Forderung mit gefälschter Rechnung

18. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
Forderung mit gefälschter Rechnung

Guten Tag,

ich bin gewerblicher ebay Verkäufer und verkaufe PKW Zubehör.
Ein Kunde öffnet einen Streitfall wegen eins nicht der Beschreibung entsprechenden Artikels.
Der Käufer gibt an er habe den Artikel von einer Fachfirma verbauen lassen dennoch treten nur wenige Tage danach Mängel auf.

Ich bitte Ihm mir die Rechnung der Fachfirma und Fotos des Mangels zu senden.

Er schickt mir eine Rechnung, von der ich vermute, dass er diese eine Fälschung, fingierte Rechnung eines "fiktiven" Unternehmens, da:
1. Das Datum auf der Rechnung der 10.09 ist der angebliche Mangel aber schon VOR dem 09.09 vorlag - Montage erst nach öffnen des Falls!?
2. Die auf der Rechnung angegebene Straße existiert unter dieser PLZ nicht
3. Laut Rechnung ist der Gesamtbetrag binnen 15 Tagen fällig, es fehlt aber die Bankverbindung
4. Gesetzliche Pflichtangaben und sonstige übliche Angaben fehlen wie: Umsatzsteuer ID, Steuernummer, Unternehmensform, Firmeninhaber, Email, Internetseite, Festnetznummer
5. Unter der angegebenen Handynummer geht nie wer ran.


Er fordert den Artikel preis zurück und den auf der Rechnung auswießenen Betrag für die Montage.

Ist hier von einer Urkundenfälschung auszugehen?
Wer ist in der Beweislast?
Kann ich einfach bei der nächsten Polizei
eine Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen?

Ist es sogar Betrug, wenn er mit einer gefälschten Rechnung versucht diesen Betrag geltend zu machen?


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-- Editiert Jens1968 am 18.09.2014 20:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Kann ich einfach bei der nächsten Polizei
eine Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen?
Das kann man stets tun, wenn man den Verdacht einer Straftat hat.
Ist es sogar Betrug, wenn er mit einer gefälschten Rechnung versucht diesen Betrag geltend zu machen? Da Sie ja anscheinend nicht bezahlt haben, ist es allenfalls versuchter Betrug.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
1. Das Datum auf der Rechnung der 10.09 ist der angebliche Mangel aber schon VOR dem 09.09 vorlag - Montage erst nach öffnen des Falls!?

Das Datum einer Rechungsstellung sagt ja nichts über den Zeitpunkt der Ausführung aus.

.
quote:
Gesetzliche Pflichtangaben und sonstige übliche Angaben fehlen wie: Umsatzsteuer ID, Steuernummer, Unternehmensform, Firmeninhaber, Email, Internetseite, Festnetznummer

Nun als Gewerbetreibender sollte es wohl einfach sein, entsprechende Auskünfte zu bekommen, man sollte es wissen.
Anruf bei zuständigen Finanzamt sollte schon einfach sein, und Kfz ist noch einfacher, da ist die Innung ein Ansprechpartner.

quote:
Er fordert den Artikel preis zurück und den auf der Rechnung auswießenen Betrag für die Montage.


Wenn der Artikel mangelhaft war, dann ist es sein Recht.
Wobei in dem Fall natürlich sich die Frage über die entstandenen Kosten ein Diskussionspunkt sein dürfte.

Betrug wäre es ja erst, wenn der Forderung nachgegeben wurde.

Auf jeden Fall haftet der Verkäufer für Sachmängel in Form der gesetzlichen Regeln.

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