Forderung für Rückwirkende Krankenversicherung

24. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
AlexanderDo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderung für Rückwirkende Krankenversicherung

Hallo zusammen.

Ich habe wohl ein großen Fehler gemacht.

Ende 2013 habe ich im Internet nachgelesen, dass man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse wieder aufnehmen lassen kann, ohne Beiträge nachzuzahlen.

Ich habe mich bei der Techniker Kasse wieder gemeldet, wo ich bis zum Ende des Jahres 2008 versichert war (danach nicht mehr).

Als Antwort bekam ich ein schreiben, in dem stand, dass ich wieder aufgenommen werden kann, aber dafür für alle 5 Jahre nachzahlen muss.

Ich habe mich parallel bei der privaten erkundingt und mich dort auch ab 11.2013 versichert. Die wollten auch keine Nachzahlungen.


Ich habe das der TK mitgeteilt und dachte, die Sache sei erledigt. Ihre weiteren Mahnungen habe ich ignoriert, denn sie wollten trotzdem die Nachzahlungen. Ich habe mich einfach darauf verlassen, was mit der Mitarbeiter sagte, mit dem ich bei der Anfrage für die Wideraufnahme gesprochen habe. Der meinte, dass ich dann halt immer noch zu den privaten gehen kann und nichts nachzahle.

Heute stand ein Beamter vom Zollamt bei mir. Er hat sich nicht wirklich um die Frage gekümmert, wie das ist, Er wollte nur vollstrecken. Ich habe 2000 Euro von meinem Konto abgehoben und ihm weiter gereicht, bevor ich Ärger bekomme. Aber über 8000 Euro bleiben noch ungezahlt.

Meine Frage ist, darf denn die TK mir gegenüber immer noch solche Forderungen stellen, obwohl ich bei den anderen versichert bin? Angeblich habe ich kurz später, wo ich nicht mehr bei ihnen versichert war (Anfang 2009 oder so, das weiß ich gar nicht mehr) mit der Karte irgendwo beim Arzt gemeldet (ich bekam das nicht sofort mit, dass ich ausgeschlossen wurde, weil ich nicht rechtzeitig den Nachweis geliefert habe, dass ich noch studiere), deswegen können die mir keinen Nachlass gewähren. Auch wenn es 4,5 Jahre her ist, auch wenn sie damals das Geld von meinem Konto jederzeit abziehen durften, auch wenn sie vor Oktober 2013 gar nichts von mir wollten. Nur weil ich jetzt dort die Anfrage gestellt habe, bekomme ich jeder den ganzen Ärger. Als Freiberufler mit kleinem Einkommen habe ich ja nicht aus Spaß 5 Jahre lang bei der Krankenversicherung gespart.

Bei meiner privaten Versicherung kann ich mich auch nicht rückwirkend versichern lassen. So was bieten die nicht an. Kann ich das bei einer anderen Privatversicherung machen? Solange ich keine 150 oder mehr Euro pro Monat nachzahle, sondern nur eine Pauschalsumme ohne Gegenleistung oder so, würde sich das lohnen. Muss ich beim Zollamt einfach den Einspruch einlegen? Oder muss ich das jetzt, koste was es wolle, alles bezahlen (würde für mich fast schon Konkurs bedeuten)?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Nur weil ich jetzt dort die Anfrage gestellt habe, bekomme ich jeder den ganzen Ärger. Als Freiberufler mit kleinem Einkommen habe ich ja nicht aus Spaß 5 Jahre lang bei der Krankenversicherung gespart Wir haben seit einigen Jahren Versicherungspflicht in D, folglich sind die Beiträge nachzuzahlen.
Oder muss ich das jetzt, koste was es wolle, alles bezahlen (würde für mich fast schon Konkurs bedeuten)? Ja. Das können Sie übrigens steuerlich absetzen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexanderDo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Problem ist ja auch, dass ich mir sicher war, jetzt, wo ich eher schon privat versichert bin, ist das sowieso ein Misverständnis, dass sie mir irgendwelche Forderungen stellen. Ich habe dem Zollbeamter, der seinen Besuch angekündigt hat, dass alles per E-Mail mitgeteilt und war mir sicher, die Sache sei erledigt. Ich war auch nochmal bei der TK und denen den Nachweis für die Aufnahme nachgereicht. Die Mahnungen betrachtete ich ehrlich gesagt einfach als Abzocke. Ich war sicher, der Beamter, selbst wenn er kommt, wird sich das merken und zurück gehen. Ich war wohl sehr blauäugig. Und vor allem wird mit jetzt die TK auch keine Ratten mehr als Möglichkeit anbieten. Alles wird über die Vollstreckung laufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexanderDo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Mitarbeiter der TK meinte ja selbst, wenn ich mich woanders privat versichern lassen könnte, wäre die Sache erledigt. Kann ich das überhaupt? Vor allem nicht dort, wo ich jetzt versichert bin.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32908 Beiträge, 17278x hilfreich)

Die Mahnungen betrachtete ich ehrlich gesagt einfach als Abzocke. Das ist hier ein Rechtsforum. Als was Sie irgendwas betrachten, ist völlig uninteressant. Der Gesetzgeber betrachtet Sie als versicherungspflichtig - darauf kommt es an.
Ich war sicher, der Beamter, selbst wenn er kommt, wird sich das merken und zurück gehen. Ich war wohl sehr blauäugig. Das kann man wohl sagen...
Und vor allem wird mit jetzt die TK auch keine Ratten mehr als Möglichkeit anbieten. Ratten - sind das nicht diese Viecher mit den langen Schwänzen? :-) Aber mal im Ernst - erklären Sie denen, Ihnen sei erst jetzt der Ernst der Lage bewußt geworden, und schlagen Sie einen konkreten Abzahlungsplan vor. Das könnte durchaus klappen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ende 2013 habe ich im Internet nachgelesen, dass man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse wieder aufnehmen lassen kann, ohne Beiträge nachzuzahlen. <hr size=1 noshade>

Da hat der Fragesteller richtig gelesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Beseitigung_sozialer_%C3%9Cberforderung_bei_Beitragsschulden_in_der_Krankenversicherung

Ich sehe da schon einen potenziellen Fehler bei der TK.
Aber wo jetzt die Angelegenheit zur Vollstreckung beim Zollamt liegt, wird man da ohne Anwalt (am besten: Fachanwalt für Sozialrecht) nicht mehr rauskommen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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