Forderung von Infoscore und Sky

26. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
muszel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Infoscore und Sky

Hallo zusammen,
ich habe hier schon etliche Beiträge zu diesem Thema gelesen und das ich nicht die Einzigste mit dem Problem bin. Da meist aber doch kleine Änderungen bei mir sind und ich nichts falsch machen möchte, würde ich mich über ein paar Tipps von eurer Seite freuen.
Also zur Situation:
Ich war über 6 Jahre Sky Kunde und habe zum 31.03.2016 gekündigt. Dazu habe ich dann auch eine Bestätigung erhalten, in der aber nur das Ablaufdatum und das Erlischen der Einzugsermächtigung genannt wird.
Danach habe ich noch etliche Anrufe bezüglich Rückgewinnungsversuche erhalten.
Nun habe ich gestern von Infoscore ein Forderungsschreiben bekommen über 151,49 €. Damit konnte ich erstmal gar nichts anfangen, bis mir dann die Erleuchtung kam, dass ich das CI-Modul und die Smartcard nicht an Sky zurück gesendet habe. Natürlich habe ich gleich bei Sky angerufen und wollte die Sache klären, dass es keineswegs böswillig war und ich es sofort zurücksenden werde. Ich habe ihnen auch gesagt, dass ich es sehr schade finde, dass man als langjähriger Kunde so behandelt wird und gleich das Inkassobüro auf den Hals bekommt. Angeblich haben sie mir mehrere Mahnungen wegen der Geräte gesandt auch per E-Mail. Die habe ich aber nie erhalten. Die Dame am Telefon meinte auch, dass in der Kündigungsbestätigung dazu etwas steht, weil ich gesagt habe, dass es schon mal menschlich ist, dass man nach 6 Jahren diese kleine Karte hinten im Fernseher vergißt. Danach hing ich 10 min in der Warteschleife und hatte dann einen aus der Fachabteilung dran, der mir wieder nur gesagt hat, dass es meine Schuld ist, weil ich die AGBs nicht befolgt habe.
Wenn ich das Gerät zurückschicke, bleiben die 71 € noch offen, die ich aber sehr überzogen finde.
Hinzu kommt, dass ich am 01.01.2015 umgezogen bin und angeblich meine Adresse nicht geändert habe und sie so erst meine aktuelle Adresse herausfinden mussten. Ich habe das aber telefonisch getan, wofür es natürlich meinerseits keinen Beweis gibt. Aber die E-Mail und Telefonnummer sind gleich geblieben.
Meine Frage ist jetzt:
Ich schicke das Zeug morgen früh unter Zeugen per Einschreiben an Sky zurück. Was soll ich dem Inkassobüro genau scheiben? Hab ich eine Chance darauf, die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen oder hätte ich sonst nur Nachteile, weil ich noch viel mehr bezahlen muss oder irgendwo negative Einträge hab? Können die einfach so ohne Mahnung das Inkassobüro beauftragen und solche hohen Gebühren dafür verlangen? Ich kenne das noch aus meiner Selbstständigkeit, da musste ich immer mehrere Mahnungen an die nicht zahlenden Kunden schreiben und dann ging es erst ans Inkasso, die dann wieder erst Mahnungen mit max. 10 € geschrieben haben.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich würde dem IB einen Dreizeiler schreiben (nachdem du das Gerät zurückgesandt hast), indem du der Forderung widersprichst und der Datenverarbeitung widersprichst (Muster gibt es bei AntiSpam).
Im Übrigen würde ich das Gerät nicht per Einschreiben zurückschicken, sondern als Paket, dann ist es auch bis 500€ und nicht nur bis 20€ versichert.

Zitat:
Hab ich eine Chance darauf, die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen oder hätte ich sonst nur Nachteile, weil ich noch viel mehr bezahlen muss oder irgendwo negative Einträge hab?

Wenn du Widersprichst kannst du keinen negativen Eintrag mehr kassieren. Stell dich aber auf ein paar böse Briefe von arvato ein.

Zitat:
Können die einfach so ohne Mahnung das Inkassobüro beauftragen und solche hohen Gebühren dafür verlangen?

