Forderung gegen OHG als Masseverbindlichkeit des insolventen Gesellschafters?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Judex_non_calculat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung gegen OHG als Masseverbindlichkeit des insolventen Gesellschafters?

Hallo allerseits,
ich habe folgende Frage:

Zählt eine Forderung gegenüber einer OHG im Wege der Durchgriffshaftung als Masseverbindlichkeit einer privatinsolventen Gesellschafterin (phG)? Könnte man es ggf. unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 subsumieren?

Stehe grad echt aufm Schlauch weil ich dazu nichts finde.

Danke schonmal :)

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Meines Erachtens nicht. Warum sollte sie?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Judex_non_calculat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das in einem Schreiben gelesen und mir Gedanken gemacht ob die Gegenseite Recht haben könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Sie von der Gegenseite sprechen, dann müsste es sich bei Ihnen ja eigentlich um den IV über das Vermögen der Gesellschafterin handeln (oder um einen Mitarbeiter des IV). Sollten Sie das mit nein beantworten können, dann können Sie bereits sicher sein, dass Ihre Gegenseite wirklich gar keine Ahnung hat oder versucht Nebelkerzen zu zünden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen