Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage:
Zählt eine Forderung gegenüber einer OHG im Wege der Durchgriffshaftung als Masseverbindlichkeit einer privatinsolventen Gesellschafterin (phG)? Könnte man es ggf. unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 subsumieren?
Stehe grad echt aufm Schlauch weil ich dazu nichts finde.
Danke schonmal
Forderung gegen OHG als Masseverbindlichkeit des insolventen Gesellschafters?
7. März 2017
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Frage vom 7. März 2017 | 17:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung gegen OHG als Masseverbindlichkeit des insolventen Gesellschafters?
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#1
Antwort vom 7. März 2017 | 19:12
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 976x hilfreich)
Meines Erachtens nicht. Warum sollte sie?
#2
Antwort vom 7. März 2017 | 21:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hatte das in einem Schreiben gelesen und mir Gedanken gemacht ob die Gegenseite Recht haben könnte.
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#3
Antwort vom 8. März 2017 | 11:39
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wenn Sie von der Gegenseite sprechen, dann müsste es sich bei Ihnen ja eigentlich um den IV über das Vermögen der Gesellschafterin handeln (oder um einen Mitarbeiter des IV). Sollten Sie das mit nein beantworten können, dann können Sie bereits sicher sein, dass Ihre Gegenseite wirklich gar keine Ahnung hat oder versucht Nebelkerzen zu zünden.
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