1. Ja
2. Ja, ob sie durchsetzbar sind, ist die andere Sache ;)

-- Editiert von The_Mentalist am 26.06.2016 13:53

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich würde es noch wie folgt ergänzen:
"Ich untersage Ihnen hiermit die Einmeldung in jedwede Auskunftei oder die sonstige Nutzung meiner Daten". Schreib dies lieber explizit.

Inkassogebühren werden regelmäßig von den Gerichten zerschlagen, so das ich mir darum keinen Kopf machen würde. Ferner hätte Sky auch mal per Briefpost eine Forderung geltend machen können, ich denke ein Nachsendeauftrag bestand ja.

1. Da muss ich The_Mentalist etwas Widersprechen. Es gibt eine Schadenminderungspflicht und die Beauftragung eines Inkassos ist dessen nicht förderlich.

Thema arvato, rechtlich gesehen erwarten dich keine Eintragungen, da arvato aber Betreiber von Infoscore Consumer Data GmbH in Baden-Baden ist, stell dich auf einen Eintrag ein! Les dazu auch mal div. Stellungnahmen und was der Datenschutzbeauftragte davon hält. Beispielsweise hatte ich nach einer Widersprochenen Forderung einen Eintrag "Einstellung des Inkassoverfahrens wegen Aussichtslosigkeit". Dieser Eintrag wird mit Einschaltung des LDSB Baden-Württemberg aber sofort gelöscht ;)

Infoscore ist auch nicht dafür bekannt die Gesetze so zu befolgen wie sie sind, sondern so auszulegen wie sie es brauchen.

Heißt im Klartext, besorg dir bitte eine Selbstauskunft in den nächsten Wochen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
1. Da muss ich The_Mentalist etwas Widersprechen. Es gibt eine Schadenminderungspflicht und die Beauftragung eines Inkassos ist dessen nicht förderlich.

Ich glaube auch nicht, dass er das so gemeint hat ;-)

Hinsichtlich Sky: Meiner Meinung nach liegt hier kein Verzug vor. denn: Es mag zwar in den AGB stehen, dass man die Gerätschaften zurückschicken soll aber aufgrund der unbestimmten Vertragslaufzeit eines Abos lässt sich der Termin nicht per Kalender bestimmen.

Und ohne Mahnung und Aufforderung, Geld zu zahlen, kann man auch gar nicht mit der Geldsumme in Verzug geraten sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Und dass Infoscore dir mehrere Mahnungen zugeschickt hat, dürfte schlicht und einfach erlogen sein.

Ich hätte das bis vor zwei oder drei Jahren auch nicht für möglich gehalten, dass größere deutsche Unternehmen (sogar vor Gericht) standardmäßig lügen, musste dann aber bei einem größeren Inkasso-Unternehmen und der angeschlossenen Rechtsanwaltskanzlei erfahren, dass es doch so ist.

Da wurde vor Gericht noch vorgetragen, dass vor Einschaltung des Inkasso-Unternehmens "drei spezifizierte Mahnungen" an mich verschickt worden seien. Als ich dann eine Selbstauskunft nach Bundesdatenschutzgesetz verlangte, konnte ich erkennen, dass die Forderungen - da schon im Vorhinein ausdrücklich bestritten - jeweils sofort bei ihrer angeblichen Entstehung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten worden waren. Da blieb also gar keine Zeit für drei Mahnungen vor Einschaltung des Inkasso-Unternehmens. Mal ganz davon abgesehen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass gleich drei Mahnungen auf dem Postweg verloren gehen, während jegliche andere Post zuverlässig bei mir ankam.

Man sollte in Fällen wie diesen der Inkasso-Forderung einmal widersprechen (zu Nachweiszwecken am besten per Einschreiben) und dann alle weiteren Mahnungen ignorieren.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 26.06.2016 18:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Interessehalber: Du hast die Lüge doch hoffentlich als gewerblichen Betrug und Prozessbetrug angezeigt. Mit welchem Ausgang?

