Forderung gegen insolvente Privatperson

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Os23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung gegen insolvente Privatperson

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation:

Eine Dienstleistung i.H.v. 1500€ aus Mai 2010 ist vom Schuldner nicht bezahlt worden, Mahnverfahren ist durch, ein vorläufig vollstreckbares Urteil ebenfalls erlassen.

Jetzt kam heraus, dass der Schuldner bereits 2008 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Von einem Inkassobüro habe ich jetzt das Angebot bekommen eine Übersicht über die Vermögenswerte des Schuldners durch Anforderung des Protokolls zu beantragen (Kostenpunkt ca. 50€ incl. MWSt).

O-Ton: "Mit Vorliegen der Abschrift würden wir dann überprüfen welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sinnvoll wären oder ob hier sofort Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug zu erstatten wäre."

Ist das sinnvoll?
Besteht überhaupt noch die Hoffnung, dass ich als Gläubiger irgendwas von meinem Geld sehe?

Danke für eure Hilfe/Meinungen/Ratschläge!!!

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-- Editiert am 03.01.2011 00:28

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Os23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, aber wenn jemand eine eidesstattliche Versicherung abgibt und wissentlich weitere Verträge eingeht muss es doch irgendwas geben, das einem Gläubiger hilft oder nicht?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Dann kann der Mensch natürlich schon wegen Eingehungsbetrug ziemlichen Ärger kriegen, und die Ermittlungen in der Sache werden im Regelfall auch nur dann wieder eingestellt, wenn er irgendwie dann doch zahlt / zahlen kann / den Schaden vom Eingehungsbetrug begleicht.

In vielen Fällen wurde meines Wissens dann durchaus schon bezahlt, aber das kommt dann natürlich oft auch darauf an, ob der Mensch "gerade doch etwas mehr Geld hat als sonst" oder ihm zumindest privat für den Zweck geholfen werden kann oder wie auch immer.

Oder hast du dem Kerl schon mal was wegen Eingehungsbetrug verklickert und mit ihm in dem Kontext wegen einem Vergleich und Ratenzahlung gesprochen?

Finanziell sieht es bei dem Typi noch immer nicht besser aus, wenn ich das richtig verstehe???

Schade, dass du für diese teure Dienstleistung nicht vorsichtshalber Vorkasse verlangt hast, dann hättest du jetzt keinen Ausfall zu befürchten (und der Trottel keine Strafanzeige)...Sorry, mehr fällt mir dazu grad auch nicht ein!!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.01.2011 10:59:51
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo unzwar hab ich das auch schon hinter mir da kann einem nix passieren wenn man erklärt das man das zahlen wollte weil man ja in der zeit wieder geld bekommen kann vom amt oder so wo ist da denn betrug!

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Das Versprechen hatte, wie nicht anders zu erwarten, nicht lange angehalten. Entzugserscheinungen Pikowitzchen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
hallo unzwar hab ich das auch schon hinter mir da kann einem nix passieren wenn man erklärt das man das zahlen wollte weil man ja in der zeit wieder geld bekommen kann vom amt oder so wo ist da denn betrug!


Wow, du kriegst vom Amt 1500 Euro für irgendwelche teuren Sachen? Das würde mich jetzt aber wundern!! Daher wäre ich auch sehr überrascht, wenn DIE Ausrede dir in der Situation konkret weitergeholfen hätte...!! Und wenn du gesagt hättest, du hättest da zu dem Zeitpunkt einen guten Job gehabt und daher mehr Geld gehabt und hättest ergo davon ausgehen können, dass das alles klar geht mit den 1500 Euro, hätten die doch bestimmt Nachweise gebraucht für den besagten lukrativen Job genau zu dem Zeitpunkt, wo du den Vertrag eingegangen bist...

Meri, Entzugserscheinungen sind ja wohl bei Pikowitzchen ein Dauerzustand -)



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-- Editiert am 03.01.2011 21:42

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Also, die eidesstattliche Versicherung aus 2008 läuft nach drei Jahren ab. Du kannst also ab 2011 (Stichtag ist das Datum der EV-Abgabe) einen neuen Vollstreckungsversuch unternehmen.

Die Einsicht in das Schuldnerregister kann u.U. hilfreich sein. Möglicherweise ist in der EV der Arbeitgeber des Schuldners eingetragen. Wenn der Schuldner ein Gehalt bezieht, das über der Pfängungsfreigrenze (mtl. 990,- EUR bei 0 unterhaltspflichtigen Personen) liegt ist eine Lohn- und Gehaltspfändung der erfolgversprechendste Weg um doch noch an das Geld heranzukommen. Dazu muss ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt werden

Für die Einsicht in das Schuldnerregister musst du allerdings keine 50,- EUR an das Inkassobüro zahlen. Die bekommst du umsonst beim zuständigen Amtsgericht, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst (hast ja das Urteil).

Das Inkasso-Unternehmen wird dir vermutlich dasselbe erzählen wie ich. Im Endeffekt läufts vermutlich darauf hinaus, dass deine Forderung in eine Art Überwachung aufgenommen wird. Das heißt, der Vorgang ruht erstmal bis 2011 die EV abgelaufen ist. Direkt nach Ablauf wird der Schuldner wieder normal angemahnt. Es wird mitgeteilt, dass notfalls wieder eine Vollstreckung eingeleitet wird, was zu einer neuen EV führen kann.
Zahlt der Schuldner dann nicht wird meistens nach ein paar Monaten eine Auskunft beim Schuldnerregister eingeholt (das ist günstiger, als direkt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen - evtl. hat ja schon ein weiterer Gläubiger einen Vollstreckungsversuch unternommen).
Hat der Schuldner etwa ein halbes Jahr nach Ablauf der EV keinen neuen Eintrag im Schuldnerregister kann man einen eigenen Vollstreckungsversuch unternehmen.

Viel Erfolg.

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#8
 Von 
Leistungsträger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

PS:

Die Strafanzeige wegen Betrug solltest du zumindest mal schriftlich androhen. Kann durchaus erfolgreich sein.

Ob eine Anzeige selbst sinnvoll ist kann ich so nicht beurteilen. Wenn der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist bleibst du am Ende noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Strafanzeige wegen Betrug solltest du zumindest mal schriftlich androhen. Kann durchaus erfolgreich sein.

Evtl Zuckerbrot und Peitsche
Verbunden mit einem Ratenzahlungsangebot

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