Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Forderung von Coolspot Germany GmbH

Leserwertung: 
4,0 (von 2)
 Thema bewerten!

70956 Aufrufe

Forderung von Coolspot Germany GmbH

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Vor ca. 2 Wochen kam ein Schreiben der Universum Inkasso GmbH, in dem es hies, dass die Fa. Coolspot Germany GmbH eine Forderung in Höhe von EUR 25,95 gegen mich hätte. Da dem Schreiben keinerlei Rechnung oder ähnliches beilag rief ich bei dem Inkassounternehmen an und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich mich im Internet bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet hätte. Da ich mich aber beim besten Willen nicht daran erinnern konnte, habe ich Widerruf eingelegt. Heute kam wieder ein Schreiben von Universum Inkasso, in dem mit mitgeteilt wurde, dass die Forderung zu Recht bestehe und ich bei www.x-check.de angemeldet hätte für EUR 19,95 im Monat (Ich hab jetzt im Internet nachgeschaut und dort steht übrigens EUR 19,95 / Jahr).
An Kosten soll ich jetzt insgesamt EUR 44,59 bezahlen, zzgl. weiter anfallenden Zinsen ab 11.05.04.

Was soll ich jetzt tun? Wie gesagt, ich kann mich nicht erinnern, mich dort angemeldet zu haben. Die Anmeldung soll am 15.11.2003 um 04:55:01 passiert sein. Um diese Zeit bin ich sowieso nie im Netz unterwegs, sondern schlafe friedlich in meinem Bettchen.

Muß die Fa. Coolspot denn mir gegenüber nicht irgendwie belegen, dass die Forderung zu Recht besteht?

Gruß
Stefan


von stebra am 12.05.2004 13:29
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Wie denn angemeldet, gibts da eine 0190-Nr.?
Hast Du einen Dialer?Der 15.11.03 ist ein Samstag, da warst Du doch in der Disco und dafür hast Du Zeugen


-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"


von Nemo am 12.05.2004 14:34
Status: Legende (358 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Ich soll mich angeblich bei einem Altersnachweisdienst (>18 Jahre) über´s Internet angemeldet haben.


von stebra am 12.05.2004 14:37
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Das kommt mir bekannt vor, da muß man eine Personalausweis-Nr. angeben, richtig?
Wenn Du das nicht selbst warst, hat jemand Deine Nr. mißbraucht, ich meine das war bei Planetopia bei Sat1. Ich wüde mal den Nachweis anfordern, daß Du Dich angemeldet hast

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"


von Nemo am 12.05.2004 16:55
Status: Legende (358 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Lass dir doch erstmal Nachweise über diese Forderung schicken. Oftmals hapert es schon an genau dieser Stelle: es gibt keine Nachweise, nur Behauptungen.


von olafbn am 12.05.2004 18:26
Status: Senior (194 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Es muss in jedem Fall die Coolspot Germany GmbH beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht, das heisst sie muss -im Streitfall- Nachweise dafür erbringen, dass und wie der Vertrag zwischen euch zustande kam.

Wenn es so aussieht, dass tatsächlich die Perso-Nr. missbraucht wurde, so ist es sehr zu empfehlen, Anzeige gegen Unbekannt diesbzgl. zu erstatten und den Durchschlag davon gut aufzuheben. Kannst der Polizei einfach die Papiere vorlegen, wie Coolspot die Forderung begründet.

Ich würde auf keinen Fall bezahlen und allen Mahnungen widersprechen.
Vertrag nur über Altersnachweisdienst - ohne andere Angaben wie Adresse, Name - klingt sehr zweifelhaft.


von taurus am 16.05.2004 02:31
Status: Senior (116 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 25.05.2004 12:47
Status: Tao (7664 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Lernt Ihr es denn nie ????

Wer mit einem Inkassobüro über Sinn oder Unsinn von Forderungen verhandelt, löst eine Gebührenpflicht aus.
In vielen Threads hier habe ich schon gesagt:
Forderung mit dem Vermerk zurückschicken "Es besteht keine Forderung" und unfrankiert in den Briefkasten werfen.
Wenn die was wollen, müssen die klagen!

In dem von Dir geschilderten Fall kann nämlich, wenn Du weiter rumgurkst, das Inkassobüro seine Kosten bei Dir geltend machen, weil Sie in Deinem Auftrag die Angelegenheit geklärt haben. Auch dann, wenn die Forderung des Gläubigers völlig unberechtigt war.

Also keinen Aktionismus entwickeln !

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 25.05.2004 13:24
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Das ist neu, Gebührenpflicht für einen Schriftverkehr

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"


von Nemo am 26.05.2004 00:27
Status: Legende (358 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Soll ich diese Angelegenheit jetzt wirklich bezahlen??? Was ist denn das für eine Ungerichtigkeit? Ich bekomme da irgendwelche Gebühren aufgebrummt, nur weil ich einen Nachweis verlange, dass die Forderung rechtens ist?

Dann bezahle ich die Forderung und bekomme in 1 Jahr wieder ein Schreiben mit den selben Kosten. Ich kann ja keine Mitgliedschaft kündigen, wenn ich überhaupt keine Mitgliedsdaten habe.

Da zahl ich dann also hübsch jedes Jahr meinen Beitrag an das Inkassobüro und halt brav meine Klappe.

Das kann es doch wohl net sein, oder???




von stebra am 20.06.2004 21:58
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Forderung von Coolspot Germany GmbH
Nochmal und für alle: Wolfgang hat Recht! Wenn ich ein reines Gewissen habe, nichts angeklickt habe, nicht bestellt habe, nichts erhalten habe, dann brauche ich auch nichts zahlen, dann sind Briefe von Anwälten und Inkassobüros in den Müll zu werfen, dann wird nichts beantwortet, dann braucht unbestellte Ware auch nicht zurückgeschickt werden und nur (NUR!!!) auf Mahnbescheide von Gerichten muss ich reagieren!
Grundsätzlich: Anwälte, Mahnvereine und Inkassobüros sind Privatunternehmen und haben nichts, aber auch gar nichts zu sagen!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 04.07.2004 20:51
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema im Forum:

Forderung von Coolspot Germany GmbH