Zitat:
Als ich dann eine Selbstauskunft nach Bundesdatenschutzgesetz verlangte, konnte ich erkennen, dass die Forderungen - da schon im Vorhinein ausdrücklich bestritten - jeweils sofort bei ihrer angeblichen Entstehung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten worden waren

Hast du das tatsächlich schriftlich? Denn genau das wird ja immer vehement von jedem großen Inkasso bestritten, dass schon direkt bei Entstehung abgetreten wird.
Das würde mich nämlich mal wirklich interessieren, wenn du diese Info schriftlich hättest.

-- Editiert von mepeisen am 26.06.2016 21:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
muszel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für eure schnellen und ermutigenden Antworten. Ich hab jetzt folgendes verfasst. Passt das so?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 23.06.16 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 151,49 € von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Da ich die Gerätschaften sofort zurück gesandt habe, wie Sie im beigefügten Einlieferungsschein erkennen können, ist die Hauptforderung erfüllt.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
Eine Beauftragung von Ihnen durch Sky wäre nicht nötig gewesen, da einfach nur eine Erinnerung zur Rücksendung der Gerätschaften erfolgen hätte müssen, denn die Werbeanrufe sind sehr gut bei mir angekommen, aber eine Erinnerung leider nicht. Aufgrund einer geregelten Schadensminderungspflicht wäre eine Arbeitsaufnahme von Ihnen nicht nötig gewesen und damit auch Ihre entstandenen Kosten nicht gerechtfertigt.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemäß §28a BDSG gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich widersprechen und nicht davor halt machen gegen ihre Machenschaften vor zu gehen, Sei es Gerichtlich oder auch die allgemeine Öffentlichkeit, die sich sehr dafür interessieren wird. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 23.06.16 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 151,49 € von mir. Hiermit weise ich Ihre Forderung entschieden zurück. Da ich die Gerätschaften sofort zurück gesandt habe, wie Sie im beigefügten Einlieferungsschein erkennen können, ist die Hauptforderung erfüllt.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
Eine Beauftragung von Ihnen durch Sky wäre nicht nötig gewesen, da einfach nur eine Erinnerung zur Rücksendung der Gerätschaften erfolgen hätte müssen, denn die Werbeanrufe sind sehr gut bei mir angekommen, aber eine Erinnerung leider nicht. Aufgrund einer geregelten Schadensminderungspflicht wäre eine Arbeitsaufnahme von Ihnen nicht nötig gewesen und damit auch Ihre entstandenen Kosten nicht gerechtfertigt.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemäß §28a BDSG gemeldet werden darf. Ferner darf ich Sie bitten, mir nach §34 BDSG eine Selbstauskunft von den bei Ihnen gespeicherten Daten anfordere. Ebenfalls wird dies für Ihre Tochterunternehmen der Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, Baden-Baden, gefordert. Ebenso mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.

Weitere Mahnschreiben durch Ihr Unternehmen werde ich ignorieren und einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Ferner behalte ich mir ausdrücklich Rechtsmittel sowie die Medienwirksame Veröffentlichung des vorliegenden Falles vor. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen


Hab ein bisschen ergänzt, so wie ich es eigentlich immer Schreibe ;)
Rechtfertige dich nicht Zuviel in solchen Briefen. Setze klare Argumente. Du machst nicht nur "vorsorglich" darauf Aufmerksam sondern du machst es ;)
Stell dich allerdings noch auf div. Bettelbriefe und evtl. auf einen Brief von Haas und Kollegen ein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muszel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

super danke.
Auf die anderen Briefe muss ich jetzt aber nicht mehr antworten, außer wenn jetzt der gerichtliche Mahnbescheid kommt?
Und wozu dient diese Selbstauskunft? Das ich sehe, ob die da was eingetragen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sveme1989
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 10x hilfreich)

Ne auf andere Briefe würde ich nicht mehr eingehen außer es kommt wirklich ein Mahnbescheid (gelber Brief)

Ja, wie gesagt ich hatte auch mal nach Widerspruch einen Eintrag "Wegen Aussichtslosigkeit eingestellt". Daher lieber gleich beantragen dann siehst was wirklich drin ist.

Creditreform trägt auch "Kaufmännische Inkassoverfahren" ein. InfoScore ist sowieso nicht dafür bekannt Gesetze einzuhalten in der Hinsicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muszel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok. Ich dank dir.
Jetzt bleibt also nur abwarten und hoffen, dass sie aufgeben.

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