbescheid geschickt und nicht 1 Jahr gewartet. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (Was nie passieren wird)widerspruch einlegen die sind in der Beweispflicht.

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