Forderung o2 / Real Solution Inkasso - Ratenzahlung über Gläubiger oder Inkasso?

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468072-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung o2 / Real Solution Inkasso - Ratenzahlung über Gläubiger oder Inkasso?

Guten Tag liebes Forum,

ich habe 2 o2 myHandy Verträge (Finanzierung) von denen mir nun einer seitens o2 gekündigt wurde. Anfang des Jahres konnte eine Rate i.H.v. 40€ nicht abgebucht werden, weshalb die Lastschrifteinzugsermächtigung erloschen ist. Da monatlich insgesamt 5 Posten an o2 zu zahlen sind, habe ich zwischenzeitlich den Überblick verloren, die Rate immer wieder circa eine Woche später beglichen (da mein Lohn erst zur Mitte des Monats ausgezahlt wird) und im Februar vergessen die Rate zu zahlen, jedoch anschließend dafür im März wieder über 90€ gezahlt und somit war ich wieder mit den Zahlungen am Laufen. 3 Wochen später wurde der Vertrag seitens o2 still gekündigt, ohne Mahnung o.Ä.. (o2 behauptet nun, da ich mit 3 Zahlungen nach einander in Verzug geraten bin, ein Recht auf die Kündigung zu haben). Darauf folgte direkt ein Schreiben von der Kanzlei Bissel im Namen von o2, worin die umgehende Zahlung des gesamten Restbetrages gefordert wurde (dieses Schreiben wurde mir leider von meiner Mutter vorenthalten) und 1-2 Wochen später folgte ein Schreiben von Real Solution Inkasso, wodurch ich überhaupt erst erfahren habe, dass es Probleme mit dem myHandy Vertrag gibt. Ich dachte also bis zu diesem Zeitpunkt, dass der Ratenvertrag noch besteht und hatte im April und Mai weiter gezahlt. Nun stellt das Inkasso jedoch eine Forderung i.H.v. 752€.

In dem Schreiben werden aufgelistet:
Hauptforderung (Zinsen: 5%-Punkte über Basiszins p.a.) 624,00€
Verzugszinsen auf Hauptforderung vom 13.04.2017 bis 09.06.2017 4,01€
Inkassovergütung analog 1,3 Gebühr 2300/7001/7002 VV RVG 124€

Dem Inkassounternehmen liegt der Fall also offensichtlich seit dem 13.04.2017 vor, ich habe jedoch im April und Mai 2017 die entsprechende Rate an o2 überweisen (dies wurde auch in der Forderung berücksichtigt). Meine Fragen sind nun:

1) Wie sollte nun weiter verfahren werden, wenn ich die Forderung nicht mit einer Einmalzahlung begleichen kann?

2) Soll ich wie gehabt die monatliche Rate an o2 überweisen und die Schreiben des Inkassos ignorieren oder komme ich in diesem Fall nicht an einer Ratenzahlungsvereinbarung mit Real Solution vorbei? (Falls ersteres eintrifft: wie gehe ich dann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid o.Ä. um?)

3) Habe ich eine realistische Chance mit o2 direkt eine Ratenzahlung über den Restbetrag zu vereinbaren oder würden die mich zwangsläufig an Real Solution verweisen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort und eure Hilfe freuen.

Liebe Grüße



-- Editier von go468072-84 am 16.06.2017 21:01

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
o2 behauptet nun, da ich mit 3 Zahlungen nach einander in Verzug geraten bin, ein Recht auf die Kündigung zu haben

So ein Kündigungsrecht gibt es schlichtweg nicht. Zumindest nicht, ohne vorher ausdrücklich abgemahnt zu haben. Das bedeutet: Wenn O2 nicht ausdrücklich die pünktliche Zahlung verlangt und dir die Kündigung androht, geht da nichts.

Zitat:
dieses Schreiben wurde mir leider von meiner Mutter vorenthalten

Das ist schade, das musst du dann mit deiner Mutter ausmachen, wieso sie dir solche Briefe nicht gibt.

Zitat:
1) Wie sollte nun weiter verfahren werden, wenn ich die Forderung nicht mit einer Einmalzahlung begleichen kann?

Ich würde folgendes machen: Stur das bezahlen, was du zahlen kannst. Direkt an den Anbieter.

Wichtig: Ich würde nur das Handy selbst bezahlen. Anspruch auf weitere Grundgebühren o.ä. gibt es IMHO nicht.

Ich würde zudem dem Inkasso einen Brief schicken, dass man die Kündigung so nicht akzeptiert. Man würde ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zwar so bald wie möglich das Handy abbezahlen, aber keine Grundgebühren, Inkassogebühren, Zinsen o.ä. Da man nie gemahnt wurde u.ä. noch es sonst wie ein Gesetz gibt, das dem Anbieter diesen Unfug erlaubt. Ich würde dem Inkasso schreiben, dass man die Meldung an Auskunfteien verbietet und einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht. Man würde es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung anlegen.

Ich denke, dass es nie dazu kommen wird. Denn auch einem Anwalt, der hier für O2 klagen wollte, müsste aufgehen, dass hier was schief gelaufen ist seitens Anbieter.